Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII
- Helfstyna
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Hessen. Das Problrm ist das er auf einer Privatschule ist. Dann muss man den Abschluss beim Kultusministerium beantragen, bzw. der Abschluss wird auf einen Abschluss umgeschrieben der in Deutschland anerkannt ist.
Ich bin jetzt beim zuständigen Schulamt schon vier mal weitergereicht worden und keiner will sich definitiv auf eine Aussage festlegen lassen.
Das ist echt zum verzweifeln.
Alle sagen allerdings er hat nach der 11. Realschulabschluss. Soll ich mich jetzt darauf verlassen? -
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Hi
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das Profil sagt: Hessen.
Das Schulgesetz von Hessen sagt: auch die erkennen die Versetzung in die 11. Klasse als Realschulabschluss an. (sind wir Thüringer etwa die einzigen, die Prüfungen verlangen?)
Bleibt also nur die Frage, ob das auch für die Ersatzschule gilt.edit @Labradora
Ich würde das Zeugnis der 10. Klasse kopieren und beim Schulamt formlos die Anerkennung beantragen. Das dauert zwar länger als eine direkte Auskunft, aber es sich sicherer. -
Bei uns war es damals so, NRW, das man nach der 10. Klasse ohne Prüfungen den Realschulabschluß hatte. Nach der 12. Klasse hatte man das Fachabi, wenn man eine Berufsausbildung gemacht hat. Nach der 13. hatte man das Abi.
In Niedersachsen muss man nach der 10, wenn ich es richtig mitbekommen habe, eine Prüfung machen damit man den Realschulabschluss hat. Aber da weiß ich nicht ob ich das richtig mitbekommen habe.
@Labradora: Wenn du Kultusministerium keinen erreichst, dann schreib doch zusätzlich eine Mail oder einen Brief. Die Antwort könnte halt etwas dauern.
LG
Sacco -
In Niedersachsen muss man nach der 10, wenn ich es richtig mitbekommen habe, eine Prüfung machen damit man den Realschulabschluss hat. Aber da weiß ich nicht ob ich das richtig mitbekommen habe.
Wenn man eine als Gymnasium anerkannte Schule besucht hat und in die elfte versetzt wurde, bekommt man ein erweiterten Realschulabschluss. Oder eben das Zeugnis ist gleichgestellt mit dem erweiterten Realschulabschluss.
Unterschied "Normal" und "Erweitert": Der Notenschnitt. Ist man auf der normalen Realschule gut genug, bekommt man einen erweiterten. Sonst bei Bestehen der 10. Klasse einen normalen. Es wird daher angenommen, dass Gymnasialschüler diese Schwelle erfüllen (auch wenn sie es evtl. real nicht schaffen würden).
Kurz: Auch in Nds. ist keine zusätzliche Prüfung notwendig.
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Wenn man eine als Gymnasium anerkannte Schule besucht hat und in die elfte versetzt wurde, bekommt man ein erweiterten Realschulabschluss. Oder eben das Zeugnis ist gleichgestellt mit dem erweiterten Realschulabschluss.
Unterschied "Normal" und "Erweitert": Der Notenschnitt. Ist man auf der normalen Realschule gut genug, bekommt man einen erweiterten. Sonst bei Bestehen der 10. Klasse einen normalen. Es wird daher angenommen, dass Gymnasialschüler diese Schwelle erfüllen (auch wenn sie es evtl. real nicht schaffen würden).Kurz: Auch in Nds. ist keine zusätzliche Prüfung notwendig.
Ah ok, danke. Ich hab das nur von einer Freundin mitbekommen. Sie meinte das ihr älterer Sohn kurz vor ende der Schule Prüfungen machen musste. Der war auf der Hauptschule. Und bei dem jüngeren erzählte sie auch etwas von Prüfungen. Der ist auf der Realschule.
LG
Sacco -
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Ich würde auch den aufwendigeren Weg gehen und offiziell eine Anerkennung des Zeugnisses als Mittlere Reife-Abschluss beantragen.
Nur was man von offizieller Seite schriftlich und mit Dienstsiegel hat, ist im Zweifel später tragfähig.Alles Gute!
P.S.: Auch bei Bewerbungen kann es der potentielle Arbeitgeber somit richtig einordnen.
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Realschule und Hauptschule haben auch ganz normale Abschlussprüfungen. Also "Abi für die RS/HS".
Ich ging nun vom Gymnasium aus, da 11. Klasse in Nds. ja lediglich Berufsschulen und Gymnasien vorenthalten sind.
10. Klasse Realschule besteht man auch nur mit den Abschlussprüfungen.
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Stimmt schon, aber da erreicht man nie jemanden
@AnnaAimee
Mein Sohn hat die Nase gestrichen voll von Schule (die letzten drei Jahre waren aus verschiedenen Gründen echt hart für ihn) und er würde lieber eine Berufsausbildung machen. Er will dann danach sein Abi aber nachholen (ist jedenfalls sein derzeitiger Plan). Ich bin auch der Meinung, das wäre das Beste für ihn.Das kann ich gut verstehen. Ich würde ihm dennoch empfehlen, sich zu informieren, ob seine Wunschausbildung ohne Abi gut machbar ist. Scheinbar (ich kenne nur einen Fall und der ist Jahre her!!) sind manche Ausbildungen so beliebt, dass Abiturienten genommen werden (können).
Nicht, dass es da böse Überraschungen gibt. -
Vielen Dank euch allen für die Antworten.
Ich gehe jetzt den offiziellen Weg und schreibe ein paar Briefe und E-Mail.
Für die Ausbildung die vorschwebt reicht der Realschulabschluss. Er würde danach gerne an der Fachhochschule studieren. Die Ausbildung könnte er als gute Praktische Basis für seinen endgültigen Berufswunsch brauchen. -
Realschule und Hauptschule haben auch ganz normale Abschlussprüfungen. Also "Abi für die RS/HS".
Ich ging nun vom Gymnasium aus, da 11. Klasse in Nds. ja lediglich Berufsschulen und Gymnasien vorenthalten sind.
10. Klasse Realschule besteht man auch nur mit den Abschlussprüfungen.
Ah ok, danke. Dann hab ich wieder was gelernt. Ich war nie auf einer Hauptschule und einer Realschule. Dachte da geht das dann auch über die Noten ob man den normalen oder den erweiterten Abschluß bekommt.
LG
Sacco -
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