Sachkundenachweis

  • Passieren kann dir erst mal gar nix, und wenn du auf der sicheren Seite sein willst, leinst du sie außerhalb des Grundstückes deiner Gastgeber gar nicht ab und nimmst nen Maulkorb mit, um ihn bei Bedarf anlegen zu können.

    • Neu

    Hi


    hast du hier Sachkundenachweis* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Vermutlich scheint der einzig gangbare Weg ein Anruf bei der dortigen Behörde zu sein, oder?


      Bloß, wie weist man so einen Anruf im Zweifelsfall dann wieder nach?
      Alles net so einfach....


      :???:


      So. Dies noch, dieser Link ging.
      Aber Vorsicht, wer keinen Virenschutz hat - er gilt auch als "nicht sicher"


      Hessen : Hundeverordnung




      Schlauer als vorher bin ich nun auch nicht. Hm.





      BINGWU
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    • Ich würde auf jeden Fall dafür sorgen, daß die Steuermarke am Halsband des Hundes befestigt ist, das wird nämlich, wenn überhaupt, als erstes kontrolliert! Die Steuermarke muß am Halsband befestigt sein, ansonsten kostet es eine Ordnungsstrafe.
      Ob dein Hund einen Wesenstest für NRW benötigt und du den Sachkundenachweis brauchst, bin ich jetzt auch überfragt. :ka:


      Ich weiß nur, daß das OA hier oft Hund und Halter kontrollieren, vor allen Dingen, ob er steuerlich erfaßt ist.

    • Na immerhin ist sie gechippt, ich kann also nachweisen, daß sie wirklich sie ist. :dafuer:


      Also sicherheitshalber alle Dokumente mitführen, oder? *Aktentäschchen pack


      Personalausweis Frauchen abgehakt
      Impfausweis Hund abgehakt
      Haftpflichtversicherungsnachweis Hund abgehakt
      Steuerbescheid - fehlt noch
      polizeiliches Führungszeugnis Frauchen? notwendig? hm...
      SKN hab ICH nicht
      Wesenstest hat SIE nicht


      Leine und Maulkorb haben wir. :hurra:



      Oh mei, ich glaub, wir bleiben lieber daheim....?? :weihnachtslicht:
      Fakt ist: ohne sie fahre ich nicht. Punkt.





      BINGWU
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    • Ich wuerd ja eher wissen wollen auf welcher rechtl. Grundlage ein BL erwarten kann, dass Gaeste/Besucher ( = gemeldete Adresse in einem anderen BL) die Auflagen erfuellen, die es nur fuer Einwohner des BL festlegen darf. Gerade bzgl SKN/WT.
      Nun denn...


      Anrufen bei der zustaendigen Behoerde, fragen was Sache ist, fragen wie man das schriftlich bekommt und fertig.

    • @Bingwu, du hast mich falsch verstanden. Ich schrieb, dass die Verordnung fürs HALTEN der gelisteten Hunde als Besucherin für dich nicht gilt. Die Verordnung fürs FÜHREN gilt natürlich, sobald du dich dort befindest. Führen wäre halt "Leine, Maulkorb". SKN brauchst du nicht. Du weist dich mit deinem Personalausweis aus, dann wissen die Kontrolleure, dass weder du noch dein Hund irgendwelche Auflagen zu erfüllen habt, die ein HALTER erfüllen muss, der im Besuchs-BL wohnt.
      Wenn der Hund nur mit MK und Leine raus darf, dann hältst du dich dran, gechipt ist sie, angemeldet auch. Das fragen sie zur Not anhand deiner Adresse bei deiner Gemeinde nach. Fertig.

    • @Sunti


      Ah OK, das war dann wohl gestern ein bisserl viel Verwirrung gewesen ob all dieser Auflagen, die dort in den Texten der diversen Links, die ich las, gestanden haben.


      Danke für die einfache Erklärung. :gut:


      Also immer schön an der 2-Meter-Leine mit Maulkorb raus, dann kann uns nix passieren.
      *flüster Ich hatte schon Horrorvorstellungen, daß man mir den Hund in Hessen entziehen könnte :headbash:





      BINGWU
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