Gerichtsurteil für den Tierschutz!!
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Die Richterin ist wahrscheinlich selbst Hundehalterin
.Ob das Urteil denn auch wirklich so vollstreckt wird, stelle ich in Frage. Da wird es sicher einen Einspruch geben und dann wird sich zeigen, wie der nächste Richter Urteilt.
Ich finde das Urteil jedenfalls super und hoffe, der Finanzbeamte geht wirklich für ein Jahr ins Gefängnis.
LG
Ulli -
30. Januar 2007 um 13:28
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Gerichtsurteil für den Tierschutz!! - Vor einem Moment
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Nett gemeint. Leider kann sich der Täter mit dem Gerichtsurteil den Hintern abwischen.
Bei einem Umzug "KANN" die Meldebehörde zwar das Veterinäramt des neuen Wohnortes verständigen, "MUSS" es aber nicht.
Wenn der Sachbearbeiter der Meldebehörde von dem Urteil nichts weiss, nicht daran denkt oder einfach keinen Bock hat, ist das Urteil einen Dreck wert. Der Mann muss nur aus dem Amtsbezirk des aktuell zuständigen Veterinäramtes hinausziehen.Anders bei "Kampfhunden". Da greift das Datenschutzgesetz nicht und jeder Umzug wird, egal ob super toller Haltung, Maulkorbbefreiung, Leinenbefreiung, oder nicht, den Behörden des neuen Wohnortes gemeldet.
Aber der Versuch ist sicher gut gemeint.
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Endlich mal kam jemand nicht mit einem blauen Auge davon! Ich bin selbst Beamtin, und meines Wissens nach bedeutet eine Freiheitsstrafe ab 1 Jahr Entlassung plus Verlust der Altersbezüge! Also Stelle weg und Altersversorgung weg! Wenn ihm das nicht passt, kann er sich im nächsten Sommer ja auch ins Auto in die Sonne setzen....
Gruß
hamster -
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