18 Wochen alt und einen miesen Rückbiss...

  • @Sarah1


    Meinst du, das sie den Hund mehr liebt, wenn sie nach einem langjährigen Rechtsstreit 200.- Euro rausholt ? :headbash:
    Ich könnte meinem Hund nicht mehr in die Augen schauen.


    Nochmal : Fakt ist : akzeptiert, bezahlt und geliebt !


    Wenn ich sowas alles, was du von dir gibst, über mich, bei meinem ersten Welpen gelesen hätte, wäre meine Vorfreude weg und ich hätte geheult :fear:


    Ich jeden falls finde den Kleinen wirklich Zucker :cuinlove:


    Ich hoffe, das sich das Gebiss soweit zurecht wächst, das er keinerlei Probleme im Leben hat :dafuer:


    Scheiß auf die Papiere und einer Erstattung, habe ihn einfach die nächsten 17 Jahre lieb :bussi:


    P.S.
    Es gibt halt Leute die klagen gegen alles und gegen Gott und die Welt :headbash:

  • Die TE wurde hier ja nicht arglistig getäuscht, sondern auf den Rückbiss hingewiesen.

    Sie wurde darauf hingewiesen, dass sich der Rückbiss verwächst und
    im guten Glauben den vollen Preis bezahlt.


    Am Ende zählt der Hund und die Liebe zum Tier und da ist er zu Hause
    angekommen.

  • So eine Behandlung dient der Zahnkorrektur , aber nicht einer Kieferfehlstellung.


    Und ob dass Dein Hund als nicht schlimm bezeichnen würde, bleibt dahin gestellt.

  • @silvi-p Aber der Hund hat doch keinen Einbiss. Würdest du denn den ganzen Aufwand und das Geld investieren, wenn dein Hund keinen Zahn nach innen, sondern nach außen hätte? Der halt absteht aber sonst nicht stört?


    Deswegen wenn du mich schon halb zitierst, weil ich gesagt habe, dass ich kleine Makel niedlich finde - dann lies auch den Rest, wo ich schrieb, dass es niedlich und sympathisch ist, wenn es medizinisch nicht relevant ist.


    Und das ist es in diesem Fall hier nicht.
    Rein aus kosmetischen Gründen würde ich das ganze Trara bei meinem Hund nicht machen lassen. Meine Güte, dann hat er halt ne schiefe Schnute. So what. Er wird von den anderen Hunden wohl kaum gehänselt werden, weil er seinem Standard nicht entspricht.

  • Jetzt mal ganz banal:


    wenn ich ne Waschmaschine kaufe, die nen kleinen Sprung in einem unwichtigen Plastikteil hat (=optischer Makel), den Kaufvertrag unterschreibe in dem der Makel aufgeführt wird und dafür 600€ bezahle. Dann kann ich nicht nach 3 Monaten hin und sagen "ich will ne Preisminderung, da ist ein Sprung im Plastikteil". Jeder Anwalt lacht einen dafür aus..



    Zum Thema Preisminderung falls der Hund nicht Zuchttauglich ist: wie definiert sich in dem Verein "zuchttauglich"? Es gibt genug Vereine die sogar nen blinden, dreibeinigen Epileptiker mit nur einem Hoden zuchttauglich schreiben würden.



    Ich würde einfach nur die Ahnentafel einfordern und dann Abstand zu der "Züchterin" nehmen. Da kommt eh nix gutes bei rum..

  • wenn ich ne Waschmaschine kaufe, die nen kleinen Sprung in einem unwichtigen Plastikteil hat (=optischer Makel), den Kaufvertrag unterschreibe in dem der Makel aufgeführt wird und dafür 600€ bezahle. Dann kann ich nicht nach 3 Monaten hin und sagen "ich will ne Preisminderung, da ist ein Sprung im Plastikteil". Jeder Anwalt lacht einen dafür aus..

    Mal abgesehen davon, dass Du dafür keinen Anwalt brauchst,
    wird jeder seriöse Handel Dir eine Preisminderung geben, dass
    versteht sich fast von selbst und.......jeder Fall liegt anders.


    Im vorliegenden Fall ist keine Preisminderung bekannt bzw. ausgehandelt
    worden, obwohl ein Mangel im KV notiert wurde.
    Kommt die AT noch zum tragen, käme ein weiterer Mangel dazu und ja,
    der Käufer hat einen Anspruch auf:
    Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadenersatz bei mangelhafter
    Ware und nein...kein Anwalt würde darüber lachen, es ist sein Job.


    Aber es ist gut, so wie es ist, es ging nur um das unterstützen der
    Gebiss-und Zahnentwicklung und da muss man einfach erst mal abwarten.

  • Im vorliegenden Fall ist keine Preisminderung bekannt bzw. ausgehandelt
    worden, obwohl ein Mangel im KV notiert wurde.

