Verbot Gefähricher Hunde in der Schweiz
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Zitat
@ Coona
Ich kann mir sogar sehr gut vorstellen, dass der Entwurf durchkommt.
Ihr habt in der Schweiz ca. 500.000 Hunde (offizielle Angabe). Somit habt Ihr praktisch keine Lobby.
Zum Vergleich: In D haben wir ca. 5 Millionen Hunde, das 10fache also, und wir hatten betreffend der Hundegesetze auch kaum eine realistische Chance.
Nun... wenn dem wirklich so sein sollte, müsste man halt eine Volkabstimmung durchsetzen (das ist ja nicht sooo schwierig, kann mir gut vorstellen, dass es sowas geben wird, falls dieser Schund echt verabschiedet wird).
Coona -
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Klar gibt es neue gesetze wider und wieder aber ich denke es werden in den komischen krummen scenen genauso hunde gehalten wie immer
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Zitat
Klar gibt es neue gesetze wider und wieder aber ich denke es werden in den komischen krummen scenen genauso hunde gehalten wie immer
Das meine ich auch, es trifft dann immer nur die, die ohnehin verantwortlich mit ihrem Tier umgehen und ggfls. auch eine Hundeschule besuchen, wenn sie den Bedarf sehen. Mit unserem alten Westi wäre es Quatsch gewesen, in eine Hundeschule zu gehen, der hat auch so immer aufs Wort gehorcht.
Mit unserem jetzigen sind wir in eine Hundeschule gegangen, weil dessen Temparament nicht ohne weiteres zu zügeln war (für den Hundetrainer im übrigen ebenfalls nicht).
Aber dass ich mir vom Staat vorschreiben lassen wollte, wie ich meinen Hund zu erziehen habe empfände ich als das allerletzte. - Kinder läßt man bis zur Einschulung schließlich auch unbehelligt vom Zugriff der Lehrer.
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Genau ich weis genau das ich Mit Blue und UNSEREN Problemen noch nicht durch so eine Halterprüfung kommen würde.
Aber die sind ja noch nicht obligatorisch, und wenn dann drücken siech doch so viele genauso wie sie dem TA angeben das es kein "kampfhund" sei sondern eine Labrador Boxer mischung,und schwupps wieder einer zwischen durch gerutscht.
Ich denke es wird nie eine gute und richtige lösung geben die vorallem auch nützlich ist -
Ihr seid echt Witzig.
Eure Gedanken drehen sich in erster Linie um den zwangsweisen Besuch einer Hundeschule und dem Leinenzwang.
Und was ist mit den Hunden denen es ans Fell geht? Darüber habe ich bis jetzt so gut wie nichts gelesen.
So wie hier im DF wird es auch in der Schweiz werden. Eine klagt gegen den Leinenzwang, der andere beschwert sich über die Hundeschule und die Halter von Kampfhunden werden mal wieder ganz allein da stehen.
Realisiert Ihr überhaupt welches Süppchen da im Begriff ist, überzukochen?
In der Schweiz gibt es ca. 500.000 Hunde. Ich persönlich schätze, das davon ca. 20.000 Hunde zu sogenannten Kampfhunden zählen. Dazu noch etwa 35.000 Hunde, die aufgrund falscher Haltung, unfähiger Halter, traumatischer Erlebnisse u.ä. den Wesenstest nicht bestehen werden.
Das sind, sofern meine Schätzung zutrifft, 55.000 Hunde die so enden werden wie "Uncas". Von der Entrechtung der Menschen ganz zu schweigen. -
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@ wakan
ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendein Gesetz den existenten Hunden ans Fell gehen kann, das wäre ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot von Gesetzen, das bestimmt auch in der Schweiz gilt.
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Zitat
das wäre ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot von Gesetzen, das bestimmt auch in der Schweiz gilt.
Was ist das?
Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass es so weit kommt, das Hunde, die noch nie auffällig geworden sind, pauschal getötet werden. Die Schweizer sind ein ziemlich überlegtes Volk, ich halte das nicht für realistisch. Aber ich kenne auch den Gesetzesstand nicht und erkenne vielleicht nicht den Ernst der Lage - wer weiss. Werde mich jetzt mal ein bisschen informieren. Hast Du vielleicht ein paar nützliche Links für mich, Wakan?
Coona
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Zitat
@ wakan
ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendein Gesetz den existenten Hunden ans Fell gehen kann, das wäre ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot von Gesetzen, das bestimmt auch in der Schweiz gilt.
Das hat mit dem "Rückwirkungsverbot" nichts zu tun. Es wird eine neue Lage geschaffen.
Pitbulls werden als "gefährlich" eingestuft und die Haltung von gefährlichen Hunden soll untersagt werden. Es passiert praktisch gleichzeitig.Bei uns in D hat das auch nichts gebracht. Pitbulls unterstellte man eine unwiderrufliche Gefährlichkeit und erst die wurde reglementiert.
