Zitat
Stell dir mal vor z.b. er rennt mal über die Straße das Auto weicht deinem Hund aus aber diese Rammt ein entgegen kommendes Auto usw.
Das wird teuer.
Hallo
hmmm, in diesem konkreten Fall ist der Hund, bzw. Halter SOVIEL ICH WEISS gar nicht schadensersatzpflichtig.
Meines Wissen nach müßte der Autofahrer über den Hund fahren, DANN würde sein eigener Schaden ersetzt werden, weil der Hundehalter seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
WENN der Autofahrer ausweicht, dann ist er der Schuldige.
Bestes Beispiel für diesen Fall: Der bekannte AufkleberAchtung, ich bremse für Tiere!
Wenn man wegen einem Tier, welches auf die Straße läuft eine unerwartete Vollbremsung hinlegt, ist man der Unfallverursacher, nicht das Tier. Der Autofahrer, der in diesem Fall drauf fährt, ist unschuldig...
Soweit die Rechtslage, so wie sie mir mal erklärt wurde.
Nicht, daß ihr das jetzt falsch versteht! Ich würde auch jederzeit für einen Hund oder ein anderes Tier bremsen!
LG
Uwe