Passieren kann dir erst mal gar nix, und wenn du auf der sicheren Seite sein willst, leinst du sie außerhalb des Grundstückes deiner Gastgeber gar nicht ab und nimmst nen Maulkorb mit, um ihn bei Bedarf anlegen zu können.
Sachkundenachweis
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@Bingwu, das kommt, auch wenn du das jetzt bestimmt nicht gern hörst, aufs Bundesland an. In einigen Bundesländern gelten Sachkundenachweise anderer BL, während andere BL nur ihre eigenen anerkennen.
Ich würde mir an deiner Stelle die Landeshundeverordnung des besuchten Bundeslandes ansehen und die dort angeführten Bestimmungen zum Führen des Hundes erfüllen.Darum geht es nicht - ob ich es gern höre oder nicht. Sondern einfach nur um - ja - die Gesetzeserfüllung. Egal, ob mir das persönlich paßt oder nicht. Ich habe so einen Hund, und da müssen wir durch.
Oder eben - können nicht hin?Der Personalausweis reicht in der Regel, damit weist du nach, dass die Landeshundeverordnung über das Halten von Hunden bestimmter Rassen nicht für dich gilt.
Jein. Sie gilt für mich und den Hund nicht, solange ich mich in Bayern aufhalte.
Aber: Hessen hat offensichtlich eine der schärfsten Verordnungen überhaupt.
Und dort wohnen meine Eltern....OK, hier sollte eigentlich der Link stehen, klappt aber nicht....
Vielleicht, weil die Seite der Stadt Hanau nicht sicher ist?
Leine ist eh klar, zumal in der Fremde. Maulkorb wäre nicht schön, aber machbar, also kein Problem. Auch, wenn man dann draußen eben doof angeschaut wird, frei nach dem Motto: "Oh der scheint aber seeehr gefährlich zu sein!"
Vermutlich scheint der einzig gangbare Weg ein Anruf bei der dortigen Behörde zu sein, oder?
Bloß, wie weist man so einen Anruf im Zweifelsfall dann wieder nach?
Alles net so einfach....So. Dies noch, dieser Link ging.
Aber Vorsicht, wer keinen Virenschutz hat - er gilt auch als "nicht sicher"Schlauer als vorher bin ich nun auch nicht. Hm.
BINGWU
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Wie verhält sich das, wenn man mit einem Besuchshund aus einem anderen Bundesland (wo der Hund listenfrei ist und kein SKN benötigt wird) einreist?
Also einem Hund, der auf der Liste gefährlicher Hunde stand, aber gestrichen wurde und nun unter die 20/40-Regelung fällt?Muß man dann wirklich den Impfpass, den Nachweis der Haftpflichtversicherung dauerhaft mitführen? Bei jedem Gassi?
Braucht man einen SKN oder geht es, weil nur zu Besuch, auch ohne?BINGWU
Hier geht es zu Paulina: Der Owtscharka-Hündin-ThreadIch würde auf jeden Fall dafür sorgen, daß die Steuermarke am Halsband des Hundes befestigt ist, das wird nämlich, wenn überhaupt, als erstes kontrolliert! Die Steuermarke muß am Halsband befestigt sein, ansonsten kostet es eine Ordnungsstrafe.
Ob dein Hund einen Wesenstest für NRW benötigt und du den Sachkundenachweis brauchst, bin ich jetzt auch überfragt.Ich weiß nur, daß das OA hier oft Hund und Halter kontrollieren, vor allen Dingen, ob er steuerlich erfaßt ist.
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Ich würde auf jeden Fall dafür sorgen, daß die Steuermarke am Halsband des Hundes befestigt ist, das wird nämlich, wenn überhaupt, als erstes kontrolliert! Die Steuermarke muß am Halsband befestigt sein, ansonsten kostet es eine Ordnungsstrafe.
Hahaha .... Steuermarken, die von der Stadt bzw. Gemeinde ausgegeben werden, gibt es hier seit locker 20 Jahren nicht mehr.
Also den Bescheid und den dazugehörigen Kontoauszug auch gleich mitführen!? Weia....
Hab noch gar nicht bezahlt, weil ... sie wird erst ab 2019 veranlagt. Dann kommt ein Bescheid so um Mitte/Ende März rum welcher dann für das ganze Kalenderjahr gilt.
Wie "hoch" die Steuer hier ist, darf ich glaub ich gar nicht sagenOb dein Hund einen Wesenstest für NRW benötigt und du den Sachkundenachweis brauchst, bin ich jetzt auch überfragt.
Ich weiß nur, daß das OA hier oft Hund und Halter kontrollieren, vor allen Dingen, ob er steuerlich erfaßt ist.
Na immerhin ist sie gechippt, ich kann also nachweisen, daß sie wirklich sie ist.
Also sicherheitshalber alle Dokumente mitführen, oder? *Aktentäschchen pack
Personalausweis Frauchen abgehakt
Impfausweis Hund abgehakt
Haftpflichtversicherungsnachweis Hund abgehakt
Steuerbescheid - fehlt noch
polizeiliches Führungszeugnis Frauchen? notwendig? hm...
SKN hab ICH nicht
Wesenstest hat SIE nichtLeine und Maulkorb haben wir.
Oh mei, ich glaub, wir bleiben lieber daheim....??
Fakt ist: ohne sie fahre ich nicht. Punkt.BINGWU
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Also sicherheitshalber alle Dokumente mitführen, oder?
Ach hör auf, das hab ich ja noch nie gehört.
Ich denke, das reicht dann:
Na immerhin ist sie gechippt,
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Ich wuerd ja eher wissen wollen auf welcher rechtl. Grundlage ein BL erwarten kann, dass Gaeste/Besucher ( = gemeldete Adresse in einem anderen BL) die Auflagen erfuellen, die es nur fuer Einwohner des BL festlegen darf. Gerade bzgl SKN/WT.
Nun denn...Anrufen bei der zustaendigen Behoerde, fragen was Sache ist, fragen wie man das schriftlich bekommt und fertig.
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@Bingwu, du hast mich falsch verstanden. Ich schrieb, dass die Verordnung fürs HALTEN der gelisteten Hunde als Besucherin für dich nicht gilt. Die Verordnung fürs FÜHREN gilt natürlich, sobald du dich dort befindest. Führen wäre halt "Leine, Maulkorb". SKN brauchst du nicht. Du weist dich mit deinem Personalausweis aus, dann wissen die Kontrolleure, dass weder du noch dein Hund irgendwelche Auflagen zu erfüllen habt, die ein HALTER erfüllen muss, der im Besuchs-BL wohnt.
Wenn der Hund nur mit MK und Leine raus darf, dann hältst du dich dran, gechipt ist sie, angemeldet auch. Das fragen sie zur Not anhand deiner Adresse bei deiner Gemeinde nach. Fertig. -
Ah OK, das war dann wohl gestern ein bisserl viel Verwirrung gewesen ob all dieser Auflagen, die dort in den Texten der diversen Links, die ich las, gestanden haben.
Danke für die einfache Erklärung.
Also immer schön an der 2-Meter-Leine mit Maulkorb raus, dann kann uns nix passieren.
*flüster Ich hatte schon Horrorvorstellungen, daß man mir den Hund in Hessen entziehen könnteBINGWU
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