Schutzvertrag Auslandshund - großes Fragezeichen

  • Hallo ihr Lieben,


    vor etwas über drei Wochen habe ich einen Hund aus einem Shelter in Bulgarien übernommen.


    Der Schutzvertrag lässt bei mir ein paar Fragen offen, die mir die TierschutzOrga bis dato nicht beantworten konnte oder wollte.


    1. Der Eigentümer ist laut Vertrag der entsprechende "Betreiber" des Shelters in Bulgarien. Ich bin im Vertrag als Übernehmerin aufgeführt. Bedeutet diese Übernahme gleichzeitig auch die Übernahme in MEIN Eigentum oder ist dies nachwievor der Betreiber des Shelters?


    2. Im Vertrag ist KEINE Chip-Nr. eingetragen. Wie will nun irgendwer nachvollziehen, dass es sich bei dem vermittelten Tier tatsächlich um das im Vertrag genannte handelt ?


    3. Bei der VK war die Rede von Kastrationspflicht. Allerdings bin ich grundsätzlich gegen die Kastration von Hündinnen, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Züchten will und werde ich nicht, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen liegen natürlich in meiner Hand und werden zur gegebenen Zeit auch genauestens beachtet. Die Frage hierzu: MUSS ich die Hündin kastrieren lassen, wenn die angesprochene Pflicht im Vertrag nicht aufgeführt ist ?


    4. Im Vertrag ist geregelt, dass ich dem Verein gestatte, sich vom Wohle des Tieres zu überzeugen und zu diesem Zwecke die Wohnung betreten darf. Inwieweit gilt dieses Recht ? Für mich hört es sich fast so an, als könne der Verein sich jederzeit, ob Tag oder Nacht, Zutritt zur Wohnung verschaffen. Des Weiteren ist niedergeschrieben, dass der Verein das Tier ohne wenn und aber zurücknehmen darf, wenn sich das Tier in einem "psychisch oder physisch unbefriedigendem Zustand" befindet. Das ist ja augenscheinlich ein sehr weit gedehnter Begriff und erlaubt viel Interpretationsfreiheit. Sollte der Hund also bei einer Kontrolle gerade völligst am Rad drehen, weil er Läufigkeitsbedingt nen Hormonschub hat oder weiß der Teufel was, kann der Verein das Tier einfach so einziehen ? Ist das nicht ein bisschen sehr weit an den Haaren herbei gezogen ?


    5. Ein paar Fragen, die sich nicht auf meinen Fall beziehen. Ich habe mich gefragt, was passiert, wenn man wirklich nicht mehr in der Lage ist, den Hund zu halten. Ich musste am eigenen Leib erfahren, dass man tatsächlich von heute auf morgen auf der Straße sitzen kann, wenn sich die Vermieter (ob nun gerechtfertigt oder nicht) gegen einen verschwören. Was passiert, wenn es aufgrund der Engstirnigkeit der meisten Vermieter (und so ist es nunmal leider - ebenfalls am eigenen Leib erfahren), nicht möglich ist, eine Hundefreundliche Wohnung zu finden ? Mal angenommen, der Verein weigert sich, den Hund zurück zu nehmen und ich vermittle den Hund "einfach" in eine andere Familie, weil mir einfach nichts anderes übrig bleibt. Was passiert denn dann ? Kann der Verein mich rechtlich drankriegen ? Und überhaupt, wie will ein Verein denn so viele Hunde im Auge behalten ? Wenn ein verantwortungsloser Übernehmer keine Lust mehr auf seinen Vierbeiner hat und ihn einfach weggibt - beim Verein dann behauptet, der Hund sei verstorben, weggelaufen oder was auch immer - wer will das denn nachvollziehen ? Diese Fragen stelle ich mir schon lange ! So ein vermeintlicher Tierschutzvertrag weist meiner Meinung nach der viele Lücken auf und erlaubt dem Besitzer grundsätzlich sehr viel Spielraum, oder sehe ich das falsch ?


    So, ich hoffe ihr konntet mir folgen. Vielleicht kann ja jemand helfen :-)


    Viele Grüße
    Anna

  • Das sind Standardverträge, wie sie bei ausl. Tierschutzorgas üblich sind. Zazi, übernommen aus dem ung. Tierschutz, hat einen ähnlichen Vertrag. Kastriert war er ebenfalls nicht, der Vertrag sieht das zwar vor, aber diese Klausel halte ich bei rechtlicher Überprüfung ohnehin für sittenwidrig. Wir haben ihn jedenfalls nicht kastrieren lassen und es wird auch nach menschlichen Ermessen von niemandem überprüft.


