Hallöchen zusammen,
ab Mittwoch werden in Bayern die Einschränkungen verschärft. Bis zum 05. Januar darf man das Haus nur noch aus trifftigem Grund verlassen (über Weihnachten Lockerungen).
Wer ist denn davon von euch auch noch betroffen, was die Vermittlung oder Aufnahme oder das Kennenlernen eines Hundes betrifft?
Folgende Ausnahme gilt: Handlung zur Versorgung von Tieren
Da ist dann wahrscheinlich nicht eine Handlung gemeint, damit zukünftig, nicht aktuell, die Versorgung des Tieres gewährleistet ist?
Aber ich verstehe natürlich auch die nötigen Einschränkungen.
Nachdenkliche Grüße
Hundevermittlung im Lockdown
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Solange die Zahlen unter 200 sind, gilt auch der Besuch eines anderen Haushalts (insg. max. 5 Personen ü14) als triftiger Grund.
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Pinky4: In Bayern? Hier herrscht dann wieder der Katastrophen-Fall ab Mittwoch.
Ich glaub ich muss mich da nochmal richtig einlesen.
Ich hatte angenommen "Das Haus nur aus trifftigem Grund verlassen" (Einkauf, Arzt, Versorgung von Tieren) bedeutet keine Besuche mehr, wenn es nicht um die Versorgung von Angehörigen oder dergleichen geht.
Wenn das mit den 5 Personen von maximal zwei Hausständen trotzdem noch weiter gilt, wäre das ja gut in dem Fall. Auch wenn es bei dem ein oder anderen wohl nicht als "trifftiger Grund" angesehen wird. -
Ja, lies mal nach.
Über 200 ist es wieder anders, aber davor gilt der Besuch eines weiteren Haushalts ebenso wie Sport an der frischen Luft oder Spazierengehen als triftiger Grund.
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