Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
FA Bremen - Angabe Vorbesitzer bei Hundesteueranmeldung zwingend erforderlich?
-
Gast101197 -
16. Oktober 2019 um 18:47
-
-
Hallo,
eine Frage an die Bremer: Im Bremischen Hundesteuergesetz steht, dass für die Anmeldung der Vorbesitzer angegeben werden muss.Ich tue mich etwas schwer damit, persönliche Daten von Dritten "einfach so" weiterzugeben(*). Im Anmeldeformular habe ich das korrekte Geburtsdatum und beim Vorbesitzer "Steuerrechtlich nicht relevant, da Welpe" angegeben. Das entspricht natürlich der Wahrheit (Steuerpflicht erst ab dem 3. Monat). Abgesehen davon, dass der Verkäufer in einem anderen Bundesland (Niedersachsen) wohnt.
Jetzt habe ich den Steuerbescheid vorliegen; dort haben sie noch einmal reingeschrieben, dass ich den Vorbesitzer benennen soll (und den Satz mit einem Textmarker hervorgehoben).
Wie lauten eure Erfahrungen damit?
- Hören die irgendwann auf, nachzufragen?
- Wird ein Ordnungsgeld angeordnet?
- Was sind die maximalen Konsequenzen?
Es gibt ja durchaus Fälle, bei denen der Vorbesitzer unbekannt ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es "unmöglich" ist, diese Tiere ordnungsgemäß zur Steuer anzumelden.
Die Hundesteuer bezahle ich natürlich (pünktlich) per Dauerauftrag.
Gruß,
Jörg
(*): Bitte keine Diskussion bezüglich dieser (Lebens-)Einstellung. -
16. Oktober 2019 um 18:47
- Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-
-
Ich sehe kein Problem darin den Vorbesitzer an zu geben. Ich habe einen Vertrag und im Impfpass steht er auch. Im Grunde interessiert sich auch niemand dafür, aber es könnte ja sein, dass du den Welpen illegal eingeführt hast? Und insofern macht die Frage Sinn? Sonst könntest du nach Polen fahren, Hundi rüber schmuggeln ohne Tollwutimpfung. Oder wer weiß woher....
-
Wir kommen auch aus Bremen und haben unseren Hund damals auch als Welpen bekommen und direkt angemeldet.
Mein Mann hat damals die Adresse des Züchters angegeben.
Ich kann also nicht sagen, ob sie diesbezüglich weiter nachbohren werden, oder nicht.
Ob du dazu verpflichtet werden kannst, weiß ich nicht.
LG
Franziska mit Till
-
Ich würde alle Fragen beantworten, Ämter können da sehr hartnäckig sein. Schlimmstenfalls wird dir der Hund entzogen.
Wenn der Hund gechipt ist, wäre sowieso herauszufinden, wo er herkommt.
Ich versteh dein Problem nicht.

-
Ist dein Hund womöglich ein privat angeschaffter listenhund? Und das ist Kern deiner Frage?
-
-
@Lorbas: Nicht unbedingt, meiner war schon gechipt, aber man hätte es auch als Besitzer dann nachholen können.
Pflicht ist es, aber nicht mit 10 Wochen. Wenn man ihn anmeldet muss man aber Chipnummer angeben und Versicherung und auch den Vorbesitzer, hier in Hannover. In Anbetracht des illegalen Hundehandels, finde ich das auch nicht verkehrt.
-
Ist dein Hund womöglich ein privat angeschaffter listenhund? Und das ist Kern deiner Frage?
Laut Vorstellung, eine amerikanische Bulldogge.
-
Die Rasse muss man aber auch angeben?
Ich denke man ist schon verpflichtet den Hund so an zu melden, wie die Behörde das verlangt.
Und auch wenn einige Hundebesitzer das nicht gerne hören: Keine Stadt ist verpflichtet Hundehaltung überhaupt zu zu lassen. Ich bin echt froh, dass ich in der Stadt meinen Hund halten darf und mein Vermieter damit auch einverstanden ist.
-
Hä? Wieso wieder so ein Dummpost?
In welcher Stadt ist denn bitte Hundehaltung verboten?
-
Ich verstehe schon dass man nicht einfach Daten Dritter weitergeben möchte, aber in dem Fall finde ich es ok.
Mein Großer z.B. scheint vorher nicht angemeldet gewesen zu sein, da ist der Vorbesitzer, je nach Engagement des zuständigen Mitarbeiters der Behörde, schnell mal wegen Steuerhinterziehung dran.
- Vor einem Moment
- Neu
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!