HALLO ihr Lieben,
Ich hoffe ihr könnt mir bzw. meiner Bekannten weiter helfen.
Vor 3 Wochen hatte meine bekannte Besuch von einer Freundin und deren Hund. Ihr Hund und der der Freundin kennen sich seit einiger Zeit und verstanden sich immer gut. Hatten vorher auch schon öfter im Garten meiner Bekannten zusammen getobt. Nur an dem einem Tag kam es zum Unfall. Der Besucherhund hat den meiner Bekannten ziemlich schlimm in den kopf gebissen...musste genäht werden und entsprechend fiel dann natürlich die Tierarztrechnung aus.
Die bekannte hat den Vorfall natürlich ihrer Hundehaftpflicht gemeldet. Diese will allerdings nur die Hälfte der Rechnung bezahlen und begründet wie folgt: " Aufgrund der Tiergefahr (§ 833 BGB)die von beiden Tieren gleichermaßen ausgegangen ist, haben wir eine Mithaftung von 50% berechnet."
Da fragen wir uns warum? Der Besucherhund hat ja schließlich keinen Schaden bzw. Verletzung davon getragen.
Was denkt ihr wie ein Widerspruch ausgehen würde? Hatte jmd schonmal ähnliche Probleme mit einer Versicherung?
Würde mich auf eure Erfahrungsberichte freuen um zu sehen wie die Chancen in diesem Fall für meine bekannte stehen.
LG