Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VI

  • geht nicht um mich, ich zahle brav Steuern. Kann das Ordungsamt den Hund einziehen, wenn die Hundesteuer nicht gezahlt wurde? Erzählt nämlich momentan eine Bekannte, dass man ihr damit droht. :muede:

  • Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Was bringt denen denn der Hund? Damit haben die ja auch nicht das Geld.
    Eine Vollstreckung wäre da wohl sinnvoller. Oder versteigern sie dann den Hund? :ka: Der Hund ist ja an sich nichts Wert.

  • Ja, für mich klingt es auch nach einer Ausrede - alles Weitere wird hier aber zu privat. :tropf: Aber es hilft mir schonmal weiter, die Person schuldet mir noch Geld, deswegen.


    (Besonders wertvoll ist die Hündin nicht (mehr) - wäre vor der Kastration wertvoll gesehen durch eine sehr gute Ausbildung und Papiere, hatte aber einen Notkaiserschnitt.)

  • Hi,


    und dazu kann ich nur sagen, das Finanzamt darf schon aus gesetzlichen Gründen nicht auf Wirtschaftlichkeit achten. Die ziehen also durch, auch wenn es nicht viel bringt. Ist auch ne Methode...


    LG


    Mikkki

  • geht nicht um mich, ich zahle brav Steuern. Kann das Ordungsamt den Hund einziehen, wenn die Hundesteuer nicht gezahlt wurde? Erzählt nämlich momentan eine Bekannte, dass man ihr damit droht. :muede:

    Nein, für Steuern ist das Finanzamt zuständig.
    Die können eine Nachforderung der Steuern verlangen und eine saftige Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung.

  • Die besagte Person hat mir nun aber versichert, dass es so ist - also dass das Ordnungsamt vom Finanzamt dazu beauftragt wurde. Im Internet suchen hilft mir nichts, da finde ich nur was zu Listenhunden oder gar nicht angemeldete Hunde, die aufgefallen sind. :/

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