Neue Junghündin seit Sonntag und ich fühle mich (emotional) überfordert

  • Hi Silvi, danke dir.
    Ich wollte nur darstellen, dass ich mir schon immer sehr viel Mühe um die Mietwohnung gegeben habe. Vielleicht kam das falsch rüber. Und niemand war, der Vermietern je Sorge bereitet hat. LG

  • Das ist nun keine Kritik an euch, sondern eher an Dritten: Warum hat euch die Orga überhaupt einen Hund vermittelt, ohne das schriftliche Einverständnis des Vermieters anzufordern? Das ist in höchstem Maße unverantwortlich und unseriös.

  • Das ist nun keine Kritik an euch, sondern eher an Dritten: Warum hat euch die Orga überhaupt einen Hund vermittelt, ohne das schriftliche Einverständnis des Vermieters anzufordern? Das ist in höchstem Maße unverantwortlich und unseriös.

    das versteh ich auch nicht, die Einverständniserklärung vom Vermieter war so ziemlich das erste was sie damals von mir haben wollten, ohne die hätte ich meine Hündin nicht bekommen

  • Das liegt unter anderem daran, dass der Vermieter einem kündigen kann, wenn man sich ohne seine Zustimmung bzw. entgegen eines ausdrücklichen Verbotes einen Hund anschafft, weil das Vertrauensverhältnis als geschädigt angesehen werden kann. Das rechtfertigt zwar keine fristlose Kündigung, eine Kündigung innerhalb der Frist jedoch schon.

  • Das Verbot bzw Klausel ist ungültig - siehe Urteil, da braucht man sich als Vermieter von anderen Wohnung nicht aufzuregen, Trotzdem würde ich schnellsten den Vermieter informieren.

    auf den Vermieter zugehen und ihn einfach informieren. Ihr habt schneller als geplant einen Hund aufgenommen

    Das ist eine faire Lösung und er kann auch nicht einfach ablehnen, sondern müßte konkrete Gründe nennen.

  • Eine generelle Verbotsklausel ist unwirksam, ja, aber die Anschaffung ohne Einverständnis ist, je nach Bundesland, auch nicht erlaubt und kann Folgen haben. In NRW ist es meines Wissen so, dass man Hunde unter 40cm ohne Angabe und Einverständnis halten darf. (Ich muss dazu sagen, dass mein "Wissen" aus zweiter Hand stammt, da mein Partner Jurist ist).
    Der Vermieter könnte jetzt ggf. schon ablehnen, weil man ihn getäuscht hat und er das als Grund für die Ablehnung verwenden kann. Ich würde ihn trotzdem informieren, meist sind Vermieter viel netter als man denkt und haben für so etwas Verständnis.

  • Ja, das gilt für ganz Deutschland, das ist schon klar. Das ändert meine Aussage jedoch nicht und stellt sie auch nicht infrage. Weil es immer eine Einzelfallentscheidung ist, braucht man das Einverständnis, hat man es nicht, handelt man nicht rechtmäßig. In NRW ist es angeblich so, dass man das Einverständnis nur bei Hunden über 40cm einholen muss, generell verboten werden kann es aber auch bei größeren Hunden nicht und bei kleineren kann es auch verboten werden, z.B bei einer Allergie. Das soll jetzt auch keine juristische Diskussion werden - ist hier nicht erlaubt und wir besitzen beide nicht die nötige Expertise.

  • Danke euch. Ich glaube auch, es ist ziemlich klar, was der optimale, faire, richtige Weg ist. Ich fühle mich 1.000 % schlimmer als vor meinem Beitrag, aber da muss ich jetzt durch und eine Lösung finden.
    Alles Gute für jeden hier von euch.

  • Zu der vermietersache wurde ja schon einiges gesagt, dem ich auch zustimme. Ansonsten klingt das nach dem Welpen Blues, eine Phase nach Hundekauf die an die Wochenbettdepression von kürzlich entbundenen Muetter erinnert. Da bist du nicht die erste und nicht die letzte, die hier heulend aufschlägt und berichtet wie furchtbar überfordernd das neue Leben als Hunde Mutter ist.

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