Ich find das ein sehr schwieriges Thema, was ist gerechtfertigt und was nicht? Es gebe zumindest eine gesetzliche Grundlage auf der ein Einbrecher einen anzeigen könnte, wie es dann ausgehen würde, keine Ahnung...
Ich glaube, dass man im Ernstfall Glück oder Pech haben kann.
Bleibt nur zu hoffen, dass man nie in so eine Situation kommt.
Gerechtfertigt ist alles, was kein Exzess ist. In der Praxis kannst Du als Opfer eines Einbruchs in aller Regel davon ausgehen, straffrei davon zu kommen – es ist für die StA fast aussichtslos, einen Notwehrexzess zu beweisen.