Warum haben manche Hundebesitzer so viel Angst?

  • Die Pflichten für Hundehalter sind in den jeweiligen Gefahrenabwehrverordnungen der Gemeinden geregelt. Und die meisten haben eine Leinenpflicht für ALLE Hunde (es sein, denn wie bereits oben erwähnt sie parieren auf Rückruf)! Schau mal in den Verordnungen deiner Gemeinde nach. Ich bin sicher bei euch ist es genauso!!! Nur den wenigstens ist dies bekannt!!!

  • Zitat

    Der Gesetzgeber hat Hundehaltern eine Leinenpflicht auferlegt, solange der Hund nicht auf Rückruf parriert. Und das nicht ohne Grund!


    Bitte?? Wo hast du das denn her? Die Leinenpflicht kam aus ganz anderen Gründen...egal von welcher Quelle du das hast....informiere dich richtig!! Wenn das stimmen würde dann würden die menschen keine Angst vor SoKa´s haben...

  • Fragt bitte bei eurer örtlicher Ordnungsbehörde nach. Ich bin mir sicher auch in eurer Gemeinde ist das so geregelt. Es ist ein großer Rechtsirrtum, dass viele bei Leinenpflicht nur an sog. Kampfhunde denken!

  • Sorry, da muss ich nochmal widersprechen! Der Gesetzgeber hat ALLEN (in den meisten Bundesländern zumindest) Hunden Leinenpflicht auferlegt! Nur Listenhunde können sich schwerer bis gar nicht davon befreien. Aber tatsächlich darf jeder Hund nur ohne Leine laufen, wenn er abrufbar ist, sprich einen Hundeführerschein hat.


    Ich find son Hundeführerschein echt nicht verkehrt (die Listen natürlich schon!). Ich hab das Gefühl, hier in HH hat noch nie jemand was davon gehört, dass man seinen abgeleinten Hund ran ruft, wenn ein anderer an der Leine ist.
    Super war das als Madame ansteckend krank war. Nachdem die Hundehalter dann ihre 500 Meter schleichend zu ihrem Hund, der an meinem schnupperte, zurückgelegt hatte, konnte ich ihnen dann stecken, dass sie ansteckend ist. Sorry, aber selbst schuld! Ich hab meinen Hund eben auch nicht immer ohne Grund an der Leine.
    Genau das Gleiche in der Läufigkeit. Das nervt sooooooo!!!


    Ich lein Madame auf jeden Fall an, wenn ein angeleinter Hund kommt.
    Wenn allerdings 2 unangeleinte Hunde aufeinander treffen, mach ich mir keine Sorgen. Denn ICH würde meinen Hund entweder ranrufen, oder nicht ableinen, wenn er Probleme mit sonstwas hätte.
    Wenn die Leute das anders sehen, hab ich das Problem, aber das war bis jetzt noch nie so.


    LG

  • Ich weiss... hatte nur geschrieben, als dein Beitrag da noch nicht stand... Also, dir wollt ich nicht widersprechen :freude:


    LG

  • Nein wollte dir damit nur DANKE sagen! Bin froh, dass ich nicht die einzige Hundehalterin bin die eine grundsätzliche Leinenpflicht für ALLE Hunde kennt! Hoffe durch diesen Thread wird das auch anderen HH bewusst!

  • Ja, aber trotzdem: Was nutzt mir das, wenn der Gesetzgeber ALLEN Hunden Leinenpflicht auferlegt hat, ausser denen die sich abrufen lassen.


    Kann ich also als den Gesetzen folgender Bürger immer davon ausgehen, wenn ich einen unangeleinten Hund treffe, dass dieser Halter seinen Hund im Griff hat? Dann hab ich aber was verpasst.


    Ich wollte nochmal klarstellen, mir ist es persönlich egal, ob jemand seinen Hund an der Leine hat oder nicht. Jeder ist für seinen eigenen Hund verantwortlich und für das was er tut.


    Auch gegen einen "Hundeführerschein" hätte ich nichts einzuwenden, ganz im Gegenteil.


    @ madame dalmatiner


    Deine Aussage "ich hab meinen ja schließlich nicht ohne Grund an der Leine" fand ich gut.


    Ein Hund kann an der Leine sein, weil er - wie Du sagst - ansteckend krank ist, weil er vielleicht nicht mit allen verträglich ist, weil er vielleicht durch eine Verordnung dazu verpflichtet ist, evtl. gerade frisch operiert ist und gar nicht spielen darf oder weil er jagen würde.


    Mein Gott, es gibt zig Gründe für und zig gegen eine Leine.


    Warum können wir, die ja alle Hundehalter sind, nicht an einem Strang ziehen und versuchen die einen (mit Leine) sowie die anderen (ohne Leine) zu tolerieren. Ich find es nicht sonderlich schwer.

  • Zitat

    Warum können wir, die ja alle Hundehalter sind, nicht an einem Strang ziehen und versuchen die einen (mit Leine) sowie die anderen (ohne Leine) zu tolerieren. Ich find es nicht sonderlich schwer.


    Eve, das unterschreibe ich so, wie es dasteht! :bindafür:


    Wir als Hundehalter haben so viele Probleme mit Nicht-Hundehaltern. Da können wir doch wenigstens untereinander aufeinander Rücksicht nehmen und uns das Leben nicht zusätzlich gegenseitig schwer machen.

  • eve
    Voll korrekt :gut:


    Allgemein nur mal was zum gesetzlichen am Beispiel NRW - Düsseldorf bevor hier Stilblüten kommen


    LHundG NRW


    § 2 Allgemeine Pflichten
    (1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
    (2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

      1.in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
      2.in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
      3.bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
      4.in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.


    Düsseldorfer Straßenordnung - DStO


    § 5 Benutzung der Anlagen
    ..................
    (5) Tiere dürfen nicht auf Kinderspielplätze, Bolzplätze und Friedhöfe mitgenommen werden.
    .....................
    § 7 Hunde
    (1) In Grünanlagen, Freizeitanlagen, Wäldern und Fußgängerbereichen (einschließlich auf dem Konrad-Adenauer-Platz und dem Bertha-von-Suttner-Platz) dürfen Hunde nur angeleint und auf Wegen geführt werden. § 5 Abs. 5 bleibt unberührt.
    (2) Wer einen Hund ausführt, muß dafür sorgen, daß dieser Straßen und Anlagen nicht verunreinigt und Passanten nicht belästigt. Bei Verunreinigungen ist der Hundeführer außerdem zur sofortigen Säuberung verpflichtet.
    (3) Absatz 2 Satz 2 gilt nicht für Hundeauslaufplätze und Straßenrinnsteine.


    -------------------------------------------


    Soweit zum gesetzlichen und der Frage an der Leine oder nicht. Das hat also mit der Abrufbarkeit nichts zu tun.


    Zum anderen, mein Lieblingshund, Schäferhund-Collie-Mix FLAX, lief trotz obigem immer frei. Wenn Hunde kamen, war sein erster Blick "fragend" zu mir. Wenn ich ihn dann rief stand er neben mir. Wenn Bellini so weit ist darf er auch überall frei laufen. Leider dauert es noch was, wie ich schon woanders schrieb, mit Welpen ist die Erziehung gegenüber einem 6 jährigen Hund wunderschön einfach.
    Bitte nicht vergessen, die Tatsache dass man einem Hundehalter begegnet der seinen Hund an der Leine hat bedeutet ja auch nicht, dass der Hund nie frei kommt.


    Gruß
    Herbert & Bellini :evil: Mist, schon wieder bezahlen und eine Woche hungern, warum nimmst Du mich nicht direkt an die Leine..

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