    Auch wird die bulg. Orga mit Sicherheit kein Interesse daran haben, den Hund zurück zu nehmen, aus welchem Grund auch immer!


    Was mich wundert ist, das Du den Vertrag nicht VOR Übernahme des Hundes geprüft hast. Du hättest dann immer noch zurücktreten oder auf Änderungen bestehen können.

  • ja, das sind standardverträge.


    du bist nicht eigentümer des tieres. willst du den hund zb. abgeben so muss er an die tierschutzorganisation abgegeben werden. das finde ich total ok.


    das mit der kastration kommt daher dass die tierschutzorganisation nicht will dass sich die tiere vermehren. bei vielen ts-hunden macht dies total sinn, die sind oft schon genetisch für eher schwieriges verhalten vorbelastet. trotzdem: ein fehlen einer kastration bedeutet ja nicht dass dein hund nachwuchs kriegt. die klausel ist übrigens gerichtlich nicht rechtens.


    ja, die tierschutzorganisation darf sich ein bild über die verfassung des hundes machen. bei unseren letzten 2 hunden war es so dass wir, natürlich vorangekündigt, einmal besuch bekamen und sich die organisation in den ersten 6 monaten etwa 2 mal nach der verfassung des hundes telefonisch informiert haben (gilt auch als wichtige info für die organisation).


    mit einer vertrauenswürdigen organisation kann man aber reden...

  • Schutzverträge sind immer so eine Sache...
    Reinschreiben kann die Orga viel, Bestand hat im Ernstfall vor Gericht das wenigste.


    Dazu gehören auch gerade die Punkte, die dir zu schaffen machen.
    Der gern im Vertrag vermerkte Eigentumsvorbehalt wurde meines Wissens bisher von keinem Gericht anerkannt. Wenn du für den Hund bezahlt hast und die laufenden Kosten trägst kam die deutsche Justiz immer zu dem Entschluss, dass der Hund Eigentum des Übernehmers war.


    Bei der Kastrationspflicht sieht es ähnlich aus. Der Verein kann dir nicht vorschreiben, was du mit deinem Eigentum zu tun oder zu lassen hast, jenseits der gültigen rechtlichen Bestimmungen.


    Ebenso bei der Nachkontrolle und dem Punkt mit der Wegnahme des Hundes.
    Du hast jeder Zeit das Recht, den Mitgliedern des Tierschutzvereins den Zutritt zu deinen Räumen zu verwehren und musst den Hund auch nicht herausgeben. Der Verein hat in solchen Fällen keine Vollzugsgewalt, sondern muss sich im Falle eines Verdachts und bei nicht Kooperation der neuen Besitzer immer an eine Behörde wenden.

  • Also bei uns in den Schutzverträgen steht die Chipnr. von meinen Hunden, das ist ja der "Beleg" dafür dass das der Hund ist den ich übernommen habe und für den ich den EU Heimtierausweis habe.


    Ansonsten ist es normal dass die Hunde an die Tierschutz-Orga zurück geht und nicht anderweitig weitergegeben werden darf. Das ist meiner Meinung auch völlig richtig so.
    Vor Gericht hat dieser Eigentumsvorbehalt aber soweit ich weiß keinen Bestand, wer den Hund bezahlt hat und die laufenden Kosten bezahlt ist normalerweise auch Eigentümer des Hundes. Zumindest ist mir kein Fall bekannt in dem das Anders war.


    Wegen der Kastration, auch das ist Standard in den Verträgen, bei manchen Menschen auch durchaus sinnvoll, aber gerichtlich nicht rechtens! Steht in unseren Verträgen genauso, meine Hündinnen sind beide ebenfalls nicht kastriert und werden es auch nicht werden wenn es keine gesundheitlichen Probleme gibt.


    Du musst niemanden Tag und Nacht in deine Wohnung lassen, bei seriösen Orgas wird telefonisch ein Nachkontrolltermin ausgemacht der dann genauso schnell rum ist wie die Vorkontrolle :) Also davor auch keine Panik, es ist ja nicht im Sinne der Orgas die Tiere wieder zurück zu holen.

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