Wesenstest was kann passieren?
-
-
Du schreibst, der Mann kam heute, also am 05.01.16 (2 Wochen später) mit der Rechnung zu dir? Ich würde mich fragen, warum der solange gewartet hat. Irgendwie sieht die Rechnung, wie auch schon erwähnt, leicht unseriös aus. Und eine Bissverletzung von 30 Euro kann wirklich nur ein Kratzer gewesen sein oder ein besonders günstiger Tierarzt (oder auch Freund der "Geschädigten"). Zumal ja scheinbar weder ein "Pflaster" noch ein Verband benötigt wurde laut Rechnung. 504aa als Bezeichnung der Spritze kann auch alles mögliche gewesen sein. 20f bedeutet auch nur eine allgemeine Untersuchung eines Hundes. Ich persönlich würde nicht bezahlen und auch keine Schuld anerkennen. So wie du deinen Hund beschreibst, gibt es nun wirlich keinen Grund, dass hier gleich ein Wesenstest verlangt werden kann. Außerdem gibt es, wenn ich richtig gelesen habe, keine Zeugen. Der Hund der "Geschädigten" kann sich somit auch noch ganz woanders an diesem Tag verletzt haben. Im Zweifel würde ich den Fall mit meiner Versicherung besprechen, denn diese hilft einen in der Regel, einen nicht verursachten Schaden auch abzuwenden. Natürlich aus eigenem Interesse der Versicherung.
Wünsche dir in jedem Fall einen guten Ablauf für dich und deinen Hund.
LG, Tigre
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Schau mal hier: Wesenstest was kann passieren?*
Dort wird jeder fündig!-
-
Habe mir die Rechnung nun vom TA bestätigen lassen. Es soll wohl eine Beisserei gegeben haben. Der Hund hatte starke Schmerzen im Nacken- und Rückenbereich und wurde zudem ordentlich durchgeschüttelt.
Ich stelle mir jetzt ernsthaft die Frage wie der fremde Hund die Begegnung mit meinem überleben konnte.Da ich dabei nur noch in schallendes Gelächter ausbrechen kann lass ich nun die Versicherung sich drum kümmern.
Grüße
-
Da ich dabei nur noch in schallendes Gelächter ausbrechen kann lass ich nun die Versicherung sich drum kümmern.
Richtige Entscheidung, ich würde es nicht anders machen.
-
Es soll wohl eine Beisserei gegeben haben.
Wie, noch eine Beisserei mit einem anderen Hund, oder wie soll man das verstehen?
Ja, reich es deiner Versicherung rein! -
Richtige Entscheidung, ich würde es nicht anders machen.
Genau. Du schreibst in deinem Text, dass die Dame etwa 5 m entfernt war. War sie 5 m von ihrem Hund entfernt? Dann gilt der andere Hund nicht zwingend als angeleint. Bei uns sind es z.B. 1,5m Leinenlänge. Eine Flexi oder Schlepp wird nicht als Leine gewertet. Wenn beide Hunde nicht angeleint waren, sieht der Fall versicherungstechnisch anders aus, als wäre einer angeleint gewesen.
-
-
Alles sehr mysteriös
Genau, lass das deine Versicherung regeln, kommt mir alles sehr komisch vor 
-
Genau. Du schreibst in deinem Text, dass die Dame etwa 5 m entfernt war. War sie 5 m von ihrem Hund entfernt? Dann gilt der andere Hund nicht zwingend als angeleint. Bei uns sind es z.B. 1,5m Leinenlänge. Eine Flexi oder Schlepp wird nicht als Leine gewertet. Wenn beide Hunde nicht angeleint waren, sieht der Fall versicherungstechnisch anders aus, als wäre einer angeleint gewesen.
Nein, das kam dann falsch rüber. Ihr Hund war bei ihr direkt an der Leine. Bei dem Vorfall stand ich selbst ca. 5m von der Dame weg.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!