Verwirrung um Hund und Vermieter

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    Also ich weiß nicht genau, wie viele Partein im Haus leben. Es ist ein großer Altbau mitten in der Stadt. Da gibts sicher an die 20 Wohnungen, vermutlich sogar wesentlich mehr. Und dem Typen gehört halt die Wohnung, keine Ahnunung wem die anderen gehören (ihm auf jedenfall nicht). Ich werde den jetzigen Mieter mal befragen, ob noch jemand im Haus sonst vl nen Hund hat oder so und dann auch beim Vermieter nach einer Hausordnung fragen. Weil eigenltich haben wir bei der Wohnung zugesagt, weil uns eben gesagt wurde, Haustierhaltung sei erlaubt (Hund und Katze) und das hat uns jetzt etwas aus der Bahn geworfen.


    So ein großes Wohnhaus hat ganz sicher einen Hausverwalter. Dessen Telefonnummer bzw. Adresse hängt üblicherweise im Erdgeschoß aus :D
    Diesen Verwalter würde ich konktaktieren, um die Rechtsverhältnisse in diesem Haus zu klären. Wenn es sich wirklich um eine Eigentumswohnanlage handelt, in der Haustierhaltung bzw. Hundehaltung verboten ist, dann müssen diese Eigentümer das in einer Versammlung offiziell mehrheitlich so beschlossen haben.
    Dann könnte diesen Beschluss dein evtl. künftiger Vermieter nicht rechtsgültig umgehen. Das hieße, wenn es hart auf hart käme, dürfte dein Hund nicht dort wohnen bleiben.
    Du hättest allerdings Schadensersatzansprüche gegenüber deinem Vermieter, wenn dieser im Mietvertrag ausdrücklich den Hund gestattet hat, nur .... den Ärger hast du trotzdem, und Schadensersatz müsstest du vermutlich einklagen.


    Es kann aber auch sein, dass es dieses offiziell beschlossene Verbot der Haustier- oder Hundehaltung gar nicht gibt und nur der Hausmeister oder ein paar der vielen Wohnungsbesitzer sagen: "In diesem Haus wollen wir keine Hunde!"


    Also mein Rat: Hausverwalter kontaktieren und fragen, ob Hunde bzw. Haustiere in dem Haus tatsächlich verboten sind und falls ja, aufgrund welcher Grundlage.

  • Zitat

    Ich versuch es mal kurz zu fassen.


    Hatten heute einen Termin mit unserem neuen Vermieter. Er ist Eigentümer der Wohnung. Ich habe natürlich die Haustierhaltung angesprochen und er meinte, Tiere stören ihn nicht. Soweit so gut. I-wann hat er noch vor sich hingebrabbelt, dass der Hauseigentümer keine Haustiere im Haus möchte, aber er ,der Wohnungseigentümer, erlaubt es mir. Wie sieht das da jetzt aus? Ich bekomme den Mietvertrag vermutlich leider erst am Freitag zur Sichtung. Aber ich wollte Fragen, ob da jemand vl Ahnung von hat?


    Ich zitiere dein Eingangsposting nochmal, weil da was rechtlich nicht stimmt. Keine Kritik an dir als vermutlichem Nicht-Fachmann in Wohnungs- und Mietrecht, nur eben eine Ergänzung zu meinem Vorschlag, die Eigentumsverhältnisse mit dem Hausverwalter zu klären.
    WENN dein Vermieter Wohnungseigentümer im rechtlichen Sinne ist (eingetragen im Grundbuch als Wohnungseigentümer), kann es keinen Hauseigentümer mehr geben. Andersherum genauso.


    Soll sich bitte nicht nach Korinthenkackerei anhören, ist nämlich wichtig für die Einschätzung der Lage.

  • Ich hoffe, dass sich der jetzige Mieter bei mir diese Woche noch meldet, dann kann ich ihn fragen, ob es zB überhaupt schon Hunde im Haus gibt. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich nächste Woche Montag direkt zur neuen Wohnung fahren und nach der Nr. zur Hausverwaltung oder sowas in der Art suchen/fragen.


    Dachte ich bin so klug und frage direkt beim Makler nach, denn den Kontakt zum Vermieter gibts eben nur über Makler. Nun, die Antwort war: "keine Sorge. Es gibt einen OGH Entscheid, dass Haustiere nicht verboten werden dürfen." Als schlaues Kerlchen weiß ich ja, dass das so nicht stimmt und ich bin kein bisschen schlauer und hatte mir da von der Seite dann etwas mehr "Rat" erhofft *murr*.


    Hektorine: Ja stimmt, ich hab mich da etwas doof ausgedrückt. Nach ein paar Internetsuchen habe ich dann auch rausbekommen, dass es einen Eigentümerverbund oder ähnliches genanntes geben muss. Also er ist definitiv Eigentümer.

  • Zitat

    Ich versuch es mal kurz zu fassen.


    Hatten heute einen Termin mit unserem neuen Vermieter. Er ist Eigentümer der Wohnung. Ich habe natürlich die Haustierhaltung angesprochen und er meinte, Tiere stören ihn nicht. Soweit so gut. I-wann hat er noch vor sich hingebrabbelt, dass der Hauseigentümer keine Haustiere im Haus möchte, aber er ,der Wohnungseigentümer, erlaubt es mir. Wie sieht das da jetzt aus? Ich bekomme den Mietvertrag vermutlich leider erst am Freitag zur Sichtung. Aber ich wollte Fragen, ob da jemand vl Ahnung von hat?



    Du schließt einen rechtsgültigen Mietvertrag mit dem Eigentümer der Wohnung. Wenn er dir die Tierhaltung erlaubt, dann darfst du dort auch mit Hund einziehen.



    Wenn der Eigentümer damit gegen irgendwelche von der Eigentümergemeinschaft beschlossenen Regeln verstößt, was wir aber nicht sicher wissen ,sondern lediglich aufgrund einer gebrummelten Aussage des Vermieters vermuten könnten,


    dann ist das sein Bier und sollte es dsbzgl. Ärger geben, wirst nicht du ihn bekommen sondern der Wohnungseigentümer.


    Ich würde mir da gar keinen Kopp drum machen, mich freuen, dass ich trotz Hund einen Mietvertrag bekomme und frohgemut einziehen.

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    Wenn der Eigentümer damit gegen irgendwelche von der Eigentümergemeinschaft beschlossenen Regeln verstößt, was wir aber nicht sicher wissen ,sondern lediglich aufgrund einer gebrummelten Aussage des Vermieters vermuten könnten,


    dann ist das sein Bier und sollte es dsbzgl. Ärger geben, wirst nicht du ihn bekommen sondern der Wohnungseigentümer.


    De facto hat dann der Eigentümer falsch gehandelt, mit seiner Erlaubnis.
    Das ist aber kein guter Rat:

    Zitat


    Ich würde mir da gar keinen Kopp drum machen, mich freuen, dass ich trotz Hund einen Mietvertrag bekomme und frohgemut einziehen.


    Denn trotzdem der Fehler beim Wohnungseigentümer liegen würde - hat man trotzdem als Mieter die K**** an der Backe. Schließlich wird man nicht dauerhaft dort mit Hund wohnen bleiben dürfen, wenn es einen gültigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft geben sollte. Umziehen und eventuell eine neue Wohnung suchen etc. pp. würden nämlich dann immer noch am gebeutelten Mieter hängenbleiben.


    Ich würde das wirklich vor Einzug klären. Wenn die Eigentümergemeinschaft tatsächlich Hunde gestattet, dann bist Du auf der sicheren Seite!

  • Der Vermieter wäre dann aber in vollem Umfang schadensersatzpflichtig.


    Glaube kaum, dass jmd so doof sein kann und seine Wohnung entgegen so einem Beschluss mit Tierhaltungserlaubnis vermietet.

  • Zitat

    Der Vermieter wäre dann aber in vollem Umfang schadensersatzpflichtig.


    Glaube kaum, dass jmd so doof sein kann und seine Wohnung entgegen so einem Beschluss mit Tierhaltungserlaubnis vermietet.


    Puh, schwer zu sagen :smile: Es bauen auch immer wieder Eigentümer ihre Wohnung gegen geltende Regeln um und aus - und müssen dann alles auf eigene Rechnung rückbauen, weil die Gemeinschaft es nicht nachträglich genehmigen will.
    Also mein Glauben an die Kenntnisse des einzelnen Wohnungseigentümers ist durchaus begrenzt.... ;)

  • Zitat

    Puh, schwer zu sagen :smile: Es bauen auch immer wieder Eigentümer ihre Wohnung gegen geltende Regeln um und aus - und müssen dann alles auf eigene Rechnung rückbauen, weil die Gemeinschaft es nicht nachträglich genehmigen will.
    Also mein Glauben an die Kenntnisse des einzelnen Wohnungseigentümers ist durchaus begrenzt.... ;)





    Ich weiß schon warum ich nie nie nie eine Eigentumswohnung haben würde :headbash:
    Dein Eigentum - aber Rechte haste keine, wenn die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich irgendeinen Quark beschließt, hat der einzelne die Brille auf.


  • Das stimmt so nicht, den Ärger hat der Mieter. Er muss gegebenenfalls ausziehen oder alternativ seinen Hund weggeben.
    Er kann dann Schadensersatzansprüche anmelden beim Vermieter. Kann evtl. einklagen, dass ihm der Vermieter Umzugskosten erstattet etc.


    Mokas, was du schreibst, empfinde ich als .. ähm.... dreist.
    Hast du eine Rechtsgrundlage für deine Behauptungen? Verlässt sich der TE auf dein Posting, dann hat er im Zweifel Riesenprobleme am Hals.

  • Zitat

    Ich weiß schon warum ich nie nie nie eine Eigentumswohnung haben würde :headbash:
    Dein Eigentum - aber Rechte haste keine, wenn die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich irgendeinen Quark beschließt, hat der einzelne die Brille auf.


    Klar, wie alles im Leben gibt es Vor-und Nachteile. Es ist wirklich ein Nachteil, in vielen Entscheidungen auf die Gemeinschaft angewiesen zu sein.
    Andererseits trägt man auch sämtliche Investitionen in der Gemeinschaft und hat somit ein kleineres finanzielles Risiko.

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