Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Je nach Klientel ist da ohnehin nichts zu holen. Ich kann zwar unter den Pfändungsfreibetrag pfänden, wenn das Urteil "richtig" formuliert ist, aber selbst da können 5.000 Euro eeeeewig dauern.
Ich bin gerade auch nicht sicher, ob Fahrlässigkeit ausreicht oder Vorsatz drinnen stehen muss. Habs länger nicht gemacht.
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16. Dezember 2019 um 12:14
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LG Steffi mit Buddy
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Je nach Klientel ist da ohnehin nichts zu holen. Ich kann zwar unter den Pfändungsfreibetrag pfänden, wenn das Urteil "richtig" formuliert ist, aber selbst da können 5.000 Euro eeeeewig dauern.
Ich bin gerade auch nicht sicher, ob Fahrlässigkeit ausreicht oder Vorsatz drinnen stehen muss. Habs länger nicht gemacht.
Im Artikel steht, dass die Familie des Hundehalter bereits vor dem Prozess 10.000 Euro an das Opfer bezahlt hat.
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Krass.

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Und zur möglichen Pfändung auch noch was:
Es ist vollkommen egal, weswegen in einem Urteil eine Zahlung an das Opfer festgelegt wird. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, dann ist das ein vollstreckbarer Titel. Der glaube ich erst in 30 Jahren verjährt. Und mit so einem vollstreckbaren Titel kann man pfänden, Lohnpfändung oder wie auch immer.
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Und zur möglichen Pfändung auch noch was:
Es ist vollkommen egal, weswegen in einem Urteil eine Zahlung an das Opfer festgelegt wird. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, dann ist das ein vollstreckbarer Titel. Der glaube ich erst in 30 Jahren verjährt. Und mit so einem vollstreckbaren Titel kann man pfänden, Lohnpfändung oder wie auch immer.
ja, das ist richtig, ein titel ist 30 jahre lang vollstreckbar.
und dank diesem einen knallkopp werden alle listenhundhalter mit abgestraft, in dem die hundesteuer in leimen von 96 auf 600 euro erhöht wird. ganz großes kino. gott sei dank gibt es wenigstens bestandsschutz für die, die bereits angemeldet sind.
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Die können doch nen wesenstest machen.... zahlen sie wieder 96
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Und zur möglichen Pfändung auch noch was:
Es ist vollkommen egal, weswegen in einem Urteil eine Zahlung an das Opfer festgelegt wird. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, dann ist das ein vollstreckbarer Titel. Der glaube ich erst in 30 Jahren verjährt. Und mit so einem vollstreckbaren Titel kann man pfänden, Lohnpfändung oder wie auch immer.
Richtig. Aber nur bis zur Pfändingsgrenze. Bei bestimmten Sachen kannste da aber nochmal drunter gehen.
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Achso, das wusste ich nicht. Danke!
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Der zerbissene Jugendliche wird Narben bis zu seinem Lebensende davon tragen, fehlende Nasenspitze, Narben im Hinterkopfbereich, an der Hüfte, den Ohrmuscheln ... grausam!
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und dank diesem einen knallkopp werden alle listenhundhalter mit abgestraft, in dem die hundesteuer in leimen von 96 auf 600 euro erhöht wird. ganz großes kino. gott sei dank gibt es wenigstens bestandsschutz für die, die bereits angemeldet sind.
Wenns die richtigen Leute abschreckt, gut so!
Zitat
Allerdings gibt es einen Bestandsschutz für Kampfhundebesitzer, deren Tiere die Wesensprüfung bestanden haben und somit als nicht potentiell gefährlich gelten.Dann haben die Bereits-Besitzer von Listenhunden mit Wesenstest doch keine Probleme.
Und dafür, dass eine Gemeinde nach so einem Vorfall verhindern will, dass sich gewisse Leute solche Hunde anschaffen, kann ich absolut nachvollziehen.
Es gibt genug andere Hunderassen. Für mich überwiegt die Gefahrenabwehr die freie Entfaltung des "Habenwollens". Ja, trifft leider auch die falschen - aber durch den Bestandsschutz finde ich das akzeptabel.
Wenn ich mir vorstellen, mein Kind wäre so angegriffen worden...
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