Bist du sicher? In dem verlinkten Artikel hab ich gelesen, dass es in dem Fall keine Rolle spielen würde, ob das Eigentum vor oder während der Ehe angeschafft wurde, es würde trotzdem automatisch in den Besitz beider übergehen.
Oder gilt das nur für Geldbeträge? Puh, diese juristischen Haarspaltereien machen einen ja ganz wirr ...
Scheidungsrecht ist sehr komplex. Und da spielt es sehr wohl eine Rolle, ob VOR der Ehe erworben oder während und ob und was notariell per Vertrag beurkundet wurde.
Wie auch in dem Artikel beschrieben, muss eben per Ehevertrag die Gütergemeinschaft überhaupt erst mal vereinbart worden sein.
Dann wäre die Frage, was in dem Fall geregelt worden ist, ob Gesamtvermögen, was ausgeschlossen wird (zB Oldtimer, Hund, Motorrad, Wochenendhaus)....
Wenn du sagst, es ist fraglich, ob überhaupt irgendwas geregelt worden ist, dann spielt die Gütergemeinschaft in dem Fall keine Rolle.
Vor der Ehe bleibt vor der Ehe und während der Ehe wird als Zugewinn geteilt.
Und selbst wenn es einen Vertrag gibt, der Gütergemeinschaft vereinbart hat, die den Hund einschließt, wird aufgeteilt und zT auch ausgerechnet nach Anteilen, wer was bekommt.
Das kann zB so aussehen, dass er den Hund übernimmt und sie dafür nen gemeinsamen Kredit abbezahlen muss oder auf anteiligen Ehegattenunterhalt verzichten muss oder oder oder.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass ich von ganzem Herzen wünsche, dass es eine friedliche Scheidung wird und sich beide Parteien während des Verfahrens noch ins Gesicht sehen können.