Hund und Raststätte
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stimmt sternenwolf. wie sieht die lösung deiner meinung nach aus? diskussion jetzt sofort auf der stelle einstellen?
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Da diese Diskussion eh immer abstrakter wird, möchte ich euch mal folgenden Fall vorlegen:
Bei einem Inlandsflug im vergangenen Jahr kam die Durchsage, dass sich eine Person mit extremer Nussallergie an Bord des Flugzeugs befindet und dass alle Fluggäste bitte evtl. mitgebrachte Schokoriegel nicht auspacken sollen, weil die ja häufig Nüsse oder Spuren von Nüssen enthalten. Haben sich natürlich alle dran gehalten.
Aber wie sieht die Sachlage aus, wenn ich als zahlender Fluggast mit Hund im Handgepäck eingecheckt und für ebendieses "Handgepäck" bezahlt habe. Und dann steigt ein Allergiker ein. Klar kann er das Kabinenpersonal um einen anderen Platz bitten, so dass er nicht in meiner Nähe sitzt. Aber könnte man von mir verlangen, wieder auszusteigen und den nächsten Flieger zu nehmen?
Ich weiß, dass es keine richtige Antwort gibt, aber ich finde die Überlegung gerade spannend. Auch aus juristischer Sicht. (Habe ich nämlich auch mal studiert, zumindest ein paar Semester lang.
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Zitat
Was mich aber ernsthaft interessieren würde - und da du ja Jurist bist - wenn ein Gastronomiebetrieb sich dafür entscheidet Hunde zu erlauben, ist das dann nicht sein Hausrecht?
Wenn dann ein Allergiker sich als solcher zu erkennen gibt, hat der Gastgeber nicht das Recht diesen darauf aufmerksam zu machen dass dieses Restaurant Hunde erlaubt und daher auch nicht gewährleisten kann dass a) keine anwesend sind und b) auch wenn keine akut anwesend sind trotzdem Hundefell etc. rumfliegt? Udn wenn der Allergiker trotz diesen Wissen sich entscheidet zu bleiben, tut er es dann nicht "auf eigenes Risiko" ?Was kommt dann als nächstes? Dass ich aus der Bahn geworfen werden trotz Ticket für den Hund weil ein Allergiker die Bahn betritt?
In der Bahn gelten Hunde als zahlende Kinder. Also als normale Mitreisende.
Da ist man als Allergiker selbst dafür verantwortlich einen hundefreien Platz zu finden.Man kann darauf hinweisen und wenn man sich als Allergiker einen Platz im Vereinsheim des Hundeclubs reserviert ist man auch ziemlich bekloppt wenn man dann mit Forderungen kommt die Hunde zu entfernen.
Aber wenn mir nicht bekannt ist, dass in diesem Restaurant Hunde erlaubt sind und da ist einer und ich kriege ernsthafte Allergiereaktionen und weise den Betreiber darauf hin und dieser ignoriert das, wäre es nicht nur nett, sondern eigentlich notwendig.
Hunde haben nunmal weniger Rechte als Menschen. Tierschutz ist was nettes, aber der regelt nicht, dass Hunde überall dabei sein müssen.
Und je nachdem auf wen man da juristisch trifft, kann! ein "Nein" teuer werden. Genauso kann! Auch die Instanz entscheiden, dass man selbst fahrlässig und auf eigene Verantwortung gehandelt hat. -
Zitat
Wenn Hunde irgendwo verboten sind, dann hält man sich eben dran und sucht sich entsprechende Alternativen.
Um ein allgemeines Verbot geht es doch aber gar nicht, sondern darum ob es rchtig ist oder nicht die Erlaubnis vom Gusto der Mitmenschen abhängig zu machen und nachträglich zu widerrufen. Ich finde nicht.
