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Tierheimleitung oder Vorstand - wer trägt die Verantwortung?
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Hallo Ihr Lieben,
mich würde mal interessieren, wer eigentlich die Verantwortung trägt, wenn es in einem Tierheim zu fragwürdigen Entscheidungen kommt. Also z.B. Entscheidungen, die nicht im Einklang mit der Tierheimordnung etc. sind. Wenn z.B. der Vorstand ein fragwürdiges Vorgehen bei Einschläferungen beschließt und sich die Tierheimleitung dem beugt. Ist wahrscheinlich eher eine komplexe rechtliche Frage. Aber vielleicht hat ja jemand eine ungefähre Idee...
- LG, Danny
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10. März 2019 um 22:30
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Tierheimleitung oder Vorstand - wer trägt die Verantwortung? - Vor einem Moment
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Keine Ahnung

Der Vorstand nimmt als eines der Organe des Vereines meist die Stellung eines 'Unternehmers' ein, seine genauen Aufgaben sollten in der Vereinssatzung festgelegt sein! Kennst du diese?
Einschläferungen beschließen ... das hört sich sehr kurios an ...
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Das Tagesgeschäft im Tierheim obliegt in der Regel dem Tierheimleiter.
In wie weit die Vorstandschaft eines Tierschutzvereines sich dort einmischt, kommt auf die Satzung des zuständigen Vereins an.Wenn z.B. der Vorstand ein fragwürdiges Vorgehen bei Einschläferungen beschließt und sich die Tierheimleitung dem beugt.
Das kann man pauschal nicht beantworten.
Dazu müsste man wissen, wie weit der Vorstand Mitspracherecht im Betreuungsgeschehen haben und auch definieren, was man unter "fragwürdigem Vorgehen" in dem Zusammenhang versteht. -
Man kann sich ja in einige Tierheimordnungen im Netz einlesen.
Eine Kommission (gerade bei Ausnahmefällen!) aus mehreren Personen und das sollten ein Vorstandsmitglied, sachk. Verantwortliche aus dem Tierheim und Tierärzten sein, entscheidet über eine Einschläferung.
Ausnahmefälle sind nicht kranke und altersschwache Tiere.
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Letztendlich ist ein Vorgehen so lange erlaubt, wie es gesetzlich nicht verboten ist. Geht es um die Einhaltung von Vereinsstatuten, ist der Vorstand die Instanz. So es das gibt, könnte die Schiedsstelle des Vereins angerufen werden. Oder im Rahmen der Mitglieder Versammlung via Antrag behandelt werden.
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Hallo Ihr Lieben,
mich würde mal interessieren, wer eigentlich die Verantwortung trägt, wenn es in einem Tierheim zu fragwürdigen Entscheidungen kommt. Also z.B. Entscheidungen, die nicht im Einklang mit der Tierheimordnung etc. sind. Wenn z.B. der Vorstand ein fragwürdiges Vorgehen bei Einschläferungen beschließt und sich die Tierheimleitung dem beugt. Ist wahrscheinlich eher eine komplexe rechtliche Frage. Aber vielleicht hat ja jemand eine ungefähre Idee...
- LG, Danny
Hast du da einen konkreten Fall im Kopf?
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