    Noch ein letzter Versuch....:


    NIRGENS ist eine Preisminderung gesetzlich vorgeschrieben (zumal es im Allgemeinen in Deutschland keine gesetzlichen Festpreise gibt und die Verkäuferin jeder Zeit behaupten könnte dass der Preis doch runtergesetzt war, andere Welpen verkauft sie für 1100 Euro)


    Wenn der Käufer IM WISSEN UM EINEN MANGEL eine Ware kauft, so ist es ganz alleine SEINE Sache, wieviel Geld er bereit ist, dafür aus zu geben.
    Wenn der Käfer sagt, der optische Mangel stört ihn nicht, schließlich wäscht die Waschmaschine genau so gut, und er zahlt den Preis, dann hat der Verkäufer Glück gehabt.
    Wenn der Käufer sagt dass die Waschmaschine schließlich im Wohnzimmer stehen wird und so ein optischer Mangel dann doch störend ist, dann kann er ein niedrigeres Angebot abgeben und der Verkäufer kann es akzeptieren oder er wartet auf den nächsten Käufer, der bereit ist den vollen Preis zu zahlen.


    Freie Marktwirtschaft und so.....


    Wenn also im Vertrag der Mangel beschrieben wurde, der Vertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben und der Geld hat den Besitzer gewechselt, dann hat der Käufer den Mangel gewußt, zur Kenntnis genommen, und ihn wissentlich mitgekauft. Für wieviel Geld auch immer....


    Ein Mangel MUSS nur dann zu einer Kaufpreisminderung führen, wenn NIEMAND bereit ist, den vollen Preis zu zahlen.

  • Mir wurde das so erklärt:
    Wenn der kleine zuchttauglich geschrieben wird, also die Zuchttauglichkeitsprüfung (was auch immer man da macht) besteht, dann habe ich keinen Anspruch eine nachträgliche Preisminderung auszuhandeln. Da der Welpe aber als Zuchthund und nicht "nur" Familienhund im Vertrag verkauft wurde, habe ich einen Anspruch auf eine Preisminderung.
    Wenn dieses Thema hier nicht angesprochen würde, hätt ich mir nicht mal nen Kopf drum gemacht.
    Mir geht es auch nicht darum den Kleinen zuchttauglich zu bekommen, das ist mir recht latte...


    Ich wollte nur wissen in wie weit man den Rückbiss regulieren kann und welche Tipps ihr mir geben könnt.

  • Da der Welpe aber als Zuchthund und nicht "nur" Familienhund im Vertrag verkauft wurde, habe ich einen Anspruch auf eine Preisminderung.

    Also dann solltest du tatsächlich noch Anspruch auf Preisminderung haben wenn im Vertrag Zuchthund steht. Dein Hund wird definitiv nicht mit einer Fehlstellung zuchttauglich geschrieben. Aber dazu wäre er im Moment eh noch zu jung, da muss man auch warten ob er sich gut entwickelt. Kann ja auch sein, dass plötzlich ein Ohr hängt oder er PL bekommt etc.
    In jedem Fall würde ich rausfinden wollen in welche Verein die Dame züchtet und dann am besten beim Verein direkt die Ahnentafel anfordern wenn sie nicht mehr mit dir kommunizieren will.

  • @Lilliputt


    Leider ist das völlig falsch. Dir wurde da ein Bär aufgebunden.


    In einer "richtigen" Zucht in einem Verband haben beide Eltern eine Zuchttauglichkeitsprüfung und haben mehrere Ausstellungen besucht. Der Züchter ist einmal in einem Dachverband (FCI oder IHV) und dazu meistens noch in einem drunter geordneten Rasseverband (Club der Chihuahua-Züchter oder wie die heißen mögen). Dann kommen die Welpen. Jeder Welpe erhält einen Stammbaum und Papiere des Verbands. Das kriegen alle, ob nun Krüppeli oder perfekter Hund.
    Wenn man dann einen Hund zu sich holt, mit dem man evtl selbst züchten möchte, dann wird später geschaut, wie sich der Hund vor Ringrichtern macht, was Körper, Gesundheit und Charakter angeht. Wenn da alles Tiptop ist, dann wird der Hund auf Antrag zuchttauglich geschrieben. Nur zur Zucht zugelassene Hunde dürfen dann verpaart werden. Aber jeder Hund vom Züchter hat Papiere. So ein "Makel"-Hund kriegt dann nur niemals die Zuchttauglichkeit zugesprochen.


    Sorry, aber deine Züchterin hat dich einfach nur verarscht. Du hast dich wohl nicht richtig intensiv informiert und bist auf sie reingefallen.
    Normalerweise legt ein Züchter dann zb noch gern die Gesundheitszeugnisse und seine Mitgliedschaftsdaten im Verein vor, erklärt wieso er welchen Rüden eingesetzt hat usw usf. Nicht umsonst sind Rassewelpen, wo vorher so ein Riesen Aufwand betrieben wird, halt nunmal teuer. So setzt sich auch der Preis der Welpen zusammen.
    Deine Züchterin hat dir 1. Mist erzählt 2. falsche mündliche Angaben und Versprechungen gemacht.


    Aber du hast den Wisch zumindest unterschrieben. Sie ist also ziemlich fein raus. Es ist nun aber auch egal. Fürs nächste mal weißt du es besser. Der Hund ist nun da, er entwickelt sich hoffentlich gesund und du solltest die Sache abhaken.

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