Ich werde jetzt nicht wie alle anderen schreiben, daß Du was ändern muß, denn das weißte ja.
Sowohl Anleihn- als auch Maulkorbpflicht können auferlegt werden. Dies hängt von der Art der Anzeige, der Gemeinde etc. ab. Man kann dies nicht verallgemeinern.
Als mein Hund 1 Jahr alt war, ist er an einem Mann hochgesprungen und hat einen klitzekleinen Kratzer auf dem Arm hinterlassen. Ich war damals an der Situation schuld. Aber egal, darum geht es nicht. Dieser Mann hat ne Anzeige gemacht, aber gleich, so daß die Polizei auch gleich kam. Dies ging dann zum Staatsanwalt und darauf hinaus kamen zwei Polizisten von der Hundestaffel, die meinen Hund begutachtet haben. Die fanden meinen Hund super und haben in den Bericht reingeschrieben, daß mein Hund ungefährlich und nicht aggressiv ist. Die haben mir aber gesagt, daß es immer auf den Staatsanwalt ankommt. Wenn der ein Problem mit Dobis haben sollte, dann bekomme ich eine Anzeige wg. Körperverletzung und der Hund evt. Leinenpflicht und/oder Maulkorbpflicht. Und wenn der Staatsanwalt kein Problem mit Hunden oder Dobis haben sollte, wird das Verfahren eingestellt. Und so war es GsD auch, es ist eingestellt worden. Aber es ist abhänig von Staatsanwalt. Früher war es wohl so, daß es generell eingestellt wurde, wenn ein positiver Bericht vorlag - heute liegt es im Ermessen des Staatsanwaltes.
Ich weiß aber nicht, ob eine einzelne Anzeige ausreicht vor allem, weil es ja um beissen eines anderen Hundes geht und sie auch keine Bißwunden vorweisen kann. Ich denke da passiert nicht viel. Aber es wird sicher in den Akten notiert und wenn dann nochmal was passiert oder eine weitere Anzeige folgt, kann es zu Verboten führen.
Nichts des so trotz, mußt Du was ändern.