Hat jemand Tipps?-Rasen auf Feldweg
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Hallo,
ich hatte gester, wie schon öfter, mit dem Ortsansässigen Landwirt aneinander geraten.Er hat seinen hof außerhalb des Ortes und Mira darf hier auf dem Feld frei Laufen, da sie erstens gut hört und da hier auch nur eine Anleinpflicht besteht. Sobald mir jemand entgegen kommt wird Mira angeleint.
Der Landwirt fährt auf dem Feldweg mit seinem Smart meist sehr schnell. Wir haben ihn schon öfter gesehen, Mira war dann meist angeleint oder gerade im Sitz oder Platz.
Gestern war Mira offline am Grünstreifen am laufen. Der Landwird raste an ihr vorbei obwohl er sie sah und hilt wenige Meter vor mir an da ich stehen blieb.
Er meinte ich soll doch meinen scheiß köter anleinen dann raste er weiter.Ich rief dann die Polizei an. Diese meinte nur, da er landwirt ist darf er auch auf Feldwegen bis zu 100 fahren und da ja nichts passiert wäre. Sie sagte aber auch das er bereits 4mal vor gericht war allerdings immer freigesprochen wurde.
Ein kind hat er bereits auch angefahren allerdings hat die Mutter keine Anzeige erstattet.
Jetzt frage ich euch... kann man da was gegen machen?
Die Polizei meinte erst wenn etwas passiert ist.Das schlimme daran ist ja das genau neben dem Feldweg eine normale Straße entlang läuft die er durchaus auch nutzen könnte.
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Er darf vielleicht zwar 100 fahren, aber man muss auch immer so fahren, dass die Geschwindigkeit der Situation angemessen, das Verhalten rücksichtsvoll ist und niemand gefährdet wird. Da er dies offensichtlich nicht tut, ist es auf jeden Fall nicht richtig wie er sich verhält. Es hätte sicher geholfen wenn die Mutter Anzeige erstattet hätte, ich verstehe nicht, wie man das unterlassen kann. Beim nächsten Mal gehts vielleicht nicht so glimpflich aus.
Ich weiss jetzt nicht ob es eine Beleidigung ist wenn er deinen Hund "scheiß Köter" nennt. Eine Bedrohung wars ja nicht, sonst könntest du ihn deswegen anzeigen.Bei solchen A***** kann man nur hoffen dass er wenn er einen Unfall baut mal in den Graben rast und nicht gegen etwas lebendiges.
Ich wurde mal fast auf einem Gehweg überfahren (Hund hatte ein Leuchti an und die Straße ist gerade, wir waren nicht zu übersehen)... leider stand ich damals zu sehr unter Schock um zu reagieren... der Typ hat erst einige Meter danach ne Vollbremsung reingehauen, als er gecheckt hat was gerade fast passiert wäre...von daher bin ich da recht empfindlich was Raser angeht...
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Zitat
Mira darf hier auf dem Feld frei Laufen, da sie erstens gut hört und da hier auch nur eine Anleinpflicht besteht. Sobald mir jemand entgegen kommt wird Mira angeleint.
Meines Erachtens (man möge mich korrigieren, wenn ich da falsch liege) bedeutet Anleinpflicht nicht dass der Hund angeleint wird, wenn jemand kommt sondern ist schlicht und ergreifend mit Leinenpflicht gleichzusetzen - sprich, dass der Hund angeleint bleibt. Wobei bei dem Begriff Leinenpflicht wohl noch ein zeitlicher Aspekt mit rein spielt. Nämlich, dass diese z.B. in der Brut- und Setzzeit gilt, während die Anleinpflicht dann eben dauerhaft gilt und nicht zeitlich begrenzt ist.Insofern, wenn bei Euch Anleinpflicht herrscht, ist er m.E. im Recht (völlig unabhängig davon, ob er Eigentümer der Fläche ist oder nicht) Dich darauf hinzuweisen. Sicherlich macht der Ton die Musik, aber wer weiß - vermutlich begegnen ihm am Tag 10 Halter mit unangeleinten Hunden und das über Jahre hinweg und er hat schlicht und ergreifend keine Lust mehr sich den Mund fusselig zu reden.
Und wenn es sein Feld und dazugehöriger Feldweg ist, dann wird er - mit der entsprechenden Umsicht - dort mehr oder minder machen dürfen was er will. Wenn ich mit 150 über mein eigenes Grundstück rasen würde, könnte sich ein Nachbar vielleicht über den Lärm beschweren, aber eben nicht über meine Geschwindigkeit. Wenn ich natürlich (auch auf dem eigenen Grundstück) jemanden anfahre weil ich mit dieser Geschwindigkeit unterwegs war, dann habe ich deswegen keine Absolution. Aber ggf. verschieben sich die Verursacherverhältnisse ein bisschen, weil ich vielleicht noch ein Schild da stehen habe "Privater Feldweg".
Wahrscheinlich wird er die Meinung vertreten, dass er ja alles ordentlich einsehen kann und keine Gefahr für einen Unfall besteht, wenn Deine Hündin ordenungsgemäß angeleint ist.
Ich weiß, dass für viele Halter ein Feldweg eine schöne Stelle zum Ableinen ist, man darf aber nicht vergessen, dass man sich in der Regel auf Privatgelände bewegt, dass zwar nicht für den allgemeinen Durchgangsverkehr geschlossen werden kann, aber auf dem der Eigentümer dennoch das Sagen hat.
Ich sags mal ganz hart: Wenn es seine Fläche ist, akzeptiere seine Regeln oder suche Dir einen anderen Weg.
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Zitat
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Jetzt frage ich euch... kann man da was gegen machen?
Die Polizei meinte erst wenn etwas passiert ist. (…)
Du würdest die Anzeige ja bei der Polizei aufgeben, die dir ihre Einschätzung ja schon gesagt hat.
Insofern ne Sackgasse. -
So sehr mich die "Nahrungsmittelindustrie " auch ank
t...
Die Landwirte sind zu Rasern geworden, mit riesigen Gerätschaften , die eher an Amerika oder Russland erinnern ...
Überbreit die Landmaschinen , überschnell.....anders schaffen sie es nicht mehr, wirtschaftlich zu sein . :/
Viele sind inzwischen Nebenerwerbslandwirte und haben noch n Job . Gehetzt , überlastet, und wenn dann noch das Wetter stimmt und alles muss geerntet werden....
Wer nicht schnell genug an der Seite ist, ob Auto, Mensch oder Hund, wird ohne Rücksicht in Lebensgefahr gebracht .
Dann haben viele Landwirte , zumindest die Milchbauern , einen Hass auf Hunde :
http://www.ib-dr-zimmermann.de/Privat/Hunde/neospora.htmWobei der Großteil der Infektionen durch den Landwirt selbst und seine mangende Stallhygiene ( Schuhsohlen etc ) übertragen wird .
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Zitat
Meines Erachtens (man möge mich korrigieren, wenn ich da falsch liege) bedeutet Anleinpflicht nicht dass der Hund angeleint wird, wenn jemand kommt sondern ist schlicht und ergreifend mit Leinenpflicht gleichzusetzen - sprich, dass der Hund angeleint bleibt.Sehe ich auch so.
Was ich gar nicht verstehe. Das scheint ja ein Weg zu sein, denn diese Person öfters fährt. Warum meidest Du den Weg nicht?
Bei uns gibt es einen Weg zwischen zwei Weilern. Eigentlich nur für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Trotzdem fahren da ständig normale PKW. Also laufe ich dort halt nicht. Gibt ja genug andere Wege
, auch wenn die etwas weiter entfernt sind. Da geht mir meine Sicherheit und die der Hunde vor und außerdem will ich stressfreie Spaziergänge.
@ DSHRottlador: Ich kann das, was Du schreibst, nicht bestätigen. Natürlich rufe ich unsere Hunde zu mir, wenn ein landwirtschaftliches Fahrzeug kommt. Oder derzeit die Baufahrzeuge der Firmen, die die Windräder aufstellen. Ist doch klar, dass bei denen Zeit Geld bedeutet. Aber wenn ich gerade in einer Engstelle bin und nicht in die nebenan liegenden Wiesen/Felder ausweichen kann, nehmen die Fahrer durchaus enorm Rücksicht auf uns. Allesamt. Auch die, die nicht von hier stammen.
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Das Problem ist das es nicht seine Fläche ist. Es ist ein ganz normaler Feldweg der Betoniert ist mehr nicht!
Der weg den er Angelegt hat den betreten wir erst überhaupt nicht der andere ist öffentlich aber auf dem Rast er ja auch alles um.Anleinpflicht ist keine Leinenpflicht! ich suche gleich noch einen geeigneten Artickel raus.
Der weg ist der einzigste der aufs Feld Führt anders bin ich gezwungen auf der Landstraßen mit meinem Hund zu laufen was ja sicher nicht sinn der sache ist.
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