Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Streicheln durch den Zaun??
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Zu dem Link von Chris passt, finde ich, auch deine Story. Es geht doch keiner davon aus, dass der Mann, falls er zu Schaden gekommen wäre und den Zoo verklagen würde, hier Schadenersatz zugesprochen bekäme. Er hätte die Sicherungsanlagen überwunden und so den Schaden herbeigeführt.
So sehe ich das auch bei eurem Zaun mitsamt Maschendraht. Der Sorgfaltspflicht wurde insofern nachgekommen. Ich würde hier auch eine Mithaftung der Eltern in der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht sehen.Zootiere unterliegen nicht der Gefährdungshaftung, daher nicht vergleichbar

Die Eltern haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt, sie standen ja daneben.
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28. Oktober 2015 um 17:09
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Streicheln durch den Zaun?? - Vor einem Moment
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....... aber mit solch einer unbedachten Reaktion habe ich bei Erwachsenen nun wirklich nicht gerechnet.
......Ich rechne inzwischen bei allen Menschen mit solch unbedachten und noch viel dümmeren Reaktionen - geh einfach immer davon aus, daß die Anderen strunzblöd (ok - "wissenstechnisch blond") sind, und sichere entsprechend. Dann bist Du auf der sicheren Seite, egal, womit :-)
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Ja gut, aber wieso gerade das nun verboten wird, hab ich trotzdem nicht verstanden. Irgendeine logische Antwort muss es doch für ein so fest stehendes Verbot geben

Ganz einfach - damit alles schön spießbürgerlich sauber und ordentlich und einheitlich aussieht, und jeder gleich von außen sehen kann, wenn sich wer net an die Vorschriften hält (daß Bäume zB max. soundso hoch sein dürfen oder so)...
Allein die Tatsache, daß das einsehbar sein soll, wär mir schon völlig zuwider - in solchen Kolonien hockt eh einer aufm Anderen, weil die Parzellen recht klein sind, und dann noch kein Sichtschutz, das wär mir nix :-)
Wenn ich nen Garten hab, dann möcht ich da bitteschön sowas wie eine Privatsphäre haben und net 20 Nachbarn, die ein Buch darüber schreiben, was heut wieder bei Huber-Meier-Müllers für ungesunde Dinge aufm Grill lagen, oder wer wie lange und wann im Garten zu Besuch war *gg
Aber: sowas gibt´s auch in der Stadt: versuch mal, für ein freistehendes Häuschen nen Zaun auszusuchen, und Du wirst feststellen, daß es auch hier Vorschriften gibt, was an Zaun da eingesetzt werden darf, sodaß es zur Nachbarschaft paßt: Regionale Bauvorschriften, aber auch das Einverständnis der Nachbarschaft muß beachtet werden, Sichtschutzzäune dürfen auch nicht überall. Damits halt schön einheitlich gehalten ist, und vom Stil her zur Gegend paßt. Selbst die max. Höhe ist dort oft geregelt.
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Wir treffen unsere Vorkehrungen und egal wer in solch einem Moment schuld ist, ich würde mir immer Vorwürfe machen wenn durch solch eine Situation ein Kind Schaden nimmt.
Und was die Gärten angeht. Ja es sind einige Vorschriften, aber oftmals kann man da ...auch ein wenig tricksen. Wir haben fast 500 m² an Garten was auch nicht gerde wenig ist und einen Sichtschutz kann man auch durch Hecken erreichen. Wenn man eine gute Kolonie erwicht, dann ist das dort eher so wie in einer großen Familie, bzw in einem ganz kleinen Dorf. Klar gibt es hin und wieder Zoff, das wird aber durch andere Sachen ausgeglichen.
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Sorry, dass ich den Thread irgendwie "missbrauche"... Ich akzeptier die Gefährdungshaftung teils, aber teils regt es mich echt auf.
Da zieht man einen Zaun, hoch genug, macht noch Maschendraht vor und jemand fummelt seine Hand da durch und ich muss haften. Das nervt. Natürlich kann man nicht auf offener Straße eine "Selbst Schuld wenn du anfässt"-Regelung machen, wie schon (ich glaub es war) AnnaAimee sagte, dann nutzen Hundehalter das wieder aus...Aber auf dem eigenen Grundstück...da muss irgendwie was passieren, sich Gesetze ändern.
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