Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Terror durch Vorbesitzer+Ex-Mann
-
LittleLea -
5. Januar 2014 um 21:23 -
Geschlossen
-
-
Ein solcher Passus dürfte sittenwidrig sein und damit nichtig. Ich würde diese Leute schriftlich auffordern, ihre Anrufe einzustellen und deutlich sagen, dass sie doch mal versuchen sollen ihr Besuchsrecht einzuklagen.
LG
Prunus -
6. Januar 2014 um 09:57
schau mal hier:
Terror durch Vorbesitzer+Ex-Mann - Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-
-
Sogar die Polizei/Staatsanwaltschaft darf ohne richterlichen Beschluss die Wohnung nicht betreten(außer bei Gefahr in Verzug natürlich), und TS-Organisationen oder Privatleute wollen die durch das Grundgesetz geschützten Privaträume durch einen Passus in einem sog. Schutzvertrag, der nichts anderes als ein Kaufvertrag ist, durchsetzen?
Also, wen jemand vor der Tür steht und will unbedingt ins Haus rein und man möchte das nicht, dann ist das Hausfriedensbruch/Nötigung. Keine Orga oder Mensch kann Zutritt in die Wohnräume verlangen, mach Dir also keine Sorgen.
Egal, was da drauf steht, man hat einen wirksamen Kaufvertrag und muss mit dem Verkäufer gar nicht mehr kommunizieren. -
So, habe der Dame am Telefon klipp und klar gesagt, dass ich mich nicht kontrollieren lasse und die Terroranrufe, sollten sie weiter gehen, von mir geblockt werden und sie von meinem Anwalt hören werden...
Nun bekam ich diese Email: (Namen aller Art wurden aus dem Text entfernt weil ich niemanden schlecht reden will)
Ich finde es sehr nett, daß Sie endlich etwas von sich hören lassen, aber trotzdem möchte ich den Hund im Januar sehen und einen Kontrollbesuch machen. Ich schlage den 18.1. oder 19.1 14 vor. Ich bitte um eine sofortige Antwort, denn Kontrollbesuche müssen eigentlich nicht angemeldet werden. Sie sollten § 4 Ihres Schutzvetrages genau durchlesen. Ich mache da kurzen Prozess, sollte ich irgendwelche Unregelmäßigkeiten feststellen. Jeder kann schreiben was er will, Papier und Computer sind geduldig. Mit Absprache des Tierschutzvereins kann ich die im Schutzvertrag ausgeschriebenen Voraussetzungen jederzeit umsetzen, die Sie als sogenannte Pflegefamilie unterschrieben haben. Mit freundlichen Grüßen
Ich weiß aktuell nicht mit der Terror Tusse umzugehen....
Habt ihr Ratschläge? -
Gar nicht mehr mit ihr umgehen, komplett ignorieren und blocken, wenn sie dich weiter terrorisiert, zur Polizei und Anwalt.
Da gäbe es für mich gar keine Überlegung

-
Da sie ja Mitglied mit einer Funktion in irgendeinem Tierschutzverein ist, würde ich mich mal an den Verein direkt wenden und den derzeitigen Terror so wie den unverschämten Wortlaut des Schreibens schildern. Sowas muss man sich nicht gefallen lassen. Und kein Tierschutzmensch hat mal einfach so das Recht deine Wohnung ohne deine Erlaubnis zu betreten. Ich würde mir da einen anderen Vertreter des Vereines zur Kontrolle erbitten.
Ich find es eh ziemlich fragwürdig wie ein Tierschützer auf die Idee kommt seinen eigenen Hund als Tierschutzhund zu vermitteln.
- Vor einem Moment
- Anzeige
Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
-
"Kurzen Prozess"? Wie denn? Eier an die Fenster werfen? Dich im Dunkeln überfallen und den Hund zurück holen?

Ne, sorry.
Ich würde sie wohl 1x tatsächlich zur "Nachkontrolle" rein lassen, allerdings nur mit Unterstützung von Freund/Mann. Wenn sie arg aufdringlich wird oder sich sonstwie daneben benimmt, kann man sie hinaus befördern.
Vielleicht hat das Theater dann schlicht ein Ende.
Sent from my iPad using Tapatalk
-
Ich glaub nicht, das ein Kaninchen-Schutzvertrag für Hunde überhaupt gilt.
Ich frag mich nur, warum du so einen Vertrag überhaupt unterschrieben hast.
Spätestens bei " Einstreu und Aussenbebauung " hätte es dir dämmern müssen, das da was nicht stimmt.
-
Ignorieren.
Nein ich würde sie nicht ins Haus lassen, da wäre mir das Risiko zu groß.
-
Zitat
Ignorieren.
Nein ich würde sie nicht ins Haus lassen, da wäre mir das Risiko zu groß.
Jup, die Dame hat sich wohl jegliche Art des Entgegenkommens verspielt.
Würde es wohl komplett ignorieren und mich für den Fall der Fälle schonmal beim Hausanwalt vorstellen. Bei jemandem, der solche Geschütze auffährt, könnte ich mir tatsächlich vorstellen, dass sie des nachts einen "unangekündigten Kontrollbesuch" durchführt und am besten noch die nächstbeste Scheibe einschlägt, weil man nicht innerhalb der ersten 10 Sekunden die Tür geöffnet hat...
-
Zitat
Ignorieren.
Nein ich würde sie nicht ins Haus lassen, da wäre mir das Risiko zu groß.
Ignorieren habe ich ab jetzt vor... aber der Vertrag sagt doch, dass die Tante rein darf...?
Ich überlege schon eine gepfefferte Email zurück zu schreiben und ihr mitzuteilen dass ich sie ignoriere.... jedoch ist es mir die Mühe irgendwie nicht wert...
Auch hab ich Schiss das die mir dann auflauert...
- Vor einem Moment
- Neu
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!