Der "gefährliche" Hund

  • Das steht aber in dem Jura-Link anders. Dort stand drin, dass man den Kleinen braucht und dass es zusätzlich dieses Siegel tragen muss ... grab es gleich noch mal nach.

    Das ist so.

    @RedPaula lies dir mal den Ratgeber der Rechtsanwälte zum E-Schocker durch.
    Ich kann ja nicht verlinken, sonst würd ich es dir kopieren.

  • Das steht aber in dem Jura-Link anders. Dort stand drin, dass man den Kleinen braucht und dass es zusätzlich dieses Siegel tragen muss ... grab es gleich noch mal nach.

    Ich glaube, das war vor 2011. Dann wurden die mit dem PTB Prüfzeichen gekennzeichnet und waren wieder frei ab 18.

  • Nein, die Elektroschocker sind Waffenschein frei.
    Es muss aber das PTB Prüfzeichen am Gerät sein.

    So, hab den Link von @Irish Terrier wieder gefunden:

    Sind Elektroschocker in Deutschland erlaubt?

    "Wer einen Elektroschocker zur Selbstverteidigung mit sich führen möchte sollte beachten, dass er dies nicht ohne Weiteres darf. Dies ergibt sich aus dem Waffengesetz. Vielmehr benötigt er hierfür einen kleinen Waffenschein. ...

    ...

    Darüber hinaus darf der Elektroschocker nur dann gekauft und bei sich geführt werden, wenn er einer PTB-Kennzeichnung versehen ist."


    D.h., man darf einen Elektroschocker mit sich führen, wenn man das richtige Gerät ausgewählt und den kleinen Waffenschein genehmigt bekommen hat. Denke, das dürfte für die meisten Anwender sicherlich kein Problem darstellen (steht auch so im Link, wie und was).

  • Diese Waffen sind ohne Waffenschein erlaubt - FOCUS Online

    Joah und in dem Rechtsanwaltsratgeber steht was ganz anderes.
    Ich glaub eher einem Rechtsanwalt als irgendeinem Jornalisten.
    Die kennen sich besser mit Recht und Gesetz aus.

  • Genau das war die Seite, die ich meinte. Die sind eigentlich immer sehr zuverlässig in sämtlichen Rechtsfragen.

  • Habe auch etwas gefunden

    Joah und in dem Rechtsanwaltsratgeber steht was ganz anderes.

    Das scheint sich allerdings auch irgendwie mehrfach geändert zu haben. Kann doch gut sein, dass zu Zeiten des Artikels noch erlaubt gewesen ist, das Ding ohne kleinen Waffenschein zu benutzen und heute eben nicht mehr :ka:

    Also ich bin auch über mehrere Fassungen gestolpert im www, man muss höllisch aufpassen, auch ja den letzten Stand der Dinge aufgegriffen zu haben.

    Und Dein 2. Link, verweist hier auf das "Waffengesetz", zeigt auf, dass das Ding nicht generell verboten ist und handelt danach mehr die einzelnen Fälle ab, wann er eingesetzt werden darf und wann nicht. Aber ob man einen Waffenschein braucht, steht dort nicht (eben nur der Link auf das Waffengesetz und dort wird das sicherlich drin stehen).

  • Also ich bin auch über mehrere Fassungen gestolpert im www, man muss höllisch aufpassen, auch ja den letzten Stand der Dinge aufgegriffen zu haben.

    Man kann sich auch direkt bei der Polizei erkundigen, aber nicht über die Notrufnummer!
    Die geben auch immer gerne Auskunft.

  • Man kann sich auch direkt bei der Polizei erkundigen, aber nicht über die Notrufnummer!
    Die geben auch immer gerne Auskunft.

    Und sicherlich weiss man auch den aktuellen Stand im Waffengeschäft, hoffe ich zumindest.

  • es geht auch viel einfacher... ich habe ein deo-spray (so ein kleines reise-deo) mit. tut keinem weh, zischt, stinkt und zeigt die gleiche wirkung wie pfefferspray... okay, vielleicht nicht so lang, aber immerhin völlig legal.

    Nett aber im Zweifelsfall wirkungslos :ka:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!