Erlaubnis / Nachweis nach §11 Tierschutzgesetz für Bewerbung - Seltsame Beschreibung vom Veterinäramt. Wer kann einen Hinweis geben?

  • Hallo zusammen,


    meine Schwester bewirbt sich mit ihrem Psychologie Studium aktuell auf Stellen im Bereich Tiergestützte Therapie. Neben dem Studium hat sie außerdem eine Ausbildung zur pferdegestützten Therapeutin gemacht.

    Sie hat jetzt eine interessante Stelle gefunden, für diese wird aber eine Bescheinigung nach §11 Tierschutz verlangt.
    Sie hat sich informiert beim Veterinäramt und mir heute auch die Mail gezeigt, die sie erhalten hat und ehrlich gesagt ergibt das fr mich überhaupt keinen Sinn.

    Im ersten Satz wird erklärt, dass jeder, der andere im gewerblichen Rahmen Personen im Umgang mit ihren Hunden anleitet oder auch nur die Hunde für andere ausbildet, diese Genehmigung braucht.
    ABER danach wird direkt erklärt, dass diesen Nachweis nur bekommt, wer bereits mehrjährige Erfahrung im Anleiten von Personen im Umgang mit ihren Hunden bzw. der Ausbildung von Hunden hat.
    Auch die Sachkundeprüfung würde erst durchgeführt wenn man entsprechende Kenntnisse nachweisen könne.

    Mir kommt das aber absolut widersprüchlich vor. Wie soll man denn die notwendige Erfahrung für den Nachweis nach §11 sammeln, wenn man den Nachweis nach §11 braucht um praktisch in dem Bereich tätig zu sein?!
    Da ist ja so als würde ich zur Führerscheinstelle gehen und dort sagt man mir dann, dass ich nicht zur Prüfung darf, weil ich dafür mindestens schon zwei Jahre Auto fahren muss.

    Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann dazu vielleicht einen Hinweis geben?

  • Nein, das macht schon Sinn, dass man bereits Erfahrung hat, wenn man so etwas professionell machen will, dass man sich da im Vorfeld bereits damit eingehend beschäftigt hat und quasi inder Lehre war.


    Das kleine Wörtchen auf das es da ankommt ist "gewerblich".

    Für ehrenamtliche Arbeit oder als Seminarteilnehmer braucht es den §11 nicht und genau das sind die Orte an denen man vorher ausgiebig lernen sollte, bevor man so etwas professionell machen möchte.

  • Von https://www.rhein-erft-kreis.d…/merkblatt-tierschutz.pdf gibt es ein paar Beispiele, was möglich wäre:

  • hier ist es so dass der Vorgesetzte den 11er haben muss und der beaufsichtigt dann quasi die Angestellten

  • Mir kommt das aber absolut widersprüchlich vor. Wie soll man denn die notwendige Erfahrung für den Nachweis nach §11 sammeln, wenn man den Nachweis nach §11 braucht um praktisch in dem Bereich tätig zu sein?!

    Nunja. Überlicherweise lernt man seinen Beruf in anderen Bereichen auch bevor man in ihm vollumfänglich arbeitet.

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