übernahme eines listenhundes der aus dem tierheim stammt?

  • hallo liebe leute



    zuerst einmal hoffe ich das ich viele antworten auf meine fragen bekommen werde, aber ich erzähl einfach mal.


    nachdem mein 15-jähriger mischling seit dezember nicht mehr da ist, hatte ich keinen gedanken daran verschwendet mir einen neuen freund zu suchen.


    doch heute hab ich sie kennengelernt. ich habe genug platz, zeit und interesse, sodass der hund bei mir sicherlich ein gutes zu hause hätte.


    es handelt sich jedoch um eine staffordshire hündin, ca. 2 jahre alt, die zur zeit noch bei einem entfernten bekannten von mir lebt.


    da selbiger und seine freundin nun ein kind erwarten( ungeplant), muss er aus kostengründen und platzgründen (neue wohnung,2 zimmer- hundehaltung VERBOTEN) und weil es sich bei der hündin um eine extrem verspieltes und aufgewecktes tier handelt, die süße nun abgeben. er hat sie vor ca. 5 monaten aus einem tierheim geholt.


    die geschichte habe ich von einem guten freund gehört, der den hund auch schon ganz gut kennt.


    also bin ich heute mit ihm dahin gefahren um mir den hund mal anzusehen.


    grundkommandos beherrscht sie, aber sie ist echt ein sehr quirliger hund und sehr laut, ich kann also den abgabegrund in rücksichtnahme auf den säugling durchaus verstehen.


    jetzt sagte mir der besitzer ich müsste mich beim orddnungsamt erkundigen, was ich auch direkt montag machen werde, da der hund nicht mit in die neue wohnung darf( einzug am 1.4.07), und sonst (schweren herzens, aber niemand sonst hat interesse) wieder zurück ins tierheim muss.

    von daher wollte ich fragen ob mir jemand eine konkrete auflistung machen kann, war für ämter ich anlaufen muss und welche bescheinigungen/ genehmigungen ich brauche.


    so würde ich mir sicherlich zeit sparen und davon hab ich nicht mehr viel bis zum 1.märz.


    es geht vorallem darum, das der hund aus dem tierheim kam, von daher weiss ich nicht inwiefern ich mich mit dem tierheim auseinadersetzen muss, wie läuft das im fall einer übernahme?
    vielen dank im vorraus.
    liebe grüße, viola

  • du kommst aus nrw - da kann dir badboy sicher helfen. vielleicht meldet er sich ja noch.


    ansonsten denk ich mal du wirst auch montag beim oa erfahren wo du noch alles hin musst. auf jeden fall brauchst du ne haltungserlaubnis, dafür musst du einen test machen. einige auflagen musst du glaub ich auch noch erfüllen. kenn mich da aber nicht so gut aus. ich denke mal es wird sich noch jemand mit mehr erfahrung melden :)

  • Du brauchst den Sachkundenachweis. Den machst Du beim OA. Dazu einen Versicherungsnachweis, aus dem auch die Chip-Nr. hervorgeht. Weiter brauchst Du ein polizeiliches Führungszeugnis der Klasse O.


    Dann kommt ein Außendienstmitarbeiter des OA und kontrolliert, ob Deine Wohnung "ausbruchssicher" ist.


    Ihr werdet aber einen Deal mit dem TH machen müssen. Kampfis dürfen nicht von privat an privat weitergegeben werden.

  • Zitat


    Ihr werdet aber einen Deal mit dem TH machen müssen. Kampfis dürfen nicht von privat an privat weitergegeben werden.


    mal interessehalber - warum das denn nicht?

  • na das hört sich ja echt toll an..
    dieser ganze bürokratische kram.


    da möchte man gerade dafür sorgen das ein ehem. tierheimhund nicht zurück ins th muss und dann wirds noch komplizierter als es eh schon ist.


    ich machs trotzdem, ich schaff das hoffentlich :)

  • Hab mal nen Freund gefragt der auch nen Listenhund vor einigen Monaten einem anderen abgenommen hat, da dieser den Hund nicht mehr wollte.


    Also er meint:


    Du sollst das zuständige Hundegesetz /-verordnung lesen. Da sollte eigentlich alle drin stehen. außerdem sollst du darauf achten das du von den Vorbesitzern alle Unterlagen vollständig bekommst. also ggf. vorhandener wesenstest, impfpass, rassegutachten etc.


    Er meinte er musste sich beim zuständigen Veterinäramt melden. Das würde einem schon alles sagen was man zu tun und zu beachten hat.


    Irgentwann musst mit ihm dann auch noch eine Sachkundeprüfung machen, damit du die Haltererlaubnis bekommst. Mein Freund kommt zwar aus Berlin, aber wenn du magst kannste dich bei ihm melden.


    Edit: hab dir mal eine Mail geschickt. (keine PN)

  • Zitat

    mal interessehalber - warum das denn nicht?


    :wink: Weil Du theoretisch Geld annehmen bzw. bezahlen könntest und der Handel ist halt verboten. Außerdem würde das die private Zucht begünstgen und die Vermehrung ist ebenfalls verboten.


    Zitat

    Irgentwann musst mit ihm dann auch noch eine Sachkundeprüfung machen, damit du die Haltererlaubnis bekommst. Mein Freund kommt zwar aus Berlin, aber wenn du magst kannste dich bei ihm melden.


    Nicht "irgendwann"! Wenn man den Hund ohne Haltungsgenehmigung übernimmt, kann man die Haltungsgenehmigung gleich knicken. Und ohne Sachkundenachweis darfst Du mit dem Hund nichtmal Gassi gehen.

  • Zitat

    :wink: Weil Du theoretisch Geld annehmen bzw. bezahlen könntest und der Handel ist halt verboten. Außerdem würde das die private Zucht begünstgen und die Vermehrung ist ebenfalls verboten.


    danke für die erklärung!

  • Wakan ... mag sein das des vielleicht in deinem Bundesland so ist, aber bei meinem Kumpel war es nun mal so das er den Hund jetzt schon ne Weile hat und auch mit ihm Gassi gehen darf und erst nächste Woche die Sachkundeprüfung macht. Und das nicht illegal, sondern er hat sich ja noch bevor er den Hund hatte bei den Ämtern informiert wie das alles ablaufen soll.

  • dankeschön schonmal.


    hundegesetz/verordnung habe ich schon mehrmals gelesen aber das kuddelmuddel von paragraphen schafft momentan noch keine klarheit.


    ich werde mich mal an badboy wenden, der kommt ja aus meiner umgebung.

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