....sonst kommt dich der JÄGER holen mit dem Schießgewehr!!!
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Hallo,
ZitatBin zwar auch eher für Bio-fleisch, aber die Arbeit von Jägern hat ja auch einen Sinn, da es für das Wild kaum noch natürliche Fressfeinde gibt.
Der natürliche Fressfeind ist seit Jahrzehnten der Mensch. Und mal ehrlich: Selbst ein Bio-Rind lebt nur annähernd artgerecht. Völlig artgerecht ist die Freiheit, die einzig das Wild bis zum Tode genießen kann und zeitlebens nie gemästet wird.
Jäger sind brutale Schlächter? Was sind dann Metzger? *grübel*
Zum Thread: Als ich in eine neue Gegend gezogen bin, habe ich als erstes mit dem zuständigen Forstamt telefoniert und nur freundliche Auskunft erhalten (das Landeswaldgesetz für BW wurde ja hier schon verlinkt). Das kann ich jedem empfehlen anstatt nur im Forum nachzufragen. ;-)
Liebe Grüße von einer Vegetarierin
Susanne - Vor einem Moment
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Hi,
Schau mal hier: ....sonst kommt dich der JÄGER holen mit dem Schießgewehr!!!*
Dort wird jeder fündig!-
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Zitat
PÜH!!! SO doof bin ich au wieder ned...menno....
Ach Murmeli,
...würde ja auch niemals behaupten, Du wärst doof!
Ganz im Gegentum. :^^:
Aber bei Deiner momentanen Pechsträhne, was Verletzungen und
Krankheiten angeht, stellt bereits ein rosa Wattebausch eine Gefahr
für Dich und Andere dar.Und dann mit Schusswaffen hantieren... Ogott-Ogott!
alberne Grüsse ... Patrick (der in Deckung geht
)
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Selbst ein Bio-Rind lebt nur annähernd artgerecht. Völlig artgerecht ist die Freiheit, die einzig das Wild bis zum Tode genießen kann und zeitlebens nie gemästet wird.
[/quote]da hast du natürlich recht, aber ein Tier das nach den Vorschriften von "BIO" gehalten wird geht es immer noch besser als das wo in einem Mastbetrieb gehalten wird.
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Zitat
da hast du natürlich recht, aber ein Tier das nach den Vorschriften von "BIO" gehalten wird geht es immer noch besser als das wo in einem Mastbetrieb gehalten wird.
Das steht sowieso ausser Frage
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Von der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Bayern wurde mir gerade folgendes mitgeteilt:
ZitatArt. 42
Aufgaben und Befugnisse
der Jagdschutzberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
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2. wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.
...
Sie müssen also Ihren Hund jederzeit, auch wenn z.B. ein Hase oder ein Reh plötzlich aufspringt und wegläuft, zurückrufen können! Aber grundsätzlich darf er rein rechtlich frei laufen. -
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