Der genaue Gesetzestext ist noch nicht öffentlich. Es wurden bis jetzt nur Inhaltserklärungen an die Medien gegeben. Die Nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) kam auch erst gestern zur Beratung zusammen. Am besten durchsuchst Du täglich politisch orientierte Zeitungen der Schweiz. Die kennst Du vermutlich besser als ich. 4Pfoten wird sich bestimmt auch rein hängen.
Wenn man sich über die Vorgehensweise einig ist, wird man zunächst noch die juristische Durchsetzbarkeit in den einzelnen Punkten klären. Das wird noch einige Wochen dauern.
Aber mal rein aus Erfahrung beurteilt:
Die Leinenpflicht wird flächendeckend sein. Man wird es aber wohl den einzelnen Städten und Gemeinden überlassen, Ausnahmeflächen auszuweisen. Somit müsste gerichtlich gegen jede einzelne Gemeinde geklagt werden. Solidarität der Hundehalter und Sammelklagen = null.Für den Wesenstest wird es Übergangsfristen geben. Das kann im Einzelfall aber dazu führen, das ein auffällig gewordener Hund jahrelang auf Kosten des Halters in einem TH verschimmelt, bis ein Wesenstes gemacht wird. Ob der Hund den dann noch besteht???
Für Pitbulls und andere Rassen, welche steht noch nicht fest, wird es definitiv keine Haltungserlaubnis mehr geben. Wenn diese Hunde nicht sofort eingezogen werden, wird man die Auflagen aber praktisch unerfüllbar streng auslegen. Neue Haltungsgenehmigungen werden keinesfalls erteilt. Einmal eingezoge, egal ob alter Hund oder Unfallwurf, wird das TH nie wieder verlassen können.
Das macht man so lange, bis die Tierheime 100% über ihre Kapazitäten gefüllt sind. Dann wird das Einschläfern beginnen- aus Tierschutzgründen.
Ich bleib auf jeden Fall am Ball.
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Danke, Wakan.
Ich habe jetzt mal dem Kynologischen Verein der Schweiz geschrieben, ob sie mir etwas dazu sagen können und ob sie nähere Informationen haben. Falls etwas dabei herauskommen sollte, melde ich mich.Eine gute, neutrale (!) Infoquelle ist im Übrigen die Online-Ausgabe der Neuen Zürcher Zeitung: http://www.nzz.ch in der Suchmaske "Hunde" eingeben und los gehts!
Gruss
Coona -
Zitat
Das hat mit dem "Rückwirkungsverbot" nichts zu tun. Es wird eine neue Lage geschaffen.
Pitbulls werden als "gefährlich" eingestuft und die Haltung von gefährlichen Hunden soll untersagt werden. Es passiert praktisch gleichzeitig.Bei uns in D hat das auch nichts gebracht. Pitbulls unterstellte man eine unwiderrufliche Gefährlichkeit und erst die wurde reglementiert.
Der genaue Gesetzestext ist noch nicht öffentlich. Es wurden bis jetzt nur Inhaltserklärungen an die Medien gegeben. Die Nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) kam auch erst gestern zur Beratung zusammen. Am besten durchsuchst Du täglich politisch orientierte Zeitungen der Schweiz. Die kennst Du vermutlich besser als ich. 4Pfoten wird sich bestimmt auch rein hängen.
Wenn man sich über die Vorgehensweise einig ist, wird man zunächst noch die juristische Durchsetzbarkeit in den einzelnen Punkten klären. Das wird noch einige Wochen dauern.
Aber mal rein aus Erfahrung beurteilt:
Die Leinenpflicht wird flächendeckend sein. Man wird es aber wohl den einzelnen Städten und Gemeinden überlassen, Ausnahmeflächen auszuweisen. Somit müsste gerichtlich gegen jede einzelne Gemeinde geklagt werden. Solidarität der Hundehalter und Sammelklagen = null.Für den Wesenstest wird es Übergangsfristen geben. Das kann im Einzelfall aber dazu führen, das ein auffällig gewordener Hund jahrelang auf Kosten des Halters in einem TH verschimmelt, bis ein Wesenstes gemacht wird. Ob der Hund den dann noch besteht???
Für Pitbulls und andere Rassen, welche steht noch nicht fest, wird es definitiv keine Haltungserlaubnis mehr geben. Wenn diese Hunde nicht sofort eingezogen werden, wird man die Auflagen aber praktisch unerfüllbar streng auslegen. Neue Haltungsgenehmigungen werden keinesfalls erteilt. Einmal eingezoge, egal ob alter Hund oder Unfallwurf, wird das TH nie wieder verlassen können.
Das macht man so lange, bis die Tierheime 100% über ihre Kapazitäten gefüllt sind. Dann wird das Einschläfern beginnen- aus Tierschutzgründen.
Ich bleib auf jeden Fall am Ball.
Schlimm DAS
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