Es gibt verschiedene Situationen wo ich selbstverständlich Rücksicht nehmen würde und verschiedene wo mir andere Leute den Buckel runter rutschen dürften.Viel problematischer finde ich die Leute, die ihre Hunde mitschleppen aber eben nicht 100% aufpassen. Hier tun nämlich alle so als würden die Hunde schlafend aus dem Kofferraum unter den Tisch und zurück gebeamt. Die Realität sieht aber anders aus.
Ich krieg regelmäßig die Kriese wenn ich in der S-Bahn oder in Geschäften von fremden Hunden beschnuppert werde, und seis nur im Vorbeigehen. Oder angewedelt. Schön die hellen Schwanz-Haare auf die schwarze Hose... -
Zitat
Aber wie sieht die Sachlage aus, wenn ich als zahlender Fluggast mit Hund im Handgepäck eingecheckt und für ebendieses "Handgepäck" bezahlt habe. Und dann steigt ein Allergiker ein. Klar kann er das Kabinenpersonal um einen anderen Platz bitten, so dass er nicht in meiner Nähe sitzt. Aber könnte man von mir verlangen, wieder auszusteigen und den nächsten Flieger zu nehmen?
Nein das kann keiner von dir verlangen.
Kann auch keiner verlangen, dass du das nicht isst.Aber es wäre halt total nett wenn du das für die kurze Dauer des Inlandfluges mal lassen könntest
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Ihr driftet echt ab.
Rücksicht kann man nehmen, sollte man nehmen, muss man aber nicht. Aber mit den Konsequenzen sollte man dann auch schon klar kommen und sich nicht wie ein bockiges Kind aufführen. Das ist doch albern hier Vergleiche mit Pelzjacken oder Vegetariern zu machen. Wenn Hunde irgendwo verboten sind, dann hält man sich eben dran und sucht sich entsprechende Alternativen.Hm, es geht ja aktuell nicht mehr um gültige Verbote, bei denen im Zweifel jeglicher Widerstand zwecklos wäre, sondern um das "Mehr", das ein Hundehalter aus Rücksicht auf Gott und die Welt erbringen sollte - oder eben auch nicht.
So grundsätzlich finde ich persönlich das gar nicht soooo weit weg, bei der Debatte um ein ausgesprochenes/ausgeschildertes Hundeverbot auf einer Toilette, auch darüber zu diskutieren, was man als Hundehalter unabhängig von einem Verbot noch "leisten" sollte oder was man sich eben auch als Hundehalter in der Öffentlichkeit vielleicht auch mal herausnehmen darf.
Lülülü, dalai_Lina war schneller.ZitatIm ganz üblen Fall gibt's nach §222 StGB 5 Jahre
Hat sich dann sichtlich gelohnt :)Bei mir nicht, da gibt es für den Allergiker erst einmal das Stichwort "eigenverantwortliche Selbstgefährdung", wenn er wissentlich in einem nicht-privaten Raum mit den betreffenden Allergenen bleibt, weil er meint, "der Nabel der Welt" zu sein.
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Für Allergiker ist das eine Belästigung.
Es ist nicht Aufgabe des Allergikers bei Reservierung zu erfragen ob in 3 Monaten ein Hund kommt.
Das ist Aufgabe des Betreibers.
Komme ich als Allergiker durch den Restaurantbesuch zu schaden und das Personal war sich über diesen Umstand bewusst und hat nicht gehandrlt gibt's ganz andere Probleme. Gleiches gilt für Hundehalter die sich weigern.Das heißt der Betreiber hat jeden Gast zu fragen ob er allergisch ist?
Hatten wir da nicht mal ein Ding das sich "Eigenverantwortlichkeit" nennt?
Ich bin doch dafür verantwortlich meine Umgebung darauf aufmerksam zu machen das ich ein Problem habe.
Tue ich das nicht ist das doch mein Verschulden und nicht das anderer.
Ich muss bei Reservierung fragen ob Hunde erlaubt sind. Denn Hunde gehören zum Stadtbild und es ist nicht ungewöhnlich das sie in Restaurants sind.Außerdem, wie schon mal von mir gesagt: Das rausbringen des Allergieauslösers reicht in vielen Fällen nicht.
