Versicherung nach Schadensfall kündigen.

  • Ich habe für Schröder gleich zu Beginn eine Krankenvollversicherung abgeschlossen. Anfang Mai musste ich zum TA, da er eine Konjunktivitis hatte die Behandlung erforderte.

    Die Rechnung dazu habe ich unverzüglich eingereicht, da die Versicherung ohne Selbstbeteiligung ist.

    Seitdem warte ich. Trotz mehrere Mails und Anrufe bekomme ich immer nur zur Antwort, wir sind zurzeit überlastet, bitte haben Sie etwas Geduld.

    Zum Glück handelt es sich dabei um eine kleinere Summe, aber ich mag mir nicht vorstellen, wie es bei einer OP, oder ähnlichem abläuft, wenn dann mehrere hundert oder sogar tausend(e) € anfallen.

    Laut Vertrag besteht nach einem Schadensfall ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht.
    Wie sieht es aus, wenn der Schaden zwar gemeldet, aber einfach nicht weiter bearbeitet wird? Zählt das dann auch schon unter Schaden und das Sonderkündigungsrecht tritt ein?

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