Vermieterfrust
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Also mein Mantra ist immer: Reden hilft!
Du interpretierst soviel rein, statt zu kommunizieren (Paul Watzlawick hätte seine Freude an dir) - und zu verlieren hast du durch ein freundliches, offenes Gespräch auch nichts, aber alles zu gewinnen. Mit Bockigkeit schadest du dir selber - DU willst doch etwas. Da muss man sich halt auch mal bemühen.Ruf ihn an, sprich mit ihm, sag ihm, wie leid es dir tut, dass es mit dem Hund nicht geht und dass ihr nun eine neue Wohnung sucht, und du daher demnächst leider fristgemäss kündigen musst.
Da muss er sich nicht erpresst fühlen. Und selbst wenn - er kann sich doch entscheiden, was er möchte, ist doch ok.Auf ne mündliche Zusage im Vorbeigehen vor 2 Jahren kann man sich halt nicht verlassen.
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Zitat
Vielen Dank für Deinen wertvollen Hinweis.
Wenn Du mein Posting sorgfältig gelesen hättest, wäre Dir vielleicht klar, dass es nicht ums "nicht bekommen" geht, sondern darum, dass Herr Vermieter nicht mehr zu seiner Zusage steht. Und Menschen, die nicht verlässlich sind, schließe ich nicht in mein Nachtgebet ein.
Wenn Dir das nicht gefällt, ist es Deine Sache.
Dann nimmst Du Dich selbst ja sicher auch von Deinem Nachtgebet aus:
https://www.dogforum.de/kastra…t173403-30.html#p11076537Bei anderen erwartest Du Verlässlichkeit, bist aber selbst nicht bereit dazu. Nun ja.
Ich empfand Deinen Post übrigens ebenso "kindisch". Hättest Dir halt gleich vor 2 Jahren die Zusage schriftlich geben lassen, wenn es Dir so wichtig ist. Wer weiß, welche Erfahrungen der Vermieter in der Zwischenzeit gemacht hat, die ihn seine Meinung haben ändern lassen.
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Zitat
Reagierst Du immer so, wenn Du was nicht bekommst? Naja
Mit Recht, erst ja und dann später nein. So gehts nicht, da wäre ich auch stocksauer. Klar hätte sie sich das am Besten damals gleich schriftlich geben lassen, aber ob der positiven Antwort hat sie es leider nicht gemacht. -
Ich würde ihm noch sagen, dass du eine Haftpflichtervsicherung mit Mietschäden abschließen würdest und auch eine Kopie vorbeibringen würdest.
Ansonsten hilft wohl nur ausziehen...
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Ich kann dich verstehen, war vor ein paar Jahren in einer ähnlichen Situation.
Meinen ersten eigenen Hund habe ich mit 10 bekommen, ein schwarze Labbi-Dame. Habe mich um alles selbst gekümmert, sie erzogen. Bin jeden Tag vor und nach der Schule mit ihr raus. Als ich mit 16 ausgezogen bin um eine Lehre in einem anderen Bundesland zu machen musste ich meine Maus leider bei meiner Oma lassen. Ich hätte sie sonst jeden Tag mehr als 8h zu Hause lassen müssen, das wäre nix geworden.
Jedes Wochenende bin ich direkt nach der Arbeit in den Zug gestiegen, 6h gefahren und spät Abends erst angekommen - trotzdem bin ich noch am selben Abend mit meinem Baby spazieren gegangen. Jeden Sonntag gings wieder zurück. Das ging 3 Jahre so, war Stress Pur aber für meinen Schatz hab ich das gern gemacht.Mit 18 hab ich meinen Mann kennen gelernt, wir haben nach einer gemeinsamen Wohnung gesucht (wo Hundehaltung erlaubt ist! damit ich meine süsse wieder zu mir nehmen kann).
Wir haben eine Traum-Wohnung gefunden! Hundehaltung erlaubt (ich hab persönlich mit dem Vermieter gesprochen und von meinem Labbi erzählt), im Mietvertrag stand allerdings drin: nach Vereinbarung... hab ich mir damals nix dabei gedacht...
Wir sind also eingezogen, hab alle Vorkehrungen getroffen um meine kleine zu holen und sagte dem Vermieter bescheid... der tat plötzlich so als wüsste er von nichts!
Hunde mag er überhaupt nicht die bellen und kacken und pieseln überall hin und überhaupt er hat 3 Kinder (wohnt im selben Haus) der würde die ja dann zerfleischen ....
Ich war am Boden zerstört, fix und fertig... noch dazu Hochschwanger, mit Baby dann einfach so Pendeln ist nicht.
Reden half nichts, er blieb absolut Stur. Haben versucht noch eine andere Wohnung zu finden, sogar mit Makler. Hochschwanger umziehen ist nicht lustig aber ich hätte es gemacht... für meine Maus...
Nichts haben wir gefunden. Nur in irgendwelchen Bruchbuden wäre Hundehaltung erlaubt gewesen
1 Jahr später ist sie gestorben. Ich verzeihe mir bis heute nicht dass ich nicht dabei war.Ich hoffe sehr für dich das du schnell eine andere Wohnung findest, kann dich wirklich verstehen das du stinksauer bist.
