Angesichts der Schwere der Verletzungen gehe ich davon aus, dass die TS schon durch die Gefährdungshaftung einen +/- großen Anteil der Behandlungskosten ersetzt bekommt.
Wäre der SH am Fahrrad vernünftig gesichert gewesen (Hundehalterung), hätte er das Rad hinter sich herschleppen müssen und der Mix wäre vermutlich unversehrt gebieben. Gleiches bei Maulkorb für Wiederholungsbeißer. SH-Frauchen hätte Hose, Radreparatur etc. in Rechnung stellen können und in dem Fall vielleicht sogar 100% bekommen.
Zum Praktischen: Die jeweils andere Seite braucht Kopien von Rechnungen etc. für die eigene VS. Den Fall an sich an die VS sollte auch die SH-Halterin schon gemeldet haben (sonst drohen Obliegenheitsverletzungen). Angesichts der "zahlt eh nicht Aussage" zweifele ich jedoch daran (bzw. am Bestehen einer VS). Dann ist eine VS die bei Forderungsausfall eintritt oder eine Rechtsversicherung gut (wir haben zum Glück beides, hoffentlich wird beides nie gebraucht), ich drücke der TS und ihrem Hund die Daumen