Vermieter rät zum Abstand nehmen vom Hundekauf
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Ja klar aber bei meinem Mini stehen die Chancen nach den letzten Urteilen im Zweifel gut, ich bin gut Rechtsschutzversichert und finde mit meinem Job, Minihund und der Wohnsituation hier schnell wieder eine Wohnung.
Wenn der Vermieter sich den Stress und das Geld antun will weil ER SEIN WORT bricht - nicht ich meins - viel Spaß. -
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Hmm irgendwie habe ich nicht das Gefühl das du die Vorschläge hier annimmst. Warum denn kein weiterer Brief? Erst soll der hundewunsch so groß sein, dann wird er beiseite gelegt bzw verschoben. Nicht falsch verstehen, ich hab kein Problem damit wenn ihr das verschiebt. Es wundert mich nur warum nicht noch ein freundlicher Brief geschrieben wird in dem auf die Sorgen eingegangen wird.
Wegen Versicherung : Kratzer am Boden (sofern nicht gebuddelt sondern einfach durch normal laufen und so) werden Nicht übernommen. Das zählt zur normalen Abnutzung.! Sollte man bedenken.
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Ich nehme die Vorschläge sehr wohl an. Werde demnächst noch einen Brief schreiben, aber wenn er dann immernoch sagt, dass er das nicht will werde ich meinen Hundewunsch wieder verschieben müssen, da ich in meinem Studium nicht nochmal umziehen möchte!
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Wie gesagt, das war nicht böse gemeint, es kam mir nur so vor. Ich kann das gut verstehen wenn ihr momentan nicht mehr umziehen wollt und finde es auch sehr gut das du nicht auf so komische Vorschläge eingehst die beinhalten das ihr den Hund ja theoretisch verstecken könnt usw. Das wäre wirklich blödsinn.
Ich drücke die Daumen das er es vielleicht doch noch erlaubt und ihr euch euren Wunsch erfüllen könnt :) Wäre ja jetzt wirklich die ideale Zeit!
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Dankeschön! Ich hoffe es auch!
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Zitat
Nun zu meiner Vermietersituation. Der Vermieter wohnt im Ausland und hat hier in der Nähe, eine Stellvertreterin, die ich auch schon kenne, seit ich 6 war.
Diese Vertreterin sagte mir, dass prinzipiell nichts gegen die Hundehaltung spricht, dass der Hund aber nicht zu groß sein sollte.
Im Mietvertrag steht, dass die Hundehaltung die Erlaubnis des Vermieters benötigt.Nun habe ich vor zwei Wochen meinem Vermieter geschrieben, dass wir uns gerne diesen Wunsch erfüllen wollen und ja jetzt noch viel Zeit für die Eingewöhnung haben. Ich habe ihn auch auf die Worte seiner Stellvertreterin hingewiesen.
Von ihm kam die Antwort:
1. Zwei Kaninchen ( die auch bei uns in einem großen Gehege wohnen) und ein Hund wären doch eventuell zu viel Tierleben in einer Wohnung und er möchte uns auf dem Ph- Wert von Kaninchen Urin hinweisen.
2. Er hätte auch mal einen Hund gehabt, welcher sämtliche Türen und Fenster zerstört hätte...
3. Ich hätte da wohl die Aussage seiner Stellvertreterin falsch verstanden
4. Er möchte und bitte von dem Hundekauf abstand zu nehmen und hofft auf unser Verständnis
5. Die wohnung ist frisch renoviert und ein Hund zerkratzt das Laminat
Es hillft Dir jetzt zwar nicht weiter, aber irgendwie scheint doch die Kommunikation zwischen dem Vermieter und dieser Stellvertreterin nicht zu stimmen. Sie hätte sich doch bei ihm rückversichern müssen, sie kann Dir doch nicht einfach so sagen, es spräche nichts dagegen.
Und überhaupt, ich finde, wenn er nun doch keine Hundehaltung will, soll er doch nicht in den Mietvertrag schreiben, Hundehaltung mit Erlaubnis des Vermieters, sondern lieber gleich die genererell die Hundehaltung untersagen. Gründe hat er ja da mehrere aufgeführt.Oder macht er das jetzt wegen dieser neuen Regelung? Wenn das so ist, ist diese Regelung doch eh für den A......!
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Zitat
Es hillft Dir jetzt zwar nicht weiter, aber irgendwie scheint doch die Kommunikation zwischen dem Vermieter und dieser Stellvertreterin nicht zu stimmen. Sie hätte sich doch bei ihm rückversichern müssen, sie kann Dir doch nicht einfach so sagen, es spräche nichts dagegen.
Und überhaupt, ich finde, wenn er nun doch keine Hundehaltung will, soll er doch nicht in den Mietvertrag schreiben, Hundehaltung mit Erlaubnis des Vermieters, sondern lieber gleich die genererell die Hundehaltung untersagen. Gründe hat er ja da mehrere aufgeführt.Oder macht er das jetzt wegen dieser neuen Regelung? Wenn das so ist, ist diese Regelung doch eh für den A......!
Erstens ist das keine neue Regelung, sondern lediglich ein Urteil, zwar immerhin ein BGH-Urteil, aber kein Gesetz oder ähnliches.
Und im Endeffekt bringt dieses Urteil auch nicht so viel, wie sich viele scheinbar davon versprechen.
Will der Vermieter keine Mieter mit Hund, wählt er eben vor Vertragsschluss die ohne Hund aus, das kann ihn ja keiner vorschreiben, wen er als Mieter nehmen muss.
Und auch bei bereits bestehenden Mietverhältnissen lassen sich schnell Einzelfallgründe gegen eine Hundehaltung finden und da muss man sich dann erstmal wieder klagen, wenn man trotzdem auf einem Hund besteht, mit dem Risiko trotzdem nicht Recht zu bekommen, weil die Gründe des Vermieters möglicherweise ausreichend waren/sind und nahezu sicher hat man dann auch ein geschädigtes Verhältnis zum Vermieter. -
Ja, sag ich doch, so gesehen ist doch dieses BGH-Urteil für den A........ und es bleibt alles beim Alten.
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Man sollte aber sich wissen, dass einem wegen Hundehaltung nicht einfach gekündigt werden kann sondern der Vermieter erst mal auf Unterlassung klagen muss.. Das dauert...
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Ich hab nun eine freundliche Mail verfasst, auf meine Lebenssituation hingewiesen, mich nochmals bereit erklärt für eventuelle Schäden aufzukommen, habe ihm unsere verschiedenen Hundesitter beschrieben und ihm versichert eine Haftpflicht abzuschließen und ihm auch eine Kopie des Versicherungsscheines zu schicken.
Außerdem habe ich ihm erklärt, welche potentiellen Rassen ich ins Auge fasse und auf deren Charaktereigenschaften hingewiesen. Außerdem gesagt, dass ich eine Hundeschule besuchen werde!
Ich hoffe er lässt sich darauf ein. Drückt die Daumen! -
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