Verkäuferin will ihren Hund wieder zurück

  • Boh, wo wohnst du denn? Ich bin da noch nie unter 200,-€ rausgekommen, nur für Beratung wohlgemerkt!

    Es ist korrekt, dass nicht jede Beratung gleich 200,- € kostet. Kommt auf die Beratung, den Aufwand und den RA an.
    Wenn Du immer 200,- € oder mehr bezahlt hast, hattest Du vielleicht auch immer größere Beratungen oder einen Anwalt, der sich halt alles auf Heller und Pfennig bezahlen lässt ;)

  • oder einen Anwalt, der sich halt alles auf Heller und Pfennig bezahlen lässt

    Mit Mehrwertsteuer und abschliessender Rechnung. Aber egal, werd beim nächstenmal den Anwalt wechseln.

  • ich sitze zwischen zwei Stühlen. Sollte tatsächlich etwas mit ihren Kindern nicht In Ordnung sein, werde ich mir das vorwerfen


    Nochmal, das ist nicht deine Verantwortung und nicht deine Schuld.
    Ein körperlich krankes Kind braucht einen Arzt.
    Ein suizidgefährdeter Teenager braucht einen Psychologen.


    Sollte es diese Ausgangslage wirklich geben, wirst du nichts daran ändern, egal ob du den hund behältst oder zurückgibst.
    Wenn du dir Sorgen machst, informiere Polizei und Jugendamt.

  • Gott sei dank habe ich eine gute Freundin die mich gut ablenkt und mich bestärkt durchzuhalten.

  • Sollte tatsächlich etwas mit ihren Kindern nicht In Ordnung sein, werde ich mir das vorwerfen.

    Und deswegen sagst du der Dame zusätzlich, das du dir Sorgen machst und das Jugendamt zwecks Hilfe für die Kinder nun einschalten wirst.
    Ich denke, die wird ziemlich schnell beschwichtigen ;)


    Andererseits sind ja auch noch meine Kinder da, die sowas nicht mitbekommen sollten.

    Genau, die freuen sich auch über den Hund, den kannst du deinen Kindern nun auch nicht wieder wegnehmen.


    Setz dich durch und bringe die Dame wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.


    Wie geschrieben, ruft sie an dann sagst du ihr das, das du dir Sorgen machst und das Jugendamt einschaltest, die werden sich in Zukunft kümmern, des weiteren, das du ab sofort nicht mehr belästigt werden möchtest und bei weiteren Belästigungen rechtliche Schritte einleitest und zusätzlich eine Anzeige erstattest.

  • Eine Beratung beim Anwalt kostet normalerweise definitiv keine 20 - 30 Euro, ab 80 Euro ist realistischer, kann aber auch schnell mehr werden, da üblicherweise nach Streitwert abgerechnet wird. Darunter habe ich noch keine Rechnungen gesehen, außer Beratungshilfesachen, wobei es da auch "schon" 41,xx Euro (plus 15 Euro) gibt, wenn der Anwalt wirklich nur beratend tätig wird.


    Das ist aber letztlich OT und den Bedarf an einen Anwalt sehr ich hier nicht wirklich, ein Kaufvertrag ist für beide Seiten bindend und eine Rückabwicklung nur unter speziellen, strengen Voraussetzungen möglich. Dass der Verkäufer es sich anders überlegt, gehört nicht dazu. Ob man nun ab von der rechtlichen Seite, der Verkäuferin entgegen kommen möchte, ist eine andere Sache, bei der ein Anwalt aber auch nicht helfen kann.

  • Du sitzt nicht zwischen zwei Stühlen!


    Nach dem ganzen hin und her ist es sehr wahrscheinlich, dass die Frau selbst dahinter steckt. Vielleicht will sie ihn teurer verkaufen oder einfach noch mal, verspricht dir dann das Geld erst später zurück zu geben und plötzlich gibt es dann bei ihr neue Probleme oder sie ist einfach nur nicht bei Sinnen. Stell dir vor du gibst ihn zurück und in drei Wochen ist er wieder bei wem anders.


    Kein Kind bringt sich wegen einem Welpen um, der nur ein paar Wochen da war. Und wenn doch gehört ihm von Ärzten und nicht von einem Welpen geholfen. Genau wie die Abgabegründe wird das vorgeschoben sein. Allein schon weil DAS LEBEN von gleich 2(!) Kindern angeblich davon abhängt.



    Nochmal: gibst du ihn zurück, riskierst du,dass er weiter verkauft wird, es Probleme mit dem Geld geht, dass er bei einer labilen, psychisch kranken Frau evtl leidet und es ihm schlecht geht. Den Kindern der Frau hilfst du zu großer Wahrscheinlichkeit null und schadest deinen eigenen.


    Mein Tipp: Kontaktsperre sofort und sagen wenn das Kind so selbstmordgefährdet ist informierst du Polizei und Jugendamt!

  • Ich finde es toll das Du Dir Sorgen machst, aber Du schreibst selbst, Du hast die Kinder noch nie gesehen. Bei den vielen verschiedenen Versionen der Geschichte, wer weiß ob es die Kinder überhaupt gibt :ka:


    Selbst wenn das alles stimmt :
    - der Sohn ist krank und allergisch - also kann der Hund nicht zurück
    - die Frau ist krank und überfordert - also kann der Hund nicht zurück
    - die Tochter hat keine Zeit und ist zu jung für die alleinige Verantwortung - also kann der Hund nicht zurück.


    Wenn Dir das so zu Herzen geht, sprich mit dem Jugendamt und bitte sie bei der Familie vorbei zu schauen. Dann hast du alles getan. Der kleine Hund ist sicher glücklicher bei Dir-

  • ich sitze zwischen zwei Stühlen. Sollte tatsächlich etwas mit ihren Kindern nicht In Ordnung sein, werde ich mir das vorwerfen. Andererseits sind ja auch noch meine Kinder da, die sowas nicht mitbekommen sollten.

    Du hast das Gefühl zwischen zwei Stühlen zu sitzen. Tust du aber eigentlich nicht. Deine Verantwortung ist deine Familie und nicht die der Verkäuferin. Diese "Verantwortung" gegenüber ihren Kindern kannst du abgeben und zwar beim Jugendamt.
    Egal was dort passiert liegt nicht in deinem Verantwortungsbereich.


    Es ist dein Hund. Die Frau hat scheinbar eine Entscheidung getroffen mit der sie schlecht umgehen kann. Aber das kann und darf nicht dein Problem sein. Sage klar und deutlich was du willst und gehe möglichst wenig auf die Erpressungsversuche ein. Dann lässt sie dich hoffentlich schnell in Ruhe.


    Lass dir die Freude an deinem Hund nicht verderben :streichel:

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