Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 15
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Hummel -
12. Februar 2020 um 07:30 -
Geschlossen
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Müssen EU-Rentner zwingend eine Steuererklärung abgeben und wenn ja, welches Formular nimmt man da?
Mein Mann muss es, weil ich noch recht gut verdiene. Wenn ich auch in Rente bin, kommt es auch auf den Gesamtbetrag an.
Wir brauchen die Anlage R zusätzlich.
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Müssen EU-Rentner zwingend eine Steuererklärung abgeben und wenn ja, welches Formular nimmt man da?
Mein Mann muss es, weil ich noch recht gut verdiene. Wenn ich auch in Rente bin, kommt es auch auf den Gesamtbetrag an.
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Die Person ist allein stehend und hat vorher immer eine Lohnsteuererklärung über einen Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, da diese aber kaum weniger Kosten als Rückerstattung verursacht überlegt sie nun das allein zu machen. Ich mach meine LSt. ja über Elster, bei mir ändert sich ja aber auch nichts.
Nun war die Überlegung da, das er seine Erklärung auch selber macht. -
Mein Mann muss es, weil ich noch recht gut verdiene. Wenn ich auch in Rente bin, kommt es auch auf den Gesamtbetrag an.
Wir brauchen die Anlage R zusätzlich.
Die Person ist allein stehend und hat vorher immer eine Lohnsteuererklärung über einen Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, da diese aber kaum weniger Kosten als Rückerstattung verursacht überlegt sie nun das allein zu machen. Ich mach meine LSt. ja über Elster, bei mir ändert sich ja aber auch nichts.
Nun war die Überlegung da, das er seine Erklärung auch selber macht. -
Die Person ist allein stehend und hat vorher immer eine Lohnsteuererklärung über einen Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, da diese aber kaum weniger Kosten als Rückerstattung verursacht überlegt sie nun das allein zu machen. Ich mach meine LSt. ja über Elster, bei mir ändert sich ja aber auch nichts.
Nun war die Überlegung da, das er seine Erklärung auch selber macht.Funktioniert. ein bisschen was hab ich auch schon gelesen. Aber ich tu mich leichter mit "Live" Berichten
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Hi bad_angel
Musste er/sie denn in den letzten Jahren von seinem Renteneinkommen herSteuern zahlen? Bzw. sind genug Sonderausgaben da, dass er nicht steuerpflichtig ist?Wenn das zu versteuernde Einkommen für die nächsten Jahre voraussichtlich unter den Freibeträgen liegt, könnte er Chancen auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom FA haben.
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Hi bad_angel
Musste er/sie denn in den letzten Jahren von seinem Renteneinkommen herSteuern zahlen? Bzw. sind genug Sonderausgaben da, dass er nicht steuerpflichtig ist?Wenn das zu versteuernde Einkommen für die nächsten Jahre voraussichtlich unter den Freibeträgen liegt, könnte er Chancen auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom FA haben.
Das weiß ich eben noch nicht. Also wenn er unter dem Freibetrag ist muss er keine abgeben, richtig?
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. Also wenn er unter dem Freibetrag ist muss er keine abgeben, richtig?
Der Freibetrag liegt bei 9.408,-€.
Selbst Rentner mit Minirenten erreichen diesen Betrag.
Ich würd das von einem Steuerberater oder Steuerberaterverein machen lassen. Anonsten kann man böse Überraschungen in Form von Nachzahlungen erhalten.
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Das kann man so pauschal nicht sagen. Die Freibeträge auf Renten sind derzeit ja noch - meine ich - ein Stück weit altersabhängig. Und maßgeblich ist ja ohnehin das zu versteuernde Einkommen. Als Beispiel:
Meine Mutter lag mit ihren Renteneinkünften deutlich über den Freibeträgen. Da sie aber erst Ausgaben für häusliche Pflege und dann Ausgaben für die Pflegeunterkunft hatte, die steuerlich anrechenbar sind, hat sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Die muss aber beantragt werden. Dabei wird dann geguckt, ob für die Zukunft zu erwarten steht, dass das zu versteuernde Einkommen (also Einkünfte abzgl. anrechenbarer Ausgaben) über den Freibeträgen liegen. -
Naja er bezieht ja EU-Rente. Wir schauen mal und wenn es uns zu schwierig wird muss halt noch mal der Verein ran.
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Naja er bezieht ja EU-Rente. Wir schauen mal und wenn es uns zu schwierig wird muss halt noch mal der Verein ran.
Ich würd es noch einmal vom Verein machen lassen, vielleicht reicht eine NV-Bescheinigung.
Die nächste könnte man dann selbst ausfüllen, man sieht ja, welche Positionen angeführt wurden. Die NV-Bescheinigung muß sowieso nur alle zwei oder drei Jahre abgegeben werden.
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