Hundehaftpflicht zahlt nur die Hälfte....

  • HALLO ihr Lieben,


    Ich hoffe ihr könnt mir bzw. meiner Bekannten weiter helfen.
    Vor 3 Wochen hatte meine bekannte Besuch von einer Freundin und deren Hund. Ihr Hund und der der Freundin kennen sich seit einiger Zeit und verstanden sich immer gut. Hatten vorher auch schon öfter im Garten meiner Bekannten zusammen getobt. Nur an dem einem Tag kam es zum Unfall. Der Besucherhund hat den meiner Bekannten ziemlich schlimm in den kopf gebissen...musste genäht werden und entsprechend fiel dann natürlich die Tierarztrechnung aus.
    Die bekannte hat den Vorfall natürlich ihrer Hundehaftpflicht gemeldet. Diese will allerdings nur die Hälfte der Rechnung bezahlen und begründet wie folgt: " Aufgrund der Tiergefahr (§ 833 BGB)die von beiden Tieren gleichermaßen ausgegangen ist, haben wir eine Mithaftung von 50% berechnet."


    Da fragen wir uns warum? Der Besucherhund hat ja schließlich keinen Schaden bzw. Verletzung davon getragen.
    Was denkt ihr wie ein Widerspruch ausgehen würde? Hatte jmd schonmal ähnliche Probleme mit einer Versicherung?


    Würde mich auf eure Erfahrungsberichte freuen um zu sehen wie die Chancen in diesem Fall für meine bekannte stehen.


    LG

  • Naja, die gehen einfach davon aus, dass jeder der einen Hund hat, damit rechnen muss, dass dieser von einen anderen gebissen wird. Netter Gedanke. :???:


    Ich würd mit dem Schreiben und dem Vertrag mal zur Verbraucherzentrale gehen - oder (falls RS-Versicherung) zum Anwalt... dann zahlen sie eben den. :ops:

  • das ist so üblich und ganz normal bei den haftpflichtversicherungen

  • Zitat

    das ist so üblich und ganz normal bei den haftpflichtversicherungen


    Das ist wirklich üblich so, mir ist das auch schon passiert. Sobald die Rechnung etwas höher ausfällt, winden sich die Versicherungen irgendwie heraus.
    Der Widerspruch wird dir auch nichts nützen, war bei mir damals erfolglos. Das Einzige was übrig bliebe, wäre eine Klage, und da wissen die meisten Versicherungen, daß sich da niemand drauf einläßt.
    Wenn deine Bekannte eine Rechtsschutzversicherung hat, würde ich an ihrer Stellen die Versicherung auf Zahlung verklagen.
    Ich habe mittlerweile sämtliche Rechtsschutzversicherungen: eine fürs Auto, eine Privatrechtschutz und, und.....

  • Die Klage wird sie aber auch verlieren. Der Gesetzgeber hat das nun einmal so geregelt, dass man als Tierhalter nicht nach Verschulden haftet. Tierhalterhaftung ist Gefährdungshaftung. Rechtlich hat die Halterin des gebissenen Hundes keinen Anspruch auf Übernahme der vollen Tierarztkosten! Wenn die Besitzerin des beißenden Hundes das zahlen möchte, dann ist das von ihr nett, aber nicht das Problem der Versicherung.


    Viele Grüße
    Schnuffeltuchler

  • Ich frag jetzt mal blöd nach - ist das von Versicherung zu Versicherung vlt. verschieden? Also das mit der Zahlung? :???:


    Meine Versicherung hat damals komplett gezahlt.


    Oder kommt das auf die Fall-Lage an?

  • Zitat

    ... ist das von Versicherung zu Versicherung vlt. verschieden? Also das mit der Zahlung? :???:


    Meine Versicherung hat damals komplett gezahlt.


    Oder kommt das auf die Fall-Lage an?


    Natürlich kommt es im Einzelnen auch auf den konkreten Fall an, insbesondere ob sich die tierspezifische Gefahr im Schaden verwirklicht hat; außerdem ist die Frage, was die Versicherung übernimmt, auch eine Frage der mit der Versicherung vertraglich vereinbarten Bedingungen.


    Viele Grüße
    Schnuffeltuchler

  • Es kommt vor allen Dingen auf den Betrag an, bis 100,- Euro zahlen sie meistens anstandslos, meistens. Ist der Betrag höher, wirds schon kritisch.
    Genau aus diesem Grunde lasse ich keine Beissereien mehr zu, ich gehe sofort dawischen und zwar sehr massiv.
    Ansonsten hat man am Ende den doppelten schwarzen Peter; einen verletzten Hund und auch noch die Hälfte der Rechnung.

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