Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII
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Gast41354 -
22. Mai 2018 um 11:01 -
Geschlossen
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Dann hast dus probiert und grämst dich nicht den Rest deines Lebens mit "was wäre wenn".

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8. Oktober 2018 um 23:36
schau mal hier:
Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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was wenn ich dann nach einem halben Jahr in den Kratzspuren von Herrn Hunds Pfötis auf dem Sofa Ski fahren kann
Neues Sofa kaufen, wir wollen schliesslich Fotos sehen!
Manchmal ist's temporäre Kunst und das ist okay. -
Ich habe gerade noch ein samtähnliches Kissen gefunden, den Hund damit abgerieben und ihn draufpatschen lassen
man hat ja sonst nichts besseres zu tun...also wenn hier jetzt keine abosluten negativ Berichte mehr kommen muss ich es vielleicht wirklich auf gut Glück bestellen, es ist nur online zu kaufen.
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Wenn es gesetzlich heißt "Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter.", zählen dann auch Teilzeitkräfte, Mitarbeiterinnen im Mutterschutz, Auszubildende, eventuell sogar Putzkräfte, mit?
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@MajaDo
Soweit ich weiss geht man dabei um VE = Vollzeitequivalent aus.Also immer gerechnet auf eine volle Stellen.
Zwei 50% TZ sind 1 VE .
Azubis gehören da auch dazu und ist die Putzfrau fest angestellt (kein Drittleister), dann zählt sie natürlich auch dazu. - Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Also könnte ich theoretisch die Stundenzahl der einzelnen Mitarbeiter aufaddieren und müsste dann auf mindesten 15 x 38,5 Stunden = 577,5 Stunden kommen, richtig?
Mist, das wird wohl knapp...
Kann ich Mitarbeiterinnen in Mutterschutz oder Elternzeit mitrechnen?
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Wenn es gesetzlich heißt "Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter.", zählen dann auch Teilzeitkräfte, Mitarbeiterinnen im Mutterschutz, Auszubildende, eventuell sogar Putzkräfte, mit?
Alle angemeldeten MA sind Beschäftigte.
Jedoch gibt es Bereiche wo mit Std-Schnitt gerechnet wird, z.B. im Schwerbehindertengesetz.
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Vollzeit sind doch 40h?
Also in der Pflege ist das ja anders, aber die Reinigungskraft müsste 40h Vollzeit haben. Aber dann wird es richtig kompliziert. -
Wenn der Tarif zählt können auch 37 Std VZ sein.
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Wir haben eine 38,5 Std.-Woche. Von daher bin ich davon ausgegangen, dass das dann auch Vollzeit ist.
Eigentlich so eine einfache Frage und kann doch so blöd werden
.Vielleicht frage ich ganz einfach mal unsere Personalerin, wieviele Leute wir eigentlich offiziell haben.
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