4 Hunde = Meute = Leinenzwang?

  • Zitat

    Ich habe auch schon gelesen, das man in Niedersachen nur 2 Hunde pro Person ausführen darf. Aber leider finde ich das nicht mehr und weiß auch nicht mehr wo ich das gelesen habe.


    Lg
    Sacco


    Öhm, datt würde mich mal interessieren :ugly:


    Wollte eigentlich gerne in ein paar Jährchen nach Niedersachsen ziehen, aber wenn ich dann mit den Hunden ständig getrennt gehen müsste - dann bekommt die einsame Hütte in Kanada doch mehr Charme.

  • Ich weiß es leider nicht mehr wo ich das gelesen habe. Ich suche das heute auch schon die ganze Zeit.


    Ich bin da zufällig draufgestoßen kurz bevor wir den Hund von Freunden passen sollten.
    Wir hatten an dem Tag so viel zu tun. Ich wollte dann mit den 3 Hunden gehen und mein Mann wollte dann weiter machen. Ich habe ihm das ein oder zwei Tage vorher vorgelesen und er ist dann doch mitgekommen.


    Ich werde mal weiter suchen. Vielleicht finde ich es doch noch wieder.


    Lg
    Sacco

  • Zitat

    Öhm, datt würde mich mal interessieren :ugly:


    Wollte eigentlich gerne in ein paar Jährchen nach Niedersachsen ziehen, aber wenn ich dann mit den Hunden ständig getrennt gehen müsste - dann bekommt die einsame Hütte in Kanada doch mehr Charme.


    Das würde mich auch interessieren , da ich ja selber 4 Hunde habe u. der 5 kommt...

  • Ich finde es auch nicht mehr. Kann es sein das es geändert wurde?


    Ich habe das gelesen. Es stand dort Sinngemäß : "Wenn eine Person einen "gefährlichen" Hund ausführt, darf sie keinen weiteren Hund mitführen. Eine Person darf max. zwei Hunde ausführen.".


    Aber wie gesagt kann auch sein das es älter war und geändert wurde. Ich weiß noch, das wir verwirrt waren, weil wir das auch nicht wussten.


    Lg
    Sacco

  • Mal ehrlich, kennt ihr irgendwen, der sich an sowas hält, selbst wenn er es wüsste? Hier ist auch offiziell überall innerorts Leinenpflicht, unser Wäldchen liegt geografisch gesehen noch innerorts, trotzdem leint da jeder ab. OA weiß Bescheid und guckt weg - fertig.
    Das einzige, was echt Mist ist und wahnsinnig kontrolliert wird sind Wiesen an der Weser einen Ort weiter. Da lauert das OA sogar Sonntags und kassiert kräftig. Was totaler Blödsinn ist, die Bauern haben da nix gegen, es wird eh nix angebaut und es sind sehr viele Leute da mit Hund unterwegs.

  • Wir haben uns daran gehalten ( auch wenn es anscheinend alt war). Mein Mann ist mitgekommen obwohl wir das aus Zeitgründen aufteilen wollten. Und wir haben hier bei uns auf dem Land noch nie einen vom Ordnungsamt gesehen. Die Polizei sieht man hier auch sehr selten in der Umgebung lang fahren.


    Lg
    Sacco

  • Sinnvoller als eine Beschränkung der Hundeanzahl fände ich eine Kopplung an Gewicht und ggf. Leinenlänge der zu führenden Hunde. Es macht schon einen deutlichen Unterschied für die Standfestigkeit, ob ich 4 JRT oder 4 Labradore an der Leine hab. Andererseits ist eine Gewichtsabhängige Regelung im Alltag nicht durchsetzbar.


    Die Regelung in Niedersachsen war vor ein paar Jahren inkl. 20/40 so vorgesehen .... nun haben wir statt dessen das bekloppte neue niedersächsische Hundegesetz.

  • Zitat

    Danke! Mein googeln erbrachte nichts - unpassende Schlagworte vermutlich.


    *Notiz an mich selbst: Urlaube in Brandenburg gestrichen. Sollte ich nochmal Richtung Mecklenburg wollen, darf ich auch nicht in Brandenburg rasten, um die Hunde pullern zu lassen.*
    Ich bin echt bissl sprachlos... jetzt geh ich mal suchen, in wessen Hundeverordnung das noch zu finden ist.


    Müssen doch net alle gleichzeitig "müssen", oder? ;-) Dann machst halt 2 und 2, und gut ist....


  • Das muss schon sehr alt sein, denn in der aktuellen Version steht nichts.
    Man muss nur eine Erlaubnis zum Führen des gefährlichen Hundes haben.


    Es gibt Bundesländer, in denen darf man nur einen Listenhund zur Zeit ausführen :headbash:

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