Tollwutimpfung...wie oft nachimpfen?

  • Hier in Frankreich wird jedes Jahr fast alles durch geimpft. Ich habe mir vorgenommen bei meinem nächsten Hund Titteruntersuchungen zu machen. Macht ihr das auch?

    Nö.

    Mein Alter wird garnicht mehr geimpft, der junge alle 3 Jahre.

    Ich würde darauf bestehen, dass die TW Impfung gültig für 3 Jahre geändert wird.

    Meiner hats damals auch versucht, musste dann aber eingestehen, dass ich Recht habe und gats geändert.

  • Hier in Frankreich wird jedes Jahr fast alles durch geimpft. Ich habe mir vorgenommen bei meinem nächsten Hund Titteruntersuchungen zu machen. Macht ihr das auch?

    Bei meinen Welpen impfe ich 1x SHP, L weil es der Club zur Abnahme vorschreibt und dann nur noch Tollwut alle 3 Jahre. SHP mache ich iwann eine Titerbestimmung und lasse nicht mehr weiterimpfen. Tollwut titere ich auch 1x zu meiner Info.

  • Ich habe beim Hersteller nachgelesen und wenn ich es nicht total falsch verstanden habe, muss sie jetzt gar nicht geimpft werden.

    Sie bekam mit 8 Wochen NobivacSHPPI und NobivacL4. 4 Wochen später bekam sie NobivacSHPPI, NobivacL4 und NobivacT.


    Damit müsste sie ja durch sein und erstmal Ruhe haben.

    Bei der vollen Dröhnung wundert es mich nicht das sie nach der letzten Impfung platt war.

  • Also meine Ärztin zieht die Tollwut und die anderen Impfungen auseinander.

    Die anderen Impfungen gab es mit 8 und 12 Wochen. Tollwut gibt es erstmalig mit fast 6 Monaten und ist für 3 Jahre gültig.

    Sie sagte auch, dass der kleine Körper sonst zu viel zu tun hat und die einzelnen Impfungen dann sogar vielleicht nicht mehr so gut wirken können.


    Mit 16 Wochen gibt es hier also gar keine Impfung. ?‍♀️

  • Gut, dann werde ich sie nicht impfen lassen. Da muss ich aber die Daten ändern lassen im Heimtierausweis. Tollwut steht 1 Jahr drin und der Rest nur bis Mitte Januar 2020.

    Sie soll das bekommen, was nötig ist und nicht mehr.


    Ich danke euch.

  • Unterm Strich ist es leider egal, was der Hersteller empfiehlt, sobald der TA etwas in den Impfpass einträgt.

    Was steht, gilt.

    Sprich wenn der TA eingetragen hat, dass an Tag X nachgeimpft werden muss, weil sonst die Gültigkeit abläuft dann ist das so.

    Es hat selbstverständlich keine Auswirkung auf die Wirksamkeit, aber ohne Eintrag in den Pass, ist die Impfung einfach nicht gültig.

    Sprich, brauchst du die TW Impfung für Reisen ins Ausland, Teilnahme an Veranstaltungen, Training oder als Vorschrift von der Gemeinde, wirst du nachimpfen lassen müssen.


    Nachträglich ändern ist nicht erlaubt und dadurch, dass die Eintragungen mittlerweilen mittels Folie versiegelt werden müssen, auch nicht mehr möglich.

  • Ach, dann wurde das geändert. Mein Ta hat es geändert, war sein eigener Eintrag. Wurde vom Amtsvet auch so akzeptiert, das ist aber auch schon Jahre her. Da wurde glaube ich noch nicht mit Folie geklebt.

    Again what learned

  • Nachträglich ändern ist nicht erlaubt und dadurch, dass die Eintragungen mittlerweilen mittels Folie versiegelt werden müssen, auch nicht mehr möglich.

    Er kann den bestehenden Tollwut Eintrag nicht mehr ändern. Sehr wohl kann er einen zusätzlichen korrigierten Eintrag anfügen.


    Und bei den anderen Impfungen interessiert es i.d.R. keinen was da steht. Eventuell ne Hundepension will da nen gültigen Eintrag.

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