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Unwissentlich Listenhund gekauft?
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In dem Fall fände ich es aber vom Tierheim ziemlich fahrlässig, jemandem einen Mix mit unbekannten Zutaten zu vermitteln, bei dem die Optik einen Listenhund nahelegt, wenn dieser Jemand in Brandenburg wohnt.
Ich kenn das hier aus der Gegend, da gibt es auch ein Tierheim voller "Boxermixe", die im Leben noch keinen Boxer von Nahem gesehen haben. In Niedersachsen ist das ja zum Glück egal, aber nach NRW würde ich mit diesen Hunden nicht unbedingt ziehen...Finde ich immer wieder übel, wenn die Interessenten diesbezüglich nicht ordentlich aufgeklärt werden. Gerade in Bundesländern wie Bayern und Brandenburg, wo ja Listenhunden definitiv nicht gestattet sind.
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20. Dezember 2013 um 17:53
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Zitat
Darf ich mal was fragen?
Ebenfalls Nrw, wenn man sich einen Mininature Bullterrier kauft, mit passenden Papieren und co. und er dann über die 20/40 hinausgeht, wird der dann auch eingezogen?Ein Minibulli mit VDH-Papieren gilt nicht als Listenhund, egal wie gross er wird. Immer mal wieder wurden solche Hunde von OA-Mitarbeitern zum "Vermessen" einbestellt, aber die Regelung diesbezueglich ist eindeutig. Ohne Papiere (oder mit "selbstgemalten") kann's allerdings unangenehm werden.
ZitatUnd nehmen wir an, man hätte einen Mix deren Eltern Papiere hatten (zb. Boxer und Labrador)
Dieser Mix sähe auch wie ein Listi aus und würde eingezogen werden, wird dann ein Vater und Mutterschaftstest der beiden elterntiere anerkannt? Somit wäre doch einwandfrei nachweisbar dass diese Rasse dort nicht enthalten wäre.Das habe ich mich auch schon gefragt. Ich denke, wenn die Herkunft und die Eltern des Hundes zweifelsfrei nachgewiesen werden koennen, dann gilt der Hund nicht als Listenhund. Der Herkunftsnachweis kann ja ggf auch in ein Rassegutachten mit eingehen.
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Nicht nur VdH-Papiere gelten beim Mini.Da gab's auch irgendein Urteil zu. Ging irgendiwe drum, dass der VdH keine Monopolstellung hat oder haben darf.
Solange der Mini-Standard noch keine eigene Nummer hatte, gab es immer wieder Generve.
Urteil zu einem Mini eines Nicht-VdH-Vereines:
http://www.raschlosser.com/blog/2013/10/3…ur-bullterrier/Und zu dem oben von mir angesprochenen Urteil zum Rassegutachten:
http://forum.ksgemeinde.de/verordnungen-r…wesenstest.html
Ist also doch kein Urteil, da das Verfahren eingestellt wurde. -
Zitat
Der sieht auch ein wenig nach Listenhund - Mix aus. Ich habe ihn ganz offiziell vom Tierheim als Pointermix übernommen und habe das auch schriftlich. Den Pointer kann man auch nicht verkennen.
Gruss OliverHat das Tierheim keinen Gentest gemacht, den du einsehen kannst? Das ist hier in Hamburg normale Vorgehensweise bei potentiellen Listenhund-Mischlingen.
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ZitatAlles anzeigen
HiIch stimme mit Dir durchaus darin überein, den Hund als das anzumelden was er auch ist. Das hab ich ja auch vor. Alleine schon wegen der Versicherung. Ich möchte schon dahingehend keinen Ärger haben. Bloss irgendwo muss ich ja ansetzen. Daher wär es für mich erstmal wichtig zu wissen was drinsteckt. Wenn sich herausstellt es ist Ein Pointer mal "Was Unproblematisches" werd ich ihn auch genau so anmelden.
Stellt sich heraus es ist Ein Pointer mal "Liste" werd ich das auch tun. Allerdings muss ich mich dann erstmal schlau machen wie ich das angehe das der Sache Erfolg beschieden ist und ich keine Fehler mache, die unnötig sind.
Also eventueller Wesenstest etc.
Ich verstehe bloss Deinen Eiinwurf was den Anwalt betrifft nicht. Der würde für mich nur dann Sinn machen, wenn ich den Hund wieder loswerden wollen würde und würde die Rücknahme durchsetzen wollen.
Will ich aber garnicht. Ich will und werde ihn behalten.
Er wurde mir als Pointermix übergeben. Auf meine Frage was noch drinsteckt, konnte man mir ( ob bewusst oder unbewusst sei jetzt mal dahingestellt) keine Antwort geben.
Also habe ich ihn so mitgenommen. Kann sein das man mir zu Recht Blauäugigkeit vorwerfen könnte aber ich habe mich für ihn entschieden weil halt Alles gepasst hat was den Hund selber betrifft.
Also muss ich da jetzt durch.Den Anwalt würde ich aus dem Grund kontaktieren um vorab zu erfragen wie hier in diesem Fall die gesetzliche Lage ist.
Was ist wenn du in den nächsten Tagen kontrolliert wirst und das OA meint das es ein Listi ist, ob DU dafür belangt werden kannst oder nicht?
Vielleicht sagt der Anwalt dir auch das du dich auf die Rassebestimmung vom TH verlassen kannst und du erstmal nichts weiter in die Wege leiten musst.Wäre ich an deiner Stelle würde ich mich von einem Anwalt aufklären lassen wie in diesem Fall meine rechtliche Lage ist, bevor ich irgendeinen Stein ins Rollen bringe wo es vielleicht gar nicht nötig ist.
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