Hundegesetz NDS - 2 Jahre Hundehaltung nachweisen?!

  • Da uns dieser Schmarrn ja auch bevorsteht, würde ich gern mal mit einer Frage reingrätschen:


    Wie ist es denn geregelt, wenn ein Hund in einem Haushalt gelebt hat, er aber nur auf eine Person angemeldet war? Und der nächste vielleicht auf eine andere Person?
    Etwas konkreter: Ein Pärchen hat zusammen 10 Jahre lang den Dackel Willy, der aber auf den Herrn des Hauses angemeldet ist. Der Dackel stirbt, dann gibt es eine kleine Pause und dann schafft man sich einen neuen Hund an, der aber auf "sie" angemeldet wird.
    Ist das egal, also geht es nur darum, dass der Hund im Haushalt gelebt hat?


    Wie ist das überhaupt geregelt, wenn zwei Menschen einen Hund besitzen? Müssen dann beide die Sachkunde nachweisen (oder eben, dass sie einen Hund hatten) oder nur der offizielle Besitzer? :???:

  • Zitat

    So, da stellt sich mir die Frage: Welchen Nachweis wollen die Behörden bitte haben?!


    Gar keinen. War zumindest bei meiner Gemeinde so. Das hat denen gereicht, dass ich gesagt habe, dass ich schon seit 3 Jahren Hunde habe.

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