• Hallo zusammen,

    wir sind Halter einer 11 jährigen Schäferhündin. Alles in allem ist sie recht "pflegeleicht". Leider verträgt sie sich nicht mit anderen Hündinnen. Das hat zur folge das es bisher 3 größere Beissereien gegeben hat. Die erste mit einer etwa gleich großen Hündin. Durch die umstände habe ich den Schaden den der andere Hund erlitt übernommen.

    Beim zweiten mal, vor etwa 5 - 6 Jahren, lief unsere Tochter Gassi als unser Hund (an der Leine) von einer anderen Hündin angebellt wurde worauf sich unsere losriss und sich auf den anderen stürzte. Selbstverständlich habe ich die Schuld übernommen.

    Nun steht vor 2 Wochen eben der Hund aus der zweiten Beisserei blaffend hinter dem Zaun bzw. Hecke seines Grundstückes. Ich muß dort 2 mal vorbei auf meiner Tour. Beim Rückweg das gleiche Mordstheater. Plötzlich zuckt meine zusammen und Schnappt nach hinten. Da hing der andere Hund ihr schon auf dem Rücken. Der andere hatte sich unter dem Zaum gezwängt und uns ohne weiteres Gebell angegriffen. Die Beisserei hat ca. 5 - 10 sekunden gedauert bis ich die beiden getrennt hatte. Der andere Hund trollte sich, offenbar verletzt. Zeugen waren einige Kinder die den Vorfall bestätigen können.

    Ich habe dann von Zuhause die Besitzer angeufen und darauf hingewiesen das es eine Beisserei gab weil deren Hund unter den Zaun ausbrechen konnte.

    Nachsen Tag habe ich aus höflichkeit den Besitzer angerufen um mich nach dem Befinden zu erkundigen. Der Hausherr mach mich fürterlich an von wegen:"Das Sie's gleich wissen der Hund ist Tod und das wird rechtliche Konsequenzen haben." Mehr kam nicht von ihm rüber. Keine Ahnung welche und wie schwer die Verletzungen des anderen waren.

    Gestern bekomme ich Post vom Ordnungsamt, Einladund zum Wesenstest usw.
    Den zu bestehen habe ich keine Bedenken dennn unsere ist gutmütig und gehorsam. Aber ich muß mir Urlaub nehmen und 90 km fahren.
    Desweitern wird ein Sachkundnachweis verlangt da habe ich noch nie was von gehört. Was wird denn hier gefragt?

    Nun meine Frage: Was kostet das alles? Kann ich die Kosten vom anderen Hundhalter einfordern, denn der Angriff ging ja von seinem Hund aus.

    Gruß
    Jürgen

  • Zitat


    Den zu bestehen habe ich keine Bedenken dennn unsere ist gutmütig und gehorsam.

    Die Aussage passt aber nicht zu dem ersten Teil des Posts, finde ich.
    Ist Deine einzige Frage die der Kosten und ob die der andere erstattet? Wenn ja wende Dich für die erste Frage an die Stellen, bei denen Du die "Prüfungen" machen musst. Addiere dazu die Kosten für die Fahrt und der Mahlzeiten, die Du in der Zeit konsumierst. Dann weisst Du was das alles kostet.

    Für die zweite Frage beantwortet Dir ein Rechtsanwalt!

    Jetzt habe ich eine Frage: Ist das Post ernst gemeint :???:

  • Hm kann mich BurnHard nur anschliessen.

    Das ist ein wiederspruch, auf der einen seite sagst du sie versteht sich nicht mit Weibern und verletzt hat sie auch schon und dann sagst du sie sei gutmütig. Also eins von beidem geht nur.

    So wirst du den wesenstest glaube ich nicht bestehen und so wie es aussieht darfst du jetzt auch keine Forderungen stellen denn das OA ist bereits aufmerksam auf deinen Hund geworden.

    Die Kosten werden hoch sein aber wieviel genau kann ich dir nicht sagen aber ich gehe mal für dich stöbern.

  • Hallo,
    also mich würde ja interessieren woran der andere Hund gestorben ist. Und dann würde ich da auch nochmal anrufen und fragen was das theater soll. schließlich hat DIESMAL dessen Hund deinen angegriffen.
    was dich das ganze nun kosten wird, kann ich dir leider nicht sagen, aber da würd ich da einfach mal anrufen und nachfragen. Ob du dennen das in rechneung stellen kannst, möchte ich bezweifeln. Schließlich hat dein Hund den anderen ja auch schon mal angegriffen.

    Meld dich mal was es gegeben hat.

    liebe Grüße Babs

    PS: Darf ich fragen wie alt deine Tochter ist.

  • Hallo Jürgen,

    zum Sachkundenachweis schau mal hier:

    (von der Webseite Ordnungsamt Düsseldorf)

    Welcher Sachkundenachweis für welchen Hund?
    § 3 Hunde
    Um die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu erhalten oder als Aufsichtsperson einen solchen Hund führen zu dürfen, ist ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde zu erbringen.
    Durch das Ablegen der Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt wird nachgewiesen, dass über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt wird, um einen gefährlichen Hund zu halten und zu führen ohne Leben und Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren zu gefährden.

    § 10 Hunde

    Für die unter diese Kategorie fallenden Hunde kann der Nachweis der Sachkunde außer durch die amtstierärztliche Bescheinigung auch durch die Vorlage einer Bescheinigung von einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle nachgewiesen werden.

    § 11 Hunde

    Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis erbracht durch:

    die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen,
    die Bescheinigung einer anerkannten Stelle,
    die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes.
    Weiterhin gelten als sachkundig Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als 3 Jahre einen großen Hund gehalten haben und es dabei zu keinen tierschutz - oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist und dies dem Ordnungsamt schriftlich versichert wird.

    LG
    Marion
    ******************************
    Man kann auch ohne Hunde leben - aber es lohnt sich nicht

  • Zitat

    Die Aussage passt aber nicht zu dem ersten Teil des Posts, finde ich.

    Ist Deine einzige Frage die der Kosten und ob die der andere erstattet? Wenn ja wende Dich für die erste Frage an die Stellen, bei denen Du die "Prüfungen" machen musst. Addiere dazu die Kosten für die Fahrt und der Mahlzeiten, die Du in der Zeit konsumierst. Dann weisst Du was das alles kostet.

    Für die zweite Frage beantwortet Dir ein Rechtsanwalt!

    Jetzt habe ich eine Frage: Ist das Post ernst gemeint :???:

    Natürlich ist der ernst gemeint

  • Millim

    wenn mein Hund einen anderen mal in 5 - 10 sekunde totbeisst, dann ist meine einzige frage nicht, wie hoch sind die Folgekosten und wie kann ich sie abwälzen! Falls der andere wirklich an den folgen der Beisserei direkt gestorben ist!
    Ich würde eher fragen, was ich machen kann, damit meine Hündin keine anderen Hündinnen mehr attackiert, aber so sind wir Menschen eben unterschiedlich!

    Deswegen meine Frage, ob der Post ernst gemeint ist.

  • Babs

    Meine Tochter war damals 18 Jahre
    Der "gegnerische" Hund ist wohl beim Tierarzt eingeschläfert worden. Was der letztendlich hatte oder ob es nur eine Kostenfrage war weiß ich nicht.


    Gruß
    Jürgen

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