• Passieren kann dir erst mal gar nix, und wenn du auf der sicheren Seite sein willst, leinst du sie außerhalb des Grundstückes deiner Gastgeber gar nicht ab und nimmst nen Maulkorb mit, um ihn bei Bedarf anlegen zu können.

  • Vermutlich scheint der einzig gangbare Weg ein Anruf bei der dortigen Behörde zu sein, oder?

    Bloß, wie weist man so einen Anruf im Zweifelsfall dann wieder nach?
    Alles net so einfach....

    :???:

    So. Dies noch, dieser Link ging.
    Aber Vorsicht, wer keinen Virenschutz hat - er gilt auch als "nicht sicher"

    Hessen : Hundeverordnung


    Schlauer als vorher bin ich nun auch nicht. Hm.


    BINGWU
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  • Wie verhält sich das, wenn man mit einem Besuchshund aus einem anderen Bundesland (wo der Hund listenfrei ist und kein SKN benötigt wird) einreist?
    Also einem Hund, der auf der Liste gefährlicher Hunde stand, aber gestrichen wurde und nun unter die 20/40-Regelung fällt?

    Muß man dann wirklich den Impfpass, den Nachweis der Haftpflichtversicherung dauerhaft mitführen? Bei jedem Gassi?
    Braucht man einen SKN oder geht es, weil nur zu Besuch, auch ohne?


    BINGWU
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    Ich würde auf jeden Fall dafür sorgen, daß die Steuermarke am Halsband des Hundes befestigt ist, das wird nämlich, wenn überhaupt, als erstes kontrolliert! Die Steuermarke muß am Halsband befestigt sein, ansonsten kostet es eine Ordnungsstrafe.
    Ob dein Hund einen Wesenstest für NRW benötigt und du den Sachkundenachweis brauchst, bin ich jetzt auch überfragt. :ka:

    Ich weiß nur, daß das OA hier oft Hund und Halter kontrollieren, vor allen Dingen, ob er steuerlich erfaßt ist.

  • Ich würde auf jeden Fall dafür sorgen, daß die Steuermarke am Halsband des Hundes befestigt ist, das wird nämlich, wenn überhaupt, als erstes kontrolliert! Die Steuermarke muß am Halsband befestigt sein, ansonsten kostet es eine Ordnungsstrafe.

    Hahaha .... Steuermarken, die von der Stadt bzw. Gemeinde ausgegeben werden, gibt es hier seit locker 20 Jahren nicht mehr.
    Also den Bescheid und den dazugehörigen Kontoauszug auch gleich mitführen!? Weia....
    Hab noch gar nicht bezahlt, weil ... sie wird erst ab 2019 veranlagt. Dann kommt ein Bescheid so um Mitte/Ende März rum :D welcher dann für das ganze Kalenderjahr gilt.
    Wie "hoch" die Steuer hier ist, darf ich glaub ich gar nicht sagen :pfeif: :lol:


    Ob dein Hund einen Wesenstest für NRW benötigt und du den Sachkundenachweis brauchst, bin ich jetzt auch überfragt. :ka:

    Ich weiß nur, daß das OA hier oft Hund und Halter kontrollieren, vor allen Dingen, ob er steuerlich erfaßt ist.

    Na immerhin ist sie gechippt, ich kann also nachweisen, daß sie wirklich sie ist. :dafuer:

    Also sicherheitshalber alle Dokumente mitführen, oder? *Aktentäschchen pack

    Personalausweis Frauchen abgehakt
    Impfausweis Hund abgehakt
    Haftpflichtversicherungsnachweis Hund abgehakt
    Steuerbescheid - fehlt noch
    polizeiliches Führungszeugnis Frauchen? notwendig? hm...
    SKN hab ICH nicht
    Wesenstest hat SIE nicht

    Leine und Maulkorb haben wir. :hurra:


    Oh mei, ich glaub, wir bleiben lieber daheim....?? :weihnachtslicht:
    Fakt ist: ohne sie fahre ich nicht. Punkt.


    BINGWU
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  • Ich wuerd ja eher wissen wollen auf welcher rechtl. Grundlage ein BL erwarten kann, dass Gaeste/Besucher ( = gemeldete Adresse in einem anderen BL) die Auflagen erfuellen, die es nur fuer Einwohner des BL festlegen darf. Gerade bzgl SKN/WT.
    Nun denn...

    Anrufen bei der zustaendigen Behoerde, fragen was Sache ist, fragen wie man das schriftlich bekommt und fertig.

  • @Bingwu, du hast mich falsch verstanden. Ich schrieb, dass die Verordnung fürs HALTEN der gelisteten Hunde als Besucherin für dich nicht gilt. Die Verordnung fürs FÜHREN gilt natürlich, sobald du dich dort befindest. Führen wäre halt "Leine, Maulkorb". SKN brauchst du nicht. Du weist dich mit deinem Personalausweis aus, dann wissen die Kontrolleure, dass weder du noch dein Hund irgendwelche Auflagen zu erfüllen habt, die ein HALTER erfüllen muss, der im Besuchs-BL wohnt.
    Wenn der Hund nur mit MK und Leine raus darf, dann hältst du dich dran, gechipt ist sie, angemeldet auch. Das fragen sie zur Not anhand deiner Adresse bei deiner Gemeinde nach. Fertig.

  • @Sunti

    Ah OK, das war dann wohl gestern ein bisserl viel Verwirrung gewesen ob all dieser Auflagen, die dort in den Texten der diversen Links, die ich las, gestanden haben.

    Danke für die einfache Erklärung. :gut:

    Also immer schön an der 2-Meter-Leine mit Maulkorb raus, dann kann uns nix passieren.
    *flüster Ich hatte schon Horrorvorstellungen, daß man mir den Hund in Hessen entziehen könnte :headbash:


    BINGWU
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