18 Wochen alt und einen miesen Rückbiss...

  • Ja, das liegt aber auch daran, dass die Schnauze sich in die Länge streckt.


    In einem Jahr meldest Du Dich hier erneut und schreibst uns, wie sich das Gebiss weiter entwickelt hat.

  • Sorry, ich kann nicht glauben, dass sich eine Gebiss noch nach einem Jahr verändert. Habe ich noch nie erlebt!

    Ich würde da gerne noch drauf eingehen, kann mittendrin nur bestätigen.
    Der Knirps hatte mit ca 10 Monaten einen starken Vorbiss, mit 1 1/2 Jahren noch immer einen zu starken Vorbiss und hatte dann mit gut 3 Jahren den gewünschten minimalen Vorbiss. Es ist allerdings eine große Rasse bei der bekannt ist, dass sie Spätentwickler sind und erst mit um die 3 Jahre fertig sind. Sprich auch nach dem ersten Jahr schiebt der Kopf nunmal weiter (und ja, da konnte ich teilweise zusehen wenn halt wieder irgendein Teil in ne Richtung geschoben hatte) und das Gebiss hat sich definitiv verändert.
    Beim Knopf war/ist es nichts anderes, die hatte als Junghund einen sehr starken Vorbiss, inzwischen liegt sie mit dem Vorbiss eigentlich schon im Standard und ich vermute auch bei ihr das sich das bis sie ganz ausgewachsen ist, noch einpendelt.



    Zum Thema: Wie schon mehrfach bestätigt, wenn da Kieferknochen zu klein ausgelegt sind, bringt massieren nichts (das hilft nur bei den Zähnen damit diese korrekt stehen). Und da es hier um eine sehr kleine Rasse geht, die früh ausgewachsen ist, würde ich auch sagen, dass spätestens mit einem Jahr der endgültige Stand erreicht ist.


    Beim seriösen Züchter unter VDH erhält jeder Welpe eine Ahnentafel, diese gehört zum Hund ganz egal ob dieser zuchtausschließende Fehler hat oder nicht. Ein "Züchter" der seine Welpen mit oder ohne Papier anbietet ist nicht seriös und die Ahnentafel meist nicht mal das Papier wert auf dem sie gedruckt wird..

  • Du kannst darauf pochen bis zum Sankt Nimmerleinstag und dennoch hat die Welpenkäuferin keinen Anspruch auf Preisreduzierung mehr.
    Im Kaufvertrag steht, daß der Welpe einen Rückbiss hat und, wie wir jetzt wissen, 1.000.-- Euro kostet.
    Das hat die Käuferin unterschrieben und akzeptiert.


    Jetzt ein paar Wochen später plötzlich Preisreduzierung zu verlangen, nein, das klappt nicht mehr.

    Sie hat einen Beseitigungsanspruch, allein die Nennung des Mangels im KV
    ist unzureichend.


    Vielleicht drück ich mich missverständlich aus.
    Ich habe ja nun auch schon Tiere mit Mangel gehabt, da
    schreibe ich mit hin, dass dieser Mangel im Kaufpreis
    berücksichtigt wurde.
    Aber egal, ich versuche es mal anders:



    Es besteht ein Beseitigungsanspruch von Mängeln, der auch
    beschrieben werden muss, z.B. Kaufpreis wurde um xy
    gemindert oder Preisminderung in der Kaufsumme enthalten.


    Ansonsten könnte ja jeder Verkäufer den Mangel nur benennen,
    volles Geld kassieren und für den Käufer verfällt jeder Anspruch
    ohne jede Minderung. Darauf lassen sich Gerichte nicht ein.
    Steht nichts da, gilt der Beseitigungsanspruch als nicht vollzogen.


    Schnell wird das klar, wenn man z.B. ein Auto mit Beule kauft, mal
    angenommen, der Verkäufer notiert die Beule im KV, kassiert volles Geld
    und erklärt, dass die Beule mit dem nächsten Wind verschwindet.
    Klar etwas irres Beispiel, mir fällt nichts Besseres ein, aber was meint
    ihr wie ihr guckt und den Verkäufer einen vom Blatt erzählt ?


    Genauso ist diese Geschichte, denn hier wurde der Mangel benannt,
    volles Geld kassiert und mit Wachstum, so der Züchter,verschwindet
    der Mangel.
    Wenn Du jetzt gutgläubig bist, kaufst Du das ab, ebenso die AT.
    Vom Käufer kann nicht erwartet werden, dass er im Stoff steht,
    dafür hat er den Verkäufer, der ihn arglistig getäuscht hat, indem
    keine Mängelbeseitigung erfolgte, nur die Nennung des Mangels.



    Das mindeste ist eine Preisminderung, denn kein Mensch verkauft
    eine Ware mit Fehlern ohne jede Preisminderung.
    Und so hat es der Gesetzgeber nicht gemeint, dass schon mit Nennung des
    Mangels im KV der Anspruch auf Beseitigung des Mangels entfällt.

  • Was ist eigentlich daran so schwer zu verstehen?



    Es war der Welpenkäuferin klar, laut Kaufvertrag, daß sie einen Welpen mit Rückbiss zum Preis von 1.000.-- Euro kauft.



    Das mindeste ist eine Preisminderung, denn kein Mensch verkauft
    eine Ware mit Fehlern ohne jede Preisminderung.

    Jetzt weiß ich nicht mehr ob ich lachen oder weinen soll.


    Es werden tag täglich Welpen aus dubiosen "Züchtungen" sehr teuer verkauft.
    Welpen aus kranken Elterntieren, Welpen, die selbst krank sind. Gab´s dafür einen Preisnachlaß?


