Hofhund unbeaufsichtigt ohne Leine terrorisiert.
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Ergebnis:
In St. Märgen gibt es eine Verordnung, die besagt, dass nur Hunden Freilauf gestattet wird, die sich zurückrufen lassen und sozialisiert verhalten.
*Post 81*
Das wurde vom Amt mitgeteilt. Wenn dies dann auch so umgesetzt wird, sind andere Hunde nicht betroffen, wenn sie niemanden belästigen.
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3. September 2018 um 11:38
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LG Steffi mit Buddy
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*Post 81*
Das wurde vom Amt mitgeteilt. Wenn dies dann auch so umgesetzt wird, sind andere Hunde nicht betroffen, wenn sie niemanden belästigen.Stimmt ich habe mich auf das zurückrufen lassen konzentriert. Dann haben die andere keine Auswirkungen. Sie müssen ja offenbar nicht im Einwirkungskreis des Besitzers befinden.
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Ich würde, sollten die HH die Hündin an die Kette legen, wieder die Behörden einschalten. So weit ich weiß ist das in Deutschland verboten. Auch würde ich die HH melden, sollte der Hund dann gar nicht mehr rauskommen.
Ich persönlich hätte auch eher erst mal eine andere Lösung versucht. Sollten die nicht funktionieren hätte ich die Behörden eingeschaltet.
Es kann schon ein ganz ungemütliches leben sein, wenn die Nachbarn gegen einen sind.
LG
Sacco -
Finde ich super dass du das gemacht hast und noch besser finde ich dass du wirklich Erfolg damit hattest. Hier wurde mir mitgeteilt dass erst was gemacht wird wenn der Hund jemanden beißt und selbst wenn man den Hund dann aus Versehen mit dem Auto überfährt weil er plötzlich auf die Straße rennt kriegt man eine Teilschuld.
Zu dem Posting der dir nun die Schuld zu schreibt dass die Hunden eventuell an die Kette kommt sage ich mal nichts, mir ist nur schon ganz schwindelig vom Kopfschütteln.
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Hab ne Idee *Marina M.*, adoptiere doch die die Hündin. Oder mache dich auf den Weg und arbeite mit der Hündin. Dann ist auf jeden Fall dein Ego gestreichelt und du fühlst dich wohl.
Das finde ich jetzt unangemessen persönlich werdend ...
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Ich würde, sollten die HH die Hündin an die Kette legen,
Warum sollte der Hund jetzt an die Kette kommen?
Es würde vollkommen ausreichen, einfach nur die Hoftüre zu schließen, damit der Hund nur auf dem Grundstück beliben kann. -
Es würde vollkommen ausreichen, einfach nur die Hoftüre zu schließen, damit der Hund nur auf dem Grundstück beliben kann
Sehe ich auch so ... unsere war überwiegend auch immer zu. Nicht, dass Hund nicht trotzdem hätte rauskommen können, aber somit waren die (Grundstücks-)Grenzen für ihn deutlicher.
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Warum sollte der Hund jetzt an die Kette kommen?Es würde vollkommen ausreichen, einfach nur die Hoftüre zu schließen, damit der Hund nur auf dem Grundstück beliben kann.
So wie ich das gesehen habe hat der Hof kein Tor? Vielleicht irre ich mich kann das Video nicht anschauen
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So wie ich das gesehen habe hat der Hof kein Tor?
Das würde ich dann nicht als mein Problem ansehen.

Mein Grundstück hat auch ein Tor, würde ich das nur offen lassen, wäre mein Hund auch unterwegs.
Sowas geht einfach nicht, wir leben ja nicht mehr im 17. Jahrhundert. -
Das würde ich dann nicht als mein Problem ansehen.

Mein Grundstück hat auch ein Tor, würde ich das nur offen lassen, wäre mein Hund auch unterwegs.
Sowas geht einfach nicht, wir leben ja nicht mehr im 17. Jahrhundert.Hab ich auch nicht behauptet dass es das Problem von jemanden ist. Ich kenne das auch nur von früher. Aber offenbar gibt es die noch. Ist ja schon der zweite ähnliche Beitrag hier.
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