Die Dame mit der Pelzjacke hätte dennoch Spuren davon an sich und dürfte somit nicht in meiner Nähe sitzen.
Und wenn sie dazu noch ein Angora-Unterhemd trägt wirds kritisch... Ich darf ja nicht bitten das sie sich auszieht. Sie muss dann also den Platz wechseln, wenn ich sie, bzw den Betreiber darum bitte.Komisch, so ein Verhalten fände ich unhöflich.
Natürlich will ich nicht Behindertenhunde auf die gleiche Stufe wie normale Hunde stellen.
Nur ist es mir als Allergiker scheißegal was das für ein Hund ist, denn allergisch bin ich so oder so!
Aber wenn Hund A bleiben muss und ich, Allergie hin oder her, da eh keine Handhabe habe, warum ist es dann so schlimm wenn auch Hund B bleibt?
Nur darauf zielte meine Frage.
Denn, ich wiederhole: Als Allergiker und/oder Phobiker bin ich das Problem, nicht der Hund.
Der Hund kann ja schließlich nix dafür das ich allergisch bin und getan hat er mir auch nix. -
Zitat
In der Bahn gelten Hunde als zahlende Kinder. Also als normale Mitreisende.
Da ist man als Allergiker selbst dafür verantwortlich einen hundefreien Platz zu finden.Man kann darauf hinweisen und wenn man sich als Allergiker einen Platz im Vereinsheim des Hundeclubs reserviert ist man auch ziemlich bekloppt wenn man dann mit Forderungen kommt die Hunde zu entfernen.
Aber wenn mir nicht bekannt ist, dass in diesem Restaurant Hunde erlaubt sind und da ist einer und ich kriege ernsthafte Allergiereaktionen und weise den Betreiber darauf hin und dieser ignoriert das, wäre es nicht nur nett, sondern eigentlich notwendig.
Hunde haben nunmal weniger Rechte als Menschen. Tierschutz ist was nettes, aber der regelt nicht, dass Hunde überall dabei sein müssen.
Und je nachdem auf wen man da juristisch trifft, kann! ein "Nein" teuer werden. Genauso kann! Auch die Instanz entscheiden, dass man selbst fahrlässig und auf eigene Verantwortung gehandelt hat.wenn hundehalter und hund aber zuerst da waren, in dem restaurant grundsätzlich hunde erlaubt sind, dann kann der restaurantbesitzer also ebenso den allergiker bitten zu gehen - zu seinem eigenen schutz - da später gekommen und selbst nach entfernten hund ja trotzdem nicht allergische reaktionen ausgeschlossen werden kann. korrekt?
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Zitat
Bei mir nicht, da gibt es für den Allergiker erst einmal das Stichwort "eigenverantwortliche Selbstgefährdung", wenn er wissentlich in einem nicht-privaten Raum mit den betreffenden Allergenen bleibt, weil er meint, "der Nabel der Welt" zu sein.
Wenn mein Lieblingsstrafrichter da vorne sitzt sind wir da leider nicht weit von entfernt. 5 Jahre werdens selbst bei dem nicht, aber teuer.
Das ist natürlich überzogen und ein großer Teil geht an die Selbstgefährdung. Aber je nach Umstand und Einzelpersonen kann aus einem "Nein" ziemlich viel werden.
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Zitat
wenn hundehalter und hund aber zuerst da waren, in dem restaurant grundsätzlich hunde erlaubt sind, dann kann der restaurantbesitzer also ebenso den allergiker bitten zu gehen - zu seinem eigenen schutz - da später gekommen und selbst nach entfernten hund ja trotzdem nicht allergische reaktionen ausgeschlossen werden kann. korrekt?
Kann er tun. Und wäre damit auf strafrechtlich auf relativ sicherer Seite.
Der Restaurantbesitzer hat zudem Hausrecht und kann den Allergiker auch raus werfen -
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