Empfehlung für Kennel
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@CH-Troete: du musst dich nicht auf den Schlips getreten fühlen. Bei tatsächlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kann oder besser sollte man ja auch die Fakten aufzählen. Ist ja alles richtig.
Aaaaaber bei der hier gestellten Frage im Eingangspost stand nirgends etwas davon, dass der Hund im Kennel stundenlang geparkt werden soll. Stichwort "Rückzugsort".
Bevor man also Quälerei schreit, sollte man aber erstmal schauen, ob das tatsächlich der Fall ist.
Der Verweis aufs TSchG hat hier nämlich überhaupt keinen Sinn gemacht. -
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@JuMaRo Bin nicht geschlipst
Hier lesen viele Leute mit.
Viele Leute die nicht registriert sind und über Suchmaschinen hier landen.
Ich find's enorm gut, wenn bei solchen Fragen immer möglichst rasch der Hinweis dasteht, dass Käfighaltung nicht erlaubt ist.
Ob der Hinweis von mir kommt oder von sonst jemandem, ist komplett wurscht.
Beim nächsten Mitleser hier spielt's vielleicht sehr wohl eine Rolle. Dieses Wissen ist noch nicht so verbreitet wie es sollte - aber ich arbeite dran. Immer und immer und immer wieder
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