Die Neufassung der Verordnung über Tierärztliche Hausapotheken!

  • Im Krankenhaus dauerte mein Antibiogramm 6 Tage. Es handelte sich um Keime eines Katzenbisses.

    So wie ich den Link verstanden habe, betrifft die Regelung ja nur Humanpräparate, bzw. solche, die nicht explizit für die Tierart zugelassen sind. Man wird also seine "normalen" Antibiotika weiterhin bekommen.
    Ich habe vor ein paar Tagen auch noch AB für meinen Hund bekommen ohne vorherige Tupferprobe.

    Ich finde eine solche Regelung unsinnig, da nicht konsequent. Wenn man das Problem der Resistenzbildung verhindern möchte, sollte bei jeder AB-Abgabe ein Antibiogramm angefertigt werden. Dies nur auf Humanpräparate zu beschränken, da sehe ich den Sinn nicht hinter.
    So werden sich immer noch Hinz und Kunz nen Antibiotika Vorrat zuhause anlegen und die munter wie Smarties an ihre Tiere verfüttern, wenn sie es für richtig halten.

  • Es betrifft die Reserveantibiotika. Also die, die ohne Not sowieso nicht eingesetzt werden sollen. Alle "normalen" ABs können im akuten Fall auch weiterhin sofort gegeben werden.

    Beim Rückert klingt es so, als wären alle Humanpräparate betroffen (das wäre meiner Meinung nach wirklich ein Problem, wenn in manchen Bereichen gar kein Tiermedikament verfügbar wäre), aber das kann ich im Gesetzestext so nicht erkennen. Bin allerdings kein Jurist.

  • Den § 12 Abs. 2 Nr. 3 TÄHAV verstehe ich so, dass AB, die nicht zu den Standard-Tierarzneimitteln gehören, die der TA in seiner Hausapotheke vertreibt, die aber trotzdem apothekenpflichtig sind, eine klinische Untersuchung voraussetzen. Das schließt für mich alle Humanpräparate ein.

  • "Klinische Untersuchung" heißt, dass der TA das Tier untersuchen muss. Das ist nicht neu und gilt für alle Medikamente. Das strengere Umwidmungsverbot für AB steht in §12b und betrifft ausdrücklich nur bestimmte Wirkstoffgruppen.

  • Ich freu mich dann auf alle Fälle schon mal wahnsinnig auf den nächsten Atemwegsinfekt bei meinen Farbmäusen

    Die fallen nicht unter die Antibiogrammpflicht: § 12c TÄHAV - Einzelnorm

    So wie ich den Link verstanden habe, betrifft die Regelung ja nur Humanpräparate, bzw. solche, die nicht explizit für die Tierart zugelassen sind. Man wird also seine "normalen" Antibiotika weiterhin bekommen.

    Leider nicht richtig. Eine einige gängige AB´s sind Fluorchinolone. Wie z.b. Baytril

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