Warum immer Hunde vom Züchter?
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Der Gedanke ist für mich schon befremdlich. Eine Hündin zum Welpenkriegen trächtig abzuliefern, in eine Umgebung, die nicht ihre gewohnte Umgebung ist, und sie dort mehrere Wochen zu lassen. Von dem Vorbesitzer meines Rüden weiss ich, dass er beim Welpenkauf nicht wusste, dass die Züchterin nicht die regelmäßige Halterin der Mutterhündin ist.
die Hündin wird ja nicht trächtig abgegeben sondern sollte eigentlich ab dem Decken beim Züchter leben.
Bitte nicht die Begrifflichkeiten von Mitbesitz, Zuchtmiete und Zuchtgemeinschaft einfach so durcheinander hauen. Da gibt es durchaus gewaltige Unterschiede.
Beim Mitbesitz stehen beide Parteien als Eigentümer in der ATs oder werden vertraglich als solche geführt. Wer für was zuständig ist sollte vorher genau geklärt werden.
Zuchtmiete bedeutet dass ein Züchter eine geeignete Hündin für die Zeit von Trächtigkeit und Aufzucht in Miete nimmt, er ist in dieser Zeit der Besitzer aber nicht der Eigentümer des Hundes und hat auch keinerlei Eigentumsrechte. Vorher und Nachher steht der Hund in Besitz und Eigentum des eigentlichen Hundehalters
Zuchtgemeinschaften sind dann wieder ganz anders. Hier können sich mehrere Personen mit dem gleichen Zuchtziel unter einem Zwingernamen/ einer Zuchtstätte zusammenschließen. Da hat jeder seine eigenen Hunde oder einer tut nur sein Wissen dazu, der andere Grundstück, der dritte die Hunde oder oder oder.
Verwerflich ist keines von allem. Wichtig ist dass man egal was man tut sich vorher wirklich auch schriftlich absichert.
In Zeiten der immer genaueren Erforschung der Epigenetik würde ich persönlich in vielen Fällen von der Zuchtmiete abraten. Ein neues Rudel bedeutet für eine Hündin immer Stress und der wird eben auch auf die Welpen weitergegeben. Ich würde es nur machen wenn das Mädel eh im Züchterhaushalt ein und ausgeht und dort auch immer mal wieder über längere Zeit lebt und somit nicht mehr wirklich nur zu Gast ist.
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Hallo,
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@Herdifreund (und @Quebec)
Das hat mit Schuh anziehen überhaupt nichts zu tun, sondern das war eine Feststellung meinerseits. Denkt ihr wirklich, dass ich mich als was "Besseres" fühle, weil ich einen SUV und einen kleinen DACKEL habe? ..........
Ich frag mich gerade , warum du ausgerechnet mein Zitat herausgepickt hast, wo sich doch noch etliche andere angesprochen gefühlt haben - siehe obige Zitate.........
GAnz ehrlich. Ich verstehe Deine Denkweise nich und verstehe den Hintergurnd des Sammelsurium an Thredausschnitten auch nicht. Will ich, glaube ich auch gar nicht.
Es ist nunmal so, dass sich Dein persönliche Betroffenheit direkt nur aus meinem Posting ableiten läßt, da nur ich von SUVs und Hundeboxen geschrieben habe habe und Deine "leicht" Beleidigte Antwort im direkten Anschluss auf genau dieses Posting erfolgte. Die davor von dir getätigten Aussagen hatten keinerleit Bezug auf Postings irgendeines anderen Forenteilnehmers.
Es wird auch nicht dadurch besser, dass Du Leute anführst, die selbst ähnlich reagieren wie du, bzw. Postings selbst nicht richtig lesen sondern nur überfliegen, oder glauben, dass das Lesen von Kommentaren reicht um zu wissen, was in einem vorhergehenden Posting stand oder gemeint war.Vielliecht solltest Du Dir wirklich mal angewöhnen RICHTIG zu lesen und nicht nur anzunehmen das da was gesagt wurde, eas nirgendwo steht?
Nochmal und ich dachte das wäre klar geworden: NIEMAND hat in diesem Thread irgendow gesagt, dass DU oder ALLE Halter von Rassehunden, die SUV fahren UND eine Hundebox haben, eingebildet sind oder sich als was Besseres betrachten. Es wurde (ich habe) nur gesagt, DASS es eine große Anzahl von Hundehaltern gibt die so sind.Fakt ist: Du hast Dir eien Schuh angezogen, WEIL er passt oder obwohl der gar nicht für Dich bestimmt war.
https://www.dogforum.de/index.php/User/69054-Herdifreund/https://www.dogforum.de/index.php/User/69054-Herdifreund/
NEIN, das denken wir nicht und das hat (darum geht es ja) niemand auch nur ansatzsweise gesagt.!!! Wenn Du GLAUBST dass Du damit angesprochen warst, liegt das daran, dass Du Dir diesen Schuh (warum auch immer) anziehst!!!!
Weil Dein Posting das war, das ich direkt vor Augen hatee als ich wieder in das Forum schaute und ich keine Lust hatte, mir all die Namen von denen rauszusuchen, die auch nicht lesen was geschrieben wurde, sondern erst mal "losbellen"? Ich machs mir mal einfach: Das was ich Dir geschrieben habe, gilt natürlich auch für all die, die Du mühsam rausgesucht hast.Warum nicht?Wenn der Hund besonders wertvoll für die Zucht ist, sehe ich da gar kein Thema. Nicht jeder möchte selbst einen Zwinger anmelden und ich würde meine Hündin auch jederzeit meiner Züchterin anvertrauen. Ich kenne das bei meiner Rasse aber eher bei Rüden....also dass die in Co-Ownership gegeben werden. Für mich persönlich wäre das nichts, aber das muss ja jeder für sich entscheiden.
Ob sowas unter Züchtern noch als seriöses Züchten angesehen wird, können wohl nur Züchter sagen. Die die ich kenne, würden das aber nie machen. Mal abgesehen davon, dass das ja dem eigentlichen Grundgedanken einer Zucht widerspricht, würde keiner von denen überhaupt einen seiner Hunde unkontrolliert und für lange Zeit weggeben. Ich finde schon die Praxis einen Rüden als Leihgabe zu verschicken , manchmal sogar ins Ausland, für sehr fragwürdig. Zumindest wenn man den Hund aus Famliensicht betrachtet und nicht als Geldanlage oder Mittel zum Zweck. Der Stress den der Hund, der keine Ahnung hat, was mit ihm passiert, würde ich ihm nicht zumuten wollen. Ihn selbst irgendwo hinzubringen und dort zu bleiben bis der Deckakt vollzogen wurde, Ok. Aber "ins Ungewisse" verleihen?
Das würde ich als Nichtzüchter auch dann nicht tun, wenn es sich um die ehemalige Züchterin handelt. Ein Hund der beim MIR ist, gehört zur Familie und es besteht immer eine sehr enge soziale Bindung. Ich könnte meinen Hund schon nicht in einer Pension abgehen, wenn ich in den Urlaub will. Sowas überlege ich vorher: Enweder ich will noch weit Reisen, dann habe ich im Idealfalle ein Familienmitglied, dass in dieser Zeit zu Hause bleibt, evtl. auch andere Bezugspersonen die der Hund sehr gut kennt oder ich halte keinen Hund. Oder ich plane meine Urlaube eben mit Hund. Meinen Hund dann sogar einem vielleicht völlig Fremden für ein so einschneidendes Erreignis wie die Zeugung von Welpen geben, ist zumindes in meiner WElt ein absolutes NoGo.
( @Dackelbenny UND all die anderen, die sich so einen Schuh wieder gern anziehen: "NEIN. Damit sage ich nicht, das Leute die einen Hund Haben UND weit reisen UND den Hund in eine Pension geben und/oder die einen SUV haben und zufällig auch einen Viszla, schlechte Menschen sind. Ich sage nur das ICH das nicht könnte und täte und dass ICH das für MICH so sehe und das die Züchter mit denen ICH (im privaten) zu tun habe, das ähnlich sehen. Und ja, ich kenne AUCH Leute die ihren Rüden zum Decken "verleiehen" und ich rede noch mit denen und wir verstehen uns sogar ganz gut. Es geht nur um eine PERSÖNLICHE Ansicht).
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Ich habe eine Frage, da ja gerade doch viele Experten in Sachen Rassehund mitschreiben.
Ich habe zwei Rassehunde kennengelernt, die eine vererbbare Krankheit hatten. Einer hatte eine Art Diabetes der andere Hund hatte eine Gerinnungsstörung. Beide Hunde wurden ausgestellt. Einer soll sogar Junghund-Champion sein. Der einen Halterin wurde nahegelegt, den Hund zur Zucht einzusetzen. Sie hat aber aus ethischen Gründen (wollte nicht, dass die Welpen vielleicht auch krank sind) abgelehnt. Kann das wirklich sein?
Ich lese immer, dass beim Zuchtziel "gesund", "robust" oder irgendwas in der Art steht. Das wäre doch aber unvereinbar, wenn ich mit Hunden weiterzüchte, die nachweislich NICHT diese Eigenschaften aufweisen.
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Ob sowas unter Züchtern noch als seriöses Züchten angesehen wird, können wohl nur Züchter sagen.
Nein. Ich erlaube mir als Käufer und stinknormaler Hundebesitzer auch einfach mal, das seriös zu finden.
Die die ich kenne, würden das aber nie machen.
Ein paar von denen, die ich so kenne, schon. Und das sind alles seriöse, um die Rasse sehr bemühte Leute.
Mal abgesehen davon, dass das ja dem eigentlichen Grundgedanken einer Zucht widerspricht, würde keiner von denen überhaupt einen seiner Hunde unkontrolliert und für lange Zeit weggeben.
Warum entspricht es nicht dem Grundgedanken von Zucht, gute, als geeignet befundene Hunde mit in die Zucht zu nehmen, die sonst für die Zucht verloren gingen? Und unkontrolliert läuft da gar nix...
Herdifreund schrieb:Ich finde schon die Praxis einen Rüden als Leihgabe zu verschicken , manchmal sogar ins Ausland, für sehr fragwürdig. Zumindest wenn man den Hund aus Famliensicht betrachtet und nicht als Geldanlage oder Mittel zum Zweck.
Das kenne ich so überhaupt nicht. In der Regel fahren die Hündinnenbesitzer zum Rüden. Deshalb verstehe ich auch den zweiten aufgeführten Punkt nicht. Ist mir so einfach nicht bekannt...
Der Stress den der Hund, der keine Ahnung hat, was mit ihm passiert, würde ich ihm nicht zumuten wollen. Ihn selbst irgendwo hinzubringen und dort zu bleiben bis der Deckakt vollzogen wurde, Ok. Aber "ins Ungewisse" verleihen?
Ins Ungewisse? In der Regel werden solche Verträge nur mit Züchtern gemacht, die man kennt und denen man vertraut. Ist ja nicht so, dass man den Hund dann nicht sehen darf. Er wird bei der Zuchtmiete nur in die erfahrenen Hände eines Züchters gegeben (oft ja des eigenen), der eben den Wurf realisiert, wenn man selbst keinen Zwinger hat. Übrigens: meine Hündin freut sich jedesmal nen Keks, wenn die ihre Züchterin sieht. Unser Verhältnis ist sehr freundschaftlich und gut. Wenn ich jemandem bedenkenlos meinen Hund anvertrauen würde, dann ihr.
Das würde ich als Nichtzüchter auch dann nicht tun, wenn es sich um die ehemalige Züchterin handelt. Ein Hund der beim MIR ist, gehört zur Familie und es besteht immer eine sehr enge soziale Bindung. Ich könnte meinen Hund schon nicht in einer Pension abgehen, wenn ich in den Urlaub will. Sowas überlege ich vorher: Enweder ich will noch weit Reisen, dann habe ich im Idealfalle ein Familienmitglied, dass in dieser Zeit zu Hause bleibt, evtl. auch andere Bezugspersonen die der Hund sehr gut kennt oder ich halte keinen Hund. Oder ich plane meine Urlaube eben mit Hund. Meinen Hund dann sogar einem vielleicht völlig Fremden für ein so einschneidendes Erreignis wie die Zeugung von Welpen geben, ist zumindes in meiner WElt ein absolutes NoGo.
Ich sehe das etwas anders. Wenn ich einen sehr guten Hund habe und mir denke, dass der absolut gut in die Zucht passen würde, dann würde ich das tun. Voraussetzung dafür ist aber, dass ich den Züchter kenne und ihm zu 100% vertraue. Ich würde meine Hunde auch zur Pension bei meiner Züchterin lassen. Sofort. Aber ich habe auch nicht diese extreme Haltung zum "Hund alleine lassen". Hunde sind Opportunisten und gewöhnen sich wirklich shcnell an andere Umstände. Erstrecht, wenn es ihnen dort gut geht und sie die Person kennen. In meinem Fall wäre meine Züchterin sogar eine Bezugsperson, die mein Hund sehr gut kennt.
Nicht immer alles so pauschal und schwarz sehen.
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Erst mal:
Ausstellen kann man jeden Hund (und auch erfolgreich), auch einen kranken Hund, sofern es etwas ist, was man nicht auf den ersten Blick erkennen kann. Richter haben ja keine Röntgenbrille.Meist beinhaltet die Zuchtordnung nur rassetypische Krankheiten und nicht alle Krankheiten, die ein Hund jemals kriegen kann, das ist halt einfach unmöglich.
Deshalb ist sowas wirklich Eigenverantwortlichkeit. Die Halterin handelt da durchaus richtig.Ich hab ja auch eine Hündin mit ganz netter Abstammung und ganz guten Gesundheitswerten. Da haben mich auch schon einige drauf angesprochen und ich habs mir auch überlegt. Aber sie ist körperlich auch sehr anfällig, hat immer wieder Ohrengeschichten, Magenprobleme und Blasenentzündungen, dazu hat ihre Schwester eine C-Hüfte (bei KHCs extrem selten, dass die Hüfte so schlecht ist) also finde ichs unverantwortlich und hab mich dagegen entschieden.
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Ich lese immer, dass beim Zuchtziel "gesund", "robust" oder irgendwas in der Art steht. Das wäre doch aber unvereinbar, wenn ich mit Hunden weiterzüchte, die nachweislich NICHT diese Eigenschaften aufweisen.
Ist es auch. Die, die es machen, handeln verantwortungslos. Aber es gibt sicherlich leider trotzdem welche, die es täten.
Rein theoretisch muss man sowas ja niemandem erzählen. Hat der Hund alle erforderlichen vorgeschriebenen Untersuchungen und die ZZL darf er offiziell decken. Stellt sich dann weiteres heraus, wie eben die von dir beschriebenen Krankheiten, sollte ein seriöser Züchter den Hund aus der Zucht nehmen oder gar nicht erst dafür einsetzen. Hat deine Bekannte (?) ja auch getan. Gut gemacht.
Tut er das nicht und verschweigt die Krankheiten (auch dem Hündinnenbesitzer), ist das für mich schon fast einem Betrug gleichzusetzen.Bei einer Ausstellung wird ja nur die Optik bewertet. Sie bilden nur einen Teil der ZZL.
Ich hab zB ne tolle Hündin. Sehr harmonisch gebaut, kerngesund, sehr rassetypisch. Damit brauche ich aber auf ner Ausstellung nicht erscheinen, weil sie einen schweren Fehler hat (Stehohr). -
Meist beinhaltet die Zuchtordnung nur rassetypische Krankheiten und nicht alle Krankheiten, die ein Hund jemals kriegen kann, das ist halt einfach unmöglich.
Danke für die Erklärung. Natürlich dachte ich nicht, dass da jede Erkrankung in der Zuchtordnung steht. Aber ich dachte eben bis vor kurzem, dass du quasi "raus" bist, sobald da irgendeine Erbkrankheit im Hund veranlagt ist. Das heißt aber auch, wenn es jemandem egal ist, könnte er mit einem kranken Hund züchten und auch wenn es alle wüssten, würde er nicht abgemahnt oder so?
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Das heißt aber auch, wenn es jemandem egal ist, könnte er mit einem kranken Hund züchten und auch wenn es alle wüssten, würde er nicht abgemahnt oder so?
Wenn jemand vorsätzlich mit kranken Hunden züchtet und somit vielleicht eine ganze Linie "verpestet" kann ich mir schon vorstellen, dass das Konsequenzen hat und der RZV den Betreffenden dann vor die Türe setzt.
Man darf nicht vergessen: In dieser Szene bleibt nix lange geheim. Wer sowas vorsätzlich macht, spiel schon arg mit dem feuer. -
@Geckolina
Ich hab eben mal bei bei meinem Verein (cfbrh) nachgeschaut, da steht zB. in der Zuchtordnung:"Es darf nur mit gesunden, wesensfesten Hunden gezüchtet werden"
"Die Zuchtzulassung eines Hundes ist dann zu widerrufen, wenn bei den Nachkommeneine für diese Rasse besondere Häufung erblicher Defekte nachgewiesen wurde, oderder Hund selbst nach der Körung auftretende zuchtrelevante Krankheiten oderAggressivität aufweist"
"Hündinnen, die zwei Würfe mittels Kaiserschnitt zur Welt gebracht haben, sind vonder weiteren Zuchtverwendung ausgeschlossen"
"Nicht gekört werden insbesondere Hunde, die zuchtausschließende Fehler haben wiez.B. Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen,erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien, PRA, Katarakt, Kolobom, Entropium, Ektropium, Glaukom, Epilepsie, Hodenfehler, Albinismus, sonstigeFehlfarben, festgestellte mittlere oder schwere Hüftgelenksdysplasie (HD)"Also einiges ist abgedeckt, vieles etwas schwammig. Also ja, wenn man so viel kriminelle Energie hat und es schafft das alles zu verheimlichen kriegt man auch solche Hunde in die Zucht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Das sind dann die so genannten schwarzen Schafe unter den bemühten Züchtern :/
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Habe grad auch mal bei meinem Verband (CASD) geschaut und dort steht auch was dazu:
"Die Züchter des CASD sind insbesondere verpflichtet:
(6) die Zucht mit erbkranken Hunden zu unterlassen sowie diesbezügliche Auflagen der Zuchtkommissionzu befolgen;
(8) die Welpenkäufer nach der Wurfabnahme auf bekannte zuchtausschließende Fehler hinzuweisen– wird dies unterlassen, so wird der Zwinger mit einer Zuchtsperre von zwei Jahrenbelegt und für spätere Würfe erfolgt keine Welpenvermittlung durch den Club;
(11) bekannt gewordene erbliche Defekte der Zuchtbuchstelle zu melden.
Werden die Voraussetzungen zur Zucht nicht mehr erfüllt, so ist es dem Züchter nicht gestattet, eineHündin belegen zu lassen und einen Wurf aufzuziehen. Bei Verstößen finden die Bestimmungendes § 17 ZO sinngemäß Anwendung.
§ 17 Verstöße
Die Überwachung der Einhaltung dieser Zuchtordnung obliegt der Zuchtkommission des CASD.Jedes Mitglied muss der Zuchtkommission des CASD umgehend von Verstößen gegen die ZuchtordnungKenntnis geben.Bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, Zuchtbestimmungen, Anordnungen undEntscheidungen der Zuchtkommission kann ein Verweis(1), eine befristete oder ständige Zuchtsperre(2)oder auch eine Zuchtbuchsperre(3) verhängt werden. "Quelle:http://www.casd-aussies.de/uploads/media/…_03_2016_01.pdf
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