Meinen Vermieter hätte ich damals am liebsten selbst kastiert... -
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Zitat
Dann nimmst Du Dich selbst ja sicher auch von Deinem Nachtgebet aus:
https://www.dogforum.de/kastra…t173403-30.html#p11076537Bei anderen erwartest Du Verlässlichkeit, bist aber selbst nicht bereit dazu. Nun ja.
Ich empfand Deinen Post übrigens ebenso "kindisch". Hättest Dir halt gleich vor 2 Jahren die Zusage schriftlich geben lassen, wenn es Dir so wichtig ist. Wer weiß, welche Erfahrungen der Vermieter in der Zwischenzeit gemacht hat, die ihn seine Meinung haben ändern lassen.
Oh mann, wer suche, der findet oder was? Hauptsache mal in der dreckigen Wäsche der anderen gekramt
Ich wäre auch stocksauer, wenn ich mich so lange auf einen Hund freue und dann wird es nix - weil andere den Vermieter "geärgert" haben, wird man über einen Kamm geschoren...
( Und zum Thema Kastration und Tierschutz ist ja hinlänglich bekannt, dass die Klausel nichtig ist
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Zitat
Also mein Mantra ist immer: Reden hilft!
Du interpretierst soviel rein, statt zu kommunizieren (Paul Watzlawick hätte seine Freude an dir)Ey, behalt doch Deinen Hammer!
Stimmt, Reden hilft.
Viel reden hilft manchmal mehr - so nach dem Motto "Oh, wenn ich will, dass diese Wortgewalt ein Ende hat, stimme ich dem allem zu".Mal schauen, wann sich mal eine Gelegenheit zu einem Gespräch ergibt. Ihn extra rauszuklingeln, um ihm das zu sagen, mag ich nämlich jetzt auch nicht.
Bonnie89, wie schrecklich! Ich hoffe, dass Dein/e Kind/er mittlerweile mit einem Hund aufwachsen können.
Nach intensivem Studium der Immobilienportale finde ich interessant, dass Haustiere eher bei teuren Mietobjekten (ab 1.900 Euro kalt) genehmigt werden als im bezahlbaren Preissegment, jedenfalls hier im Großraum München.
Die Haftpflicht mit allem Drum und Dran ist sowieso obligatorisch.
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frag hier doch mal bei den Münchner Hundehaltern rum ob es irgendwo hundefreundliche vermieter gibt.
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Ist denn nicht laut dem neuen Gesetz das generelle Verbot der Hundehaltung unzulässig? Oder hab ich da was falsch verstanden.
Folgendermaßen: Ich habe mir vor 5 Jahren in der alten Wohnung GEGEN den Willen des Vermieters meine Hündin zugelegt. Er fands zwar doof, klar-----ABER solange er keinen trifftigen Grund vorweisen kann, zum Beispiel Störung oder Schäden die durch den Hund verursacht sind-----------------KANN er einen deswegen nicht rausschmeißen. So war es bei uns rein rechtlich. Er hats versucht-----ist damit aber nicht durchgekommen, ätsch.
Ausgezogen sind wir vor paar Monaten von alleine, da zweites Kind und Wohnung zu klein war.
Ich will damit um Gottes Willen jetzt nicht anstacheln oder auffordern sowas zu machen-----man will ja kein böses Blut mit seinem Vermieter. Aber rein theoretisch......................
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Zitat
Ist denn nicht laut dem neuen Gesetz das generelle Verbot der Hundehaltung unzulässig? Oder hab ich da was falsch verstanden.
Generell als feste Klausel ist es unzulässig. Mit persönlicher Begründung darf er nach wie vor verbieten.
Ich finde den Ratschlag, den Du hier "durch die Blume" gibst nicht in Ordnung. Wenn es hart auf hart kommt, darf es dann nämlich der Vierbeiner ausbaden, dass seine Halter einen Bock haben und ihre Wünsche gegen alle anderen durchsetzen wollen.
ZitatIn Presseveröffentlichungen wurde zum Teil der Eindruck erweckt, alle Tierhaltungsverbote seien unwirksam und Tiere dürften ungehindert in der Mietwohnung gehalten werden. So allgemein stimmt diese Aussage leider nicht.
Unzulässig ist es, in Mietverträgen die Tierhaltung ganz pauschal zu verbieten oder nur ausnahmsweise mit Zustimmung des Vermieters zuzulassen, wenn Kriterien für die Erlaubniserteilung nicht genannt werden. Wer als Mieter eine solch allgemeine Klausel in seinem Mietvertrag findet, ist an das Verbot nicht gebunden. Als zulässig werden aber Klauseln erachtet, die Tierhaltung zwar grundsätzlich verbieten, die Haltung von Kleintieren wie z.B. Vögeln, Fischen, Hamstern aber zulassen. Es wird zwar darüber diskutiert, ob nicht auch die Hunde- und Katzenhaltung zum normalen Wohngebrauch gehöre und daher immer zulässig sei. Geklärt ist diese Frage noch nicht. Wer daher z.B. mit Hund oder Katze in eine Wohnung ziehen will, deren Vertrag das Verbot von Hunde- und/oder Katzenhaltung vorsieht, der tut gut daran, sich vorher eine schriftliche Erlaubnis des Vermieter bestätigen zu lassen. Sonst kann es nach der derzeitigen Rechtslage sein, dass der Vermieter zu Recht die Abschaffung des Tieres verlangt. -
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