Unsere Junghunde...der alltägliche Wahnsinn Teil IV

  • @MajorTom Dem Einbrecher Tanzen beibringen - oder auch dafür sorgen, dass er einen Geschwindigkeitsrekord bricht :lol:
    So ein Schild, am besten noch mit einem knurrenden Wolfhund drauf, schreckt bestimmt ab. Ich habe auch schon überlegt, so was anzubringen, aber es gibt keine wirklich bedrohlichen Fotos von Smilla und mangelns Reinrassigkeit auch keine verwendbaren Google-Fotos.

  • @MajorTom Dem Einbrecher Tanzen beibringen - oder auch dafür sorgen, dass er einen Geschwindigkeitsrekord bricht :lol:
    So ein Schild, am besten noch mit einem knurrenden Wolfhund drauf, schreckt bestimmt ab. Ich habe auch schon überlegt, so was anzubringen, aber es gibt keine wirklich bedrohlichen Fotos von Smilla und mangelns Reinrassigkeit auch keine verwendbaren Google-Fotos.

    Bei einigen Haftpflichtversicherungen ist es sogar Vorschrift, sonst wird gekürzt.

  • Bei unserer nicht. Aber hier bricht eh keiner ein, dafür ist die Wohngegend viel zu normal und ich denke, man sieht, dass es hier nichts zu holen gibt - außer einen Ansturm vom Hund. Dennoch kann so ein Schild ja nicht schaden, vielleicht randaliert dann auch niemand mehr im Stiegenhaus, das treibt Smilla eh in den Wahnsinn.

  • Also hier in Österreich ist es nicht Pflicht, ein Schild anzubringen und man bekommt auch keinen Ärger, wenn der Hund den Einbrecher verletzt. Schließlich hat man den Hund ja sicher verwahrt (=in der Wohnung eingesperrt) und somit alles menschenmögliche getan, um andere Menschen vor seinem Hund zu beschützen.
    Ich finds aber auch idiotisch, dass man ein Schild braucht, immerhin ist ein Wohnungseinbruch eine Straftat und einen anderen Grund gibt es nunmal nicht, in eine fremde Wohnung einfach zu hineinzugehen.

  • In Deutschland muss sogar explizier "Bissiger Hund" drauf stehen im auf die besondere Gefahr hinzuweisen, neben Betreten auf eigener Gefahr. Dann muss es sich sogar noch um das geringste zur verfügungstehende Mittel zur Gefahrabwehr handeln. Selbst Einbrecher haben schon Schmerzensgeld zugesprochen bekommen...
    Bin aber der Meinung man sollte sowieso stellen trainieren.

  • Da gab es aber schon andere Gerichtsurteile, die besagten, dass ein Hundebiss quasi zum Berufsrisiko des Einbrechers gehört, zumindest, wenn ihm bekannt ist, dass sich ein Hund in der Wohnung aufhält.
    Das Schild "bissiger Hund" ist meines Erachtens nur dann Vorschrift, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
    Ich glaube, wenn ein Schild, dass vor einem Hund warnt angebracht wurde und der Hund zudem hinter verschlossener Tür bellt, könnte man die Eigengefährdung seitens des Einbrechers geltend machen, wenn er gebissen wird.

  • Das bezieht sich auf ein Grundstück, nicht auf einen Einbruch/Diebstahl in ein Wohnhaus. Ein Hund im Garten gilt auch nicht als sicher verwahrt, das ist erst im Zwinger oder im Haus der Fall.
    Mich stört es nun aber auch nicht, wenn an meiner Tür "Vorsicht, bissiger Hund" steht.

  • Klar, ich hätt ihn auch kurz lassen können. Wäre der Kleine aber noch näher gekommen und Kontakt unvermeidlich gewesen ist es besser, wenn er nicht durch zu Leine extrem eingeschränkt ist. Denn er ist dann deutlich entspannter als wenn er zum 50cm entferten Kleinteil hinzieht (sitzen bleiben während er abgeschnüffelt wird schafft er noch nicht) und ich dagegen halten muss. Ich weiß ja, dass er echt vorsichtig ist, sonst hätte ich das nicht zugelassen.

    Ich hätte es genauso gemacht. Muss Nova doch nicht drunter leiden, wenn die die Funktionsweise einer Leine nicht versteht :ka:

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