Hundewarnschild Gartenzaun

  • Auch gegenüber einem Einbrecher kannst du wegen Körperverletzung drankommen, wenn dein Hund den verletzt. Und wenn du auch noch wusstest, dass dein Hund das tun würde und dies zu allem Überfluss mit Schildern dokumentiert hast, würde sich das eher nicht positiv auswirken.

  • Strafrechtlich würde man den Hund, der einen Einbrecher beißt, analog als gefährliches Werkzeug betrachten. Damit ist dessen ,Nutzung‘ - also das Beißen – ein Rechtfertigungsgrund, jedenfalls solange es nicht unverhältnismäßig wird.


    Zivilrechtlich würden Schadensersatzansprüche schon an der Widerrechtlichkeit des Einbruchs scheitern.

  • Auch gegenüber einem Einbrecher kannst du wegen Körperverletzung drankommen, wenn dein Hund den verletzt. Und wenn du auch noch wusstest, dass dein Hund das tun würde und dies zu allem Überfluss mit Schildern dokumentiert hast, würde sich das eher nicht positiv auswirken.

    Sorry, aber das ist Unfug.

  • Strafrechtlich würde man den Hund, der einen Einbrecher beißt, analog als gefährliches Werkzeug betrachten. Damit ist dessen ,Nutzung‘ - also das Beißen – ein Rechtfertigungsgrund, jedenfalls solange es nicht unverhältnismäßig wird.


    Zivilrechtlich würden Schadensersatzansprüche schon an der Widerrechtlichkeit des Einbruchs scheitern.

    Verhältnismäßig ist es ja nur, wenn dir unmittelbar Gefahr droht. Du darfst ja auch nicht einfach eine Brechstange nehmen und dem Einbrecher eins überziehen, wenn er sich nur für die Marmeladengläser und dein Fahrrad im Keller interessiert und du auch andere Möglichkeiten hättest (zum Beispiel dich im Bad einschließen und die Polizei holen).

  • Strafrechtlich würde man den Hund, der einen Einbrecher beißt, analog als gefährliches Werkzeug betrachten. Damit ist dessen ,Nutzung‘ - also das Beißen – ein Rechtfertigungsgrund, jedenfalls solange es nicht unverhältnismäßig wird.


    Zivilrechtlich würden Schadensersatzansprüche schon an der Widerrechtlichkeit des Einbruchs scheitern.

    Verhältnismäßig ist es ja nur, wenn dir unmittelbar Gefahr droht. Du darfst ja auch nicht einfach eine Brechstange nehmen und dem Einbrecher eins überziehen, wenn er sich nur für die Marmeladengläser und dein Fahrrad im Keller interessiert und du auch andere Möglichkeiten hättest (zum Beispiel dich im Bad einschließen und die Polizei holen).

    Aber natürlich darf ich das. Treffe ich eine unbefugte Person ,Einbrecher‘ in meinen Räumlichkeiten an, darf ich diese zumindest kampfunfähig machen – also auch mit einer ,Brechstange einen überziehen‘. Ob diese Person tatsächlich nur mein Fahrrad klauen wollte, ist unerheblich.


  • ...zumal man dem Einbrecher meistens nicht an der Nasenspitze ansieht, ob er Marmeladengläser, ein Fahrrad, ein Auto oder gar dich oder deine Kinder klauen will. Ich denke mal, wenn man den anspricht erübrigt sich das aber eh. Entweder haut er dann ab, oder er kommt auf dich zu. In letzterem Fall würde ich dann auch guten Gewissen die Brechstange zum Einsatz bringen.


    Einigt euch doch auf "Vorsicht, pissiger Hund!". Hat ein Kumpel von mir am Tor hängen, transportiert die gleiche Botschaft, ist aber bissl lustig.:D

  • Verhältnismäßig ist es ja nur, wenn dir unmittelbar Gefahr droht. Du darfst ja auch nicht einfach eine Brechstange nehmen und dem Einbrecher eins überziehen, wenn er sich nur für die Marmeladengläser und dein Fahrrad im Keller interessiert und du auch andere Möglichkeiten hättest (zum Beispiel dich im Bad einschließen und die Polizei holen).

    Aber natürlich darf ich das. Treffe ich eine unbefugte Person ,Einbrecher‘ in meinen Räumlichkeiten an, darf ich diese zumindest kampfunfähig machen – also auch mit einer ,Brechstange einen überziehen‘. Ob diese Person tatsächlich nur mein Fahrrad klauen wollte, ist unerheblich.

    Nein, da irrst du dich. Das Leben und die körperliche Unversehrtheit eines Einbrechers wird im deutschen Recht noch immer höher bewertet als ein Marmeladenglas oder ein Fahrrad. Mit der Brechstange wehren darfst du dich nur, wenn deine eigene Unversehrtheit in Gefahr ist.

  • Aber natürlich darf ich das. Treffe ich eine unbefugte Person ,Einbrecher‘ in meinen Räumlichkeiten an, darf ich diese zumindest kampfunfähig machen – also auch mit einer ,Brechstange einen überziehen‘. Ob diese Person tatsächlich nur mein Fahrrad klauen wollte, ist unerheblich.

    Nein, da irrst du dich. Das Leben und die körperliche Unversehrtheit eines Einbrechers wird im deutschen Recht noch immer höher bewertet als ein Marmeladenglas oder ein Fahrrad. Mit der Brechstange wehren darfst du dich nur, wenn deine eigene Unversehrtheit in Gefahr ist.

    Gut, prüfen wir es durch. Du stehst in meinem Keller, ich überrasche Dich, glaube in Dir einen Einbrecher zu erkennen, greife nach der an der Wand lehnenden Brechstange und schlage Dich kampfunfähig. Was genau möchtest Du mir zivilrechtlich bzw. der Staat mir strafrechtlich vorwerfen ?

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