    Schnell wird das klar, wenn man z.B. ein Auto mit Beule kauft, mal
    angenommen, der Verkäufer notiert die Beule im KV, kassiert volles Geld
    und erklärt, dass die Beule mit dem nächsten Wind verschwindet.
    Klar etwas irres Beispiel, mir fällt nichts Besseres ein, aber was meint
    ihr wie ihr guckt und den Verkäufer einen vom Blatt erzählt ?

    Arglistige Täuschung wäre es, wenn der Verkäufer Sägespäne ins Getriebe gebracht hat, damit das Auto noch gerade so vom Hof rollt.
    Wenn er aber ein Auto mit Beule, im Kaufvertrag notiert, verkauft, dann dem Käufer die Geschichte vom Pferd äh Wind erzählt, der das glaubt, später damit vor Gericht zieht, da würde ich zu gern das Gesicht des Richters sehen, der den Fall vorzuliegen hat. Ich glaub, der lacht sich schlapp.

  • Es stand in mehreren Anzeigen, dass wenn man die Ahnentafel nicht haben will, der Kaufpreis günstiger ist und ich bin davon ausgegangen dass das normal ist. Ich dachte auch dass wenn das so ist, dass man erst die Ahnentafel bekommt wenn der Kleine keinen Rückbiss mehr hat.

    Ganz genau so ist es, auch mit dem Rückbiss.
    Ohne AT und Rückbiss ist so ein Tier nur ca.
    50% vom Kaufpreis wert.


    Du hast aber einen Beseitigungsanspruch aller Mängel.
    Die Entwicklung des Rückbisses kannst Du aber nur
    knapp 6 Monate abwarten, dann gilt die Beweislastumkehr,
    bis dahin wird angenommen, dass der Mangel bei Übergabe
    bereits bestand, danach hast Du die Beweispflicht.


    In Deinem Fall käme nur eine Preisminderung in Frage,
    da Du die Maus behalten willst.


    Mich würde es schon sehr ärgern, wenn ich keine AT bekomme,
    der Hund vielleicht tatsächlich einen Rückbiss hat und ich so
    viel Geld hinlegen musste. Letztlich hat sie Dir das Verwachsen
    des Rückbisses, AT und damit ein perfektes Tier verkauft,
    was am Ende sich ganz anders herausstellt.

  • Ich habe eine Zwergdackelhündin. Sie ist jetzt 16 Monate alt und wiegt seit sie 6 Monate alt ist kontinuierlich 5kg. Sie ist also in diesem Sinne nicht mehr gewachsen.
    Richtig ausgewachsen/geformt ist ein Dackel erst mit 15 Monaten, denn dann werden sie bei der Zuchtschau "eingemessen". Bei den Dackeln wird nicht nach Stockmaß gemessen, sondern nach Brustumfang und der ist erst mit 15 Monaten endgültig - der Körper verformt sich also noch monatelang, obwohl der Hund gewichtstechnisch bereits "ausgewachsen" ist.


    Und daher kann ich mir vorstellen, dass sich ein Chihuahua bis ca. 1 Jahr auch noch "verformt" und sich dieser Rückbiss dadurch evtl. noch auswachsen kann.

  • Vielen, vielen Dank für die Antworten!


    Ich werde mich mit Sicherheit noch mal melden und immer zwischendurch (wenn ich dumme Fragen stellen muss) einfließen lassen wie sich Lilliputt entwickelt .


    Ich bin froh ein so tolles Forum mit so netten und hilfsbereiten Menschen gefunden zu haben!!!

  • Es war der Welpenkäuferin klar, laut Kaufvertrag, daß sie einen Welpen mit Rückbiss zum Preis von 1.000.-- Euro kauft.

    Das schon, nur dass eine Preisminderung enthalten ist,
    eben nicht.
    Es steht nicht ausdrücklich da, dass der Rückbiss
    darin enthalten ist und genau das muss sein.
    Gerichte entscheiden nach Aktenlage und wie
    der Mangel beseitigt wurde steht nun einmal nicht
    da.



    Arglistige Täuschung wäre es, wenn der Verkäufer Sägespäne ins Getriebe gebracht hat, damit das Auto noch gerade so vom Hof rollt.

    Arglistige Täuschung hat viele Facetten, im Hundekauf
    auch, wenn ich bewusst einen Fehler benenne und
    unter der Begründung des Verwachsens, volles Geld kassiere.
    Ich mache damit unbedarften Käufern etwas vor, beruhige
    sie um an das Geld zu kommen.
    Ich persönlich gebe Preisminderung, nenne es im Vertrag,
    weil ich weiß, Gerichte erkennen es sonst nicht an.


    Na ja, das mit dem Auto war geckig gewählt, aber ich wollte
    nur damit ausdrücken, das die Funktionalität da ist, lediglich
    ein optischer Schönheitsfehler für den jeder Händler Preis-
    nachlass gibt, wenn der Kunde einverstanden ist.
    Beim Hundekauf brauchte es gar kein Einverständnis, da sie
    bis heute nichts von Preisnachlass weiß und vermutlich voll
    abgezockt wurde. Ihr geht es auch nicht um Geld, nur um die
    Frechheit so ahnungslos in die Falle zu rennen, Highlight ist ja die AT.
    Schon deshalb würde ich mir Rechtssicherheit holen.

  • @'Lilliputt


    Würde mich freuen wenn Du da bleibst und uns mit weiteren Fotos (nicht vom Gebiss - das möchte ich persönlich erst wieder in einem Jahr sehen) von Deinem klein Chi versorgen würdest.


    Egal, wie auch immer, es ist Dein Hund!

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