• Sehr gut !! Ich wollte jetzt nach 3 Jahren die Auffrischung auch nur machen, weil wir gerade Staupe in der Gegend haben.
    Ich hoffe das unser Tierarzt lediglich die Auffrischimpfung macht, da er beim Gespräch nicht dem zugestimmt hat.


  • Er hat Sam jetzt nur für Tollwut und nobivac l4 geimpft.

    Diese Impfung muss wirklich nach 4 Wochen nochmal gegeben werden, da es ein anderer Impfstoff ist und deshalb (nur diese Impfung) Grundimmunisiert werden muss.
    Die Frage ist, ob ihr das braucht. Bisher war der Hund die letzten 2 Jahre auch nicht gegen Lepto geschützt.

  • Sehr gut !! Ich wollte jetzt nach 3 Jahren die Auffrischung auch nur machen, weil wir gerade Staupe in der Gegend haben.
    Ich hoffe das unser Tierarzt lediglich die Auffrischimpfung macht, da er beim Gespräch nicht dem zugestimmt hat.

    Nicht hoffen - dazu auffordern, nach dem Einzel-Impfstoff fragen, darauf bestehen. Ansonsten wird er mit Sicherheit alles reinimpfen, was geht. Da muß man erfahrungsgemäß definitiv aktiv werden, nachdrücklich und lästig sein. :-)

    Zum Thema Grundimmunisierung:

    Empfehlungen und Mitteilungen der StIKo Vet am FLI © Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.

  • Da steht auch:

    "In einem höheren Alter vorgestellte Tiere erhalten ihre Impfungen
    in denselben Abständen. Ab einem Alter von 16 Lebenswochen ist
    eine einmalige Impfung bei Verwendung von Lebendimpfstoffen und
    eine zweimalige Impfung bei inaktivierten Impfstoffen im Abstand
    von 3 bis 4 Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach 1 Jahr
    für eine erfolgreiche Grundimmunisierung
    ausreichend.
    "

    Also auf jeden Fall nach einem Jahr nochmal. Laut Stiko. Was man selbst davon hält, ist mir (die ich sonst echt nur das Allernötigste impfen lasse) in Bezug auf Tollwut egal - sollte der Hund nämlich in Verdacht geraten, von einem Tollwut übertragenden Tier gebissen worden zu sein, wird er u.U. getötet vom Amtsvet, wenn ich die vollständige Grundimmunisierung und Anschlußimpfungen nicht vorweisen kann.
    Wobei lt. Anmerkung die zweite Impfung mit 16 Wochen über die ges. Anforderungen hinausgeht.

    PowerDora: Es gilt schon seit 2005, daß Tollwut bis zu drei Jahren Gültigkeit hat, und dies auch (wenn das in der Packungsbeilage vom Hersteller so genannt wird) vom Doc so eingetragen werden kann. Es gibt nur noch wenige Impfstoffe gegen Tollwut, die jährlich geimpft werden müssen, weil der Hersteller keine Lust hat, die 3jährige Zulassung zu beantragen (klar, man verdient ja an jeder verkauften Impfdosis). Aber grundsätzlich gilt: wenn der Arzt nur 1 Jahr GÜltigkeit einträgt, dann läuft die auch nach einem Jahr ab, selbst wenn der Hersteller die 3 Jahres-Zulassung im Beipackzettel nennt! Also muß man gut darauf achten, daß der Arzt auch die 3 Jahre Gültigkeit im Impfpaß bescheinigt, nicht nur ein Jahr. Gab bei mir schon so manche Diskussion, und ist extrem lästig...... Für SHP gilt 3 Jahre ebenfalls.

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