@Belial: Das Tierschutzgesetz gilt selbstverständlich immer und für alle, auch für DHF und es gilt:
"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Dieser berühmte "vernünftige Grund" ist dann im Einzelfall nur eben schwer rechtlich fest zu machen....
Sicherlich gilt es für alle, aber nen Leinenruck fällt da eben nicht drunter.
hier übrigens mal ein Blog von einem angehenden Bunderwehrhund:
Streitkräftebasis: November