Suche: Urteile / Gutachten zum Verbot vom Stachelhalsband

  • Hallo All!


    Habe mich am vergangenen Wochenende während eines SK-Seminars auf einem SV-Platz wohl ein wenig weit aus dem Fenster gelehnt, nachdem dort nahezu einhellig die Meinung vertreten wurde, dass ein Stachelhalsband vorsichtig ausgedrückt "ab und an" & in "gewissen Situationen" so genannte "wertvolle Dienste" leistet!


    Da ich dort einer der wenigen aus der Agi-Fraktion war, konnte und wollte ich mich natürlich nicht so einfach dieser Meinung anschließen. Leider war mir die Argumentationshilfe des OLG Hamm, Urteil vom 27.02.1985 - 4Ss 16/85 keine große Hilfe, da Urteil aus 1985!


    Für diejenigen die den Inhalt nicht kennen, hier eine kleine Zusammenfassung der Urteilsbegründung:


    Zitat

    "Strafrechtliche Grenzen der Hundeabrichtung"
    Auszug aus der Urteilsbegründung (Zitat:) "Abgesehen davon ist angesichts des Verbots nach § 3 Nr.4 TierSchG die Verwendung eines Stachelhalsbandes mit nach innen gewendeten Stacheln und obendrein verkürzter Schlaufe schon für sich allein genommen ein Mittel, das mit der Einführung des Tierschutzgesetzes in der geltenden Fassung als Abrichtungsmittel für Hunde schlechterdings nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BT-Dr VI 3556; Lorz, BT-Dr § 3 Rdnr.34)."


    Wie ihr euch sicherlich denken könnt, bin ich nun dringend auf der Suche nach Quellen, die mich mit Argumentationshilfen versorgen können. Wenn ihr also welche kennt, von Urteilen Kenntnis erlangt habt oder gar welche zu Hause oder auf dem Rechner habt, zögert bitte nicht mich damit zu versorgen!

  • @ Fluffy:


    Dein Link wird Donna + Fay nicht wirklich weiter helfen glaub ich...

    Zitat

    EU-BEITRITT BULGARIENS ZUM 1. JANUAR 2007
    ...
    Tierschutzgesetz-Entwurf in Bulgarien


    @ Donna + Fay:


    Das Problem ist wohl dass tatsächlich "Gesetzeslücken" bestehen. Bestimmten Personengruppen ist es per Gesetz erlaubt mit solchen Halsungen "zu arbeiten". Von daher ist es schwierig passende Texte zu finden. Wenn überhaupt sind das alles "Einzelfallentscheidungen".


    Das von Dir zitierte Urteil aus 1985 ist leider auch kein Grundsatzurteil. Da ich grade "meinen Anwalt" in Sachen Vereinsrecht "zugeballert" habe, kann ich den auch nicht befragen. Der findet normalerweise entsprechende Quellen immer im Handumdrehen. Kein Wunder - der weiss ja auch wo und nach was er suchen muss.


    RtR

  • Danke für Deine / Eure schnelle Antwort!


    Ich habe in der Zwischenzeit auch den "Deutschen Tierschutzbund" angeschrieben, mit der Bitte mich mit Urteilen etc. zu versorgen! Mal sehen was von denen kommt!

  • Hallo,
    son Urteil wie das rechtlich aussieht, täte mich auch mal interessieren.
    Bei uns im Dorf läuft auch son Mensch mit seinem Labrador rumm, u. das
    nur mit Stachler ! :dagegen:
    Solchen Leuten würd ich auch gern mal sowas umbinden, u. mal kräftig
    dran ziehen.


    Anke

  • Zitat

    Stachelhalsbänder werden bei uns in jedem Zoofachgeschäft verkauft, seit wann sollen diese Dinger denn verboten sein?


    Na ja, ich sehe es Analog zu BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006 !


    Das Tierschutzgesetz verbietet u.a. in §3 ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind!


    Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbieten!


    Demnach dürfte das auch auf Stachelhalsbänder zutreffen!

  • Zitat

    Stachelhalsbänder werden bei uns in jedem Zoofachgeschäft verkauft, seit wann sollen diese Dinger denn verboten sein?


    In den Satuten von Hundeverbänden bzw. Hundevereinen steht das meist, und die müssen sich schon dran halten. Dafür gibts dann extra sogar Tierschutzbeauftragte. Nur halten sich nicht alle dran. Aber was man privat macht.....

  • Zitat

    Na ja, ich sehe es Analog zu BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006 !


    Na,
    da steht aber ausbilden und trainieren im Tierschutzgesetz. Wenn ich meinem Hund so'n Ding umschnallen will ich ja gar nicht mehr ausbilden oder trainieren. Ist also schwammig und wenn Du es analog zum obigen Urteil sieht ist es nicht rechtskräftig. Müsstest Du schon einen Musterprozess anstrengen und der Richter es im Urteil so begründen.


    Gruß
    Herbert & Bellini :evil:

  • Zitat

    Stachelhalsbänder werden bei uns in jedem Zoofachgeschäft verkauft, seit wann sollen diese Dinger denn verboten sein?

    Nur weil etwas verkauft wird, muß es nicht auch erlaubt sein.
    Gibt viele Beispiele in anderen Bereichen:


    Radarwarner, Funkgeräte mit denen man den Polizeifunk stören kann, Einbausätze um Mofas schneller zu machen usw.


    Das schönste dabei, man muß nicht mal darauf hingewiesen werden daß der Gebrauch verboten ist.



    Schönen